So ist es. Der Händler muß (!) 2 Jahre Gewährleistung geben. Wobei nach 6 Monaten Beweislastumkehr stattfindet.
Wenn der Wagen untenherum ruckelt ist das sein Pech. Falls das was kostet haftet er dafür. Das ist sein Unterhmerrisiko! Du hast Anspruch auf ein einwandfreies Fahrzeug. Es sei den ihr habt beim Kauf die Anfahrschwäche ausgehandelt und du hast sie mit eingekauft