Unfallwagen gekauft

  • Vor 4 Monaten habe ich im Autohaus einen 4 Jahre jungen Opel Mokka als "keine unfallschäden bekannt" gekauft. Wurde dort in Zahlung genommen.


    Nun musste ich bei der Demontage meiner heckschürze feststellen, dass es ein unfallwagen ist. Schweisspunkte an der karroserie, um wieder was rauszuziehen. Dazu eine neue lackeriung an der stelle. Die heckschürze ist ein ganz anderes Baujahr wie der Rest des wagens.


    Welche Handhabe habe ich in diesem Fall?

  • Hallo Stihl,


    hier würde ich mich auf jeden Fall rechts sicher beraten lassen, da es viele offene Fragen zuklären gilt:


    Bezogen auf den Begriff der „Unfallfreiheit“ im Kraftfahrzeughandel bedeutet dies, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten haben darf, der als erheblich anzusehen ist (OLG Rostock, Urteil v. 17.12.2003, 6 U 227/02). Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, nach der nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und Schönheitsfehler mit Unfallfreiheit vereinbar sind.

    Liebe Grüße


    Gérard

    Mokka (A) INNOVATION, 1.6 CDTI, 6-Stufen-Automatik: Am 16.07.2015 bestellt, Anlieferung beim FOH: 10.12.2015, Übergabe 16.12.2015

    Magma Rot, inkl. Ambientebeleuchtung, Digitaler Radioempfang DAB+, Radio Navi 950 Europa IntelliLink, Rückfahrkamera, Winter-Paket

  • Es gab hier schon mal einen ähnlichen Fall.Leider habe ich keinen direkten Beitrag dazu gefunden.
    Aber vieleicht ist es eine kleine Hilfe,wie Du weiter vorgehen kannst.
    Der User hat den Wagen wieder abgegeben und sich einen Tiguan gekauft.


    Rost am Mokka

    Gruß Markus


  • Sein Name war Gurki aber er war schon seit 2016 nicht mehr hier im Forum.
    Den Namen wusste ich weil er aus meiner Gegend kam

    Grüße Frank :auto:


    Opel Mokka X 1,4 Innovation in Seide braun Metallic mit OPC Line Sport Paket , Bi Color Alufelgen , Rückfahrkamera , Kollisionswarner , Spurhalteassistent.



  • Hallo Stihl ,
    ging mir mal mit einen 3er BMW auch so, damals noch 19500-,DM bezahlt. Ein Kumpel hat dann unstimmigkeiten im Lack gesehen und ich hab den dann bei BMW mal (für wirklich 0,00 DM ) checken lassen (gab 20-,DM für die Kaffeekasse) .Die waren erschrocken wieviel da beschädigt gewesen sein muss. Ein Händler, der solch ein KFZ in Zahlung nimmt, MUSS das feststellen. Hab dem Verkäufer (Freie Händler für Gebrauchtwagen) das Ergebniss mitgeteilt und ihm den Wagen wieder auf den Hof gestellt. Hatte vorsichtshalber einen Brief vom Anwalt aufsetzten lassen, den ich aber nicht gebraucht habe. Händler nahm das Auto problemlos gegen Zahlung des vollen Kaufpreises (ohne Abzug für die gefahrenen KM). Kann man ruhig sagen "Nochmal Glück gehabt"

  • Du solltest wissen was Du willst..Auto zurückgeben,etwas Geld zurück?
    Dann Setze Dich mit dem Händler in Verbindung,sollte Dir das was er sagt nicht gefallen dann sofort zu Anwalt.



    Gruss Uwe

    Ab September 2021 Opel Combo 1,2 Ultimate,Automatik,in Schwarz8)

    Mokka Ultimate1,4 Graphit Grau, Automatik,AHK,Standheizung,Schiebedach,Bose System,DAB,Bicolor Felgen,Defusor vorn und hinten in Wagenfarbe.Kurzstabantenne,Edelstahl Ladekantenschutz <3

  • Die Handhabe bzw. die Erfolgsaussichten sind m.E. sehr gering. Dazu kommt der hohe Aufwand den du betreiben müsstest (Anwalt etc. bla und blub).


    guckst du hier:


    https://www.kfz-betrieb.vogel.…nten-vorschaden-a-361420/


    Das passt in etwa.


    Es kommt wirklich auf die Formulierung im Kaufvertrag an. Eine solche Formulierung: "keine unfallschäden bekannt" ist für die Tonne.


    Da hätte reingemusst: "Das Kfz ist zum Zeitpunkt des Verkaufes unfallfrei" oder so ähnlich.


    Ich würde auf dem mündlichen Weg versuchen, eine Inspektionskostenübernahme rauszuhandeln - und gut isses.



    Munter bleiben. 8o

    Bestellt am 09.06.2016 - Übergabe 04.11.16
    Opel Mokka X, INNOVATION,1.4 ECOTEC Direct Injection Turbo ecoFLEX, 112 kW (152 PS) Start/Stop, Automatik,Allradantrieb, Farbe Safran Orange 8o
    Einstein Bohne X1
    Verkauft Anfang Oktober
    Nunmehr Mitsubishi-Outlander Diamant+ Fahrer (CTV)

  • Mir gefällt hier offengestanden weder die Fragestellung noch einige der doch eher holzschnittartigen Antworten.


    Aus der Fragestellung ergibt sich, dass man sich selbst bislang nicht vertieft mit den Problemen befasst hat und diese Aufgabe quasi mit dem Anspruch auf eine Rundum-Sorglos-Betreuung an die Foristen abtreten will. Wesentliche Angaben für die Beurteilung fehlen zudem. Daher beschränke ich mich auf zwei Lösungshinweise:


    1. Den Kfz-Handel trifft im Privatkundengeschäft eine Untersuchungspflicht hinsichtlich Vorschäden. Das gilt auch für den Fall, dass der Betrieb über keine eigene Werkstatt verfügt. Auf die Angaben des Vorbesitzers darf sich der Händler im Privatkundengeschäft nicht verlassen, es sei denn der Verzicht auf eine gebotene Untersuchung wird offengelegt. Was bei gründlicher Untersuchung entdeckt werden kann - insbesondere bei abweichenden Angaben des Vorbesitzers - ist dann eine tatsächliche Frage.


    2. Die Mehrzahl der Gewährleistungsausschlüsse, die ich bislang in der Praxis gesehen habe, waren fehlerhaft formuliert und im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vielfach schon daher unwirksam oder der Händler darf sich auf den Gewährleistungsausschluss wegen Verletzung der Untersuchungspflicht nicht berufen.

  • Das mit dem "Rundum-Sorglos-Betreuung an die Foristen abtreten" finde ich eine gewagte Aussage und geht vollkommen am Thema vorbei. Das ist eher Meckerei und hat hier nichts zu suchen. Für eine erste Diskusssion reicht die Fragestellung allemal. Oft sind Hinweise anderer Mitglieder hilfreich und das ist auch der Sinn hier.


    Das Bezeichnen der Antworten anderer Mitglieder als "holzschnittartige Antworten" geht auch am Thema vollkommen vorbei und ist wenig hilfreich.


    Munter bleiben. 8o

    Bestellt am 09.06.2016 - Übergabe 04.11.16
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