Nummernschildaufkleber

  • Ich habe diese Aufkleber auf meinen Calibra und auf meinen Meriva.
    Hatte Sie bei Ebay bestellt und das paar kostet 4,- €
    Werde sie auch wider auf den Mokka machen. mal wurde ich mit dem Calibra angehalten, die Schriftstücke vorgezeigt....alles gut.
    Und ob es erlaubt ist,als Anhang die beiden Bilder, bevor ich alles abschreibe hoffe man kann es lesen


    Gruß
    Thomas

  • Das Schriftstück ist von 2010 und danach wurde manches auch schon wieder geändert. :)


    Wenn man es genau sieht darf ein Kennzeichen mit einem Aufkleber nicht überklebt werden oder verändert werden.In meinen Augen ist das ein Aufkleber.


    Je nach dem wie die Rennleitung das sieht könnte es ein Bußgeld geben.Auf einer Seite stand auch das die Eu Seite zum Kennzeichen gehört und genauso behandelt wird.Das ist jetzt keine Belehrung :D


    Kennzeichen



    Gruß Markus


  • Und ob die "Reichsflagge" (siehe Schriftstück) in der heutigen Zeit noch geduldet wird, ist nochmal ein anderes Thema.

    Gruß Dieter & Eveline
    20.07.15 ; 10 Uhr 30
    1.6 Benziner Edition Magmarot

  • Und ob die "Reichsflagge" (siehe Schriftstück) in der heutigen Zeit noch geduldet wird, ist nochmal ein anderes Thema

    Das wurde 2015 in Stuttgart vom Gericht verboten!Da sollte man hier auch nicht weiter drauf eingehen.Es geht ja auch um den schwarzen Eu Aufkleber. :)

    Gruß Markus


  • Es geht um genau zu sagen um die Sterne !!!
    Das was die EU ausmacht, bzw. Kennzeichnet.
    Und diese Sterne haben kein Bestandsschutz !
    Das Kennzeichen selber kann man erkennen, da das " D " erhalten bleibt, und somit ist ein Verstoß oder Strafrechtlicher Tatbestand nicht gegeben.
    Der Kreis mit den Sternen ist nur ein dekoratives Element und darf daher verändert werden, und ist somit nicht strafbar.
    So, bin auch kein Schlaumeier....kann nur lesen, und zwar auch zwischen den Zeilen.


    Gruß
    Thomas

    "Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben."...oder..."Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

  • Es scheint der Rennleitung ja gereicht zu haben sonst hätten sie ihn damals ja eine Strafe gegeben.


    Und wenn er seit dem auch nicht mehr Kontrolliert wurde scheint es der Rennleitung ja nicht all zu sehr zu interessieren.


    Ich werde es jetzt einfach mal probieren und für die Fahrten über die Grenze habe noch ein Magnetisches D Zeichen.

  • In § 10 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) in Verbindung mit dem Anhang 4 FZV
    ist geregelt, wie das amtliche Kennzeichen auzusehen hat.


    Da ist z.B. auch das "Euro-Feld" mit den genauen Maße beschrieben.
    Was ich allerdings nicht gefunden habe, ist die Farbe des "Euro-Felds".


    Ich hab mal einen Experten gefragt.....der konnte mir auf Anhieb auch keine plausible Erklärung geben. Ich bleibe aber dran!


    Jedenfalls gibt es im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog eine Tatbestand " unvorschriftsmäßiges Kennzeichen angebracht" (verkürzt) = 10 Euro Verwarnung.......also ein geringfügiger Verstoß




    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
    ecoFLEX, Start/Stop, graphit schwarz

  • Es gibt wohl leider eine Verordnung die in Deutschland und vielen Eu Ländern bis heute seine Gültigkeit hat.


    Eu Kennzeichen


    Wer es wissen möchte,auf dieser Seite ganz nach unten gehen Eu Einzelnachweise
    Verordnung 2411 PDF klicken.
    Oder unter 4.Eu Verordnung.


    Ps.Der Aufkleber würde mir besser gefallen.

    Gruß Markus


  • Wie in allen Foren, wird meistens dann an der Sache vorbei geredet.
    Es geht hier lediglich um die Sterne als Kreis im Kennzeichen, und diese haben nun mal kein Bestandsschutz.
    Das " D " muss immer vorhanden sein, bzw. erhalten bleiben.
    So sagte es mir auch der nette Kommissar der mich angehalten hat.
    Ist zwar schon über ein Jahr her, aber was soll sich dahin gehend geändert haben.
    Bestandsschutz bedeutet :
    " Schutz für das Be stehenbleiben der ursprünglichen Gültigkeit, Form o. Ä. von etwas, bei nachträglicher Änderung bestimmter Rahmenbedingungen, Vorschriften oder Gesetze "
    Ich wohne in NRW / Sauerland...wurde bis jetzt 1 mal angehalten,aber nicht speziell deswegen, war eine allgemeine Kontrolle, und dort ist es den Beamten aufgefallen.
    Selbst bei der Zulassungsstelle vor 3 Wochen, gab es keine Beanstandung, die Schilder wurden anstandslos beklebt.
    Also ich werde sie wieder dran machen, am Donnerstag wenn ich meinen Mokka hole, und gut ist.
    Was andere machen, oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden.


    Gruß
    Thomas

    "Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben."...oder..."Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

  • Wie in allen Foren, wird meistens dann an der Sache vorbei geredet.
    Es geht hier lediglich um die Sterne als Kreis im Kennzeichen, und diese haben nun mal kein Bestandsschutz.

    Da liegst Du jetzt aber gründlich falsch.


    In der EU Verodnung, die Markus zitiert, ist einndeutig festgelegt, das das EU- Feld mit den EU- Sternen und dem Nationalitätenkennzeichen,
    einschließlich der blauen reflektierenden Farbe, vorhanden sein muss.


    EU-Recht geht vor nationalem Recht, deshalb ist die Erfodernis des EU Felds in einer deutschen Norm nicht noch mal explitzit erwähnt.


    Anlage 4 der FZV regelt dann nur noch die genauen Maße des Felds einschließlich "EU-Sternekranz" und dem Buchstaben "D"


    Dank an Markus für den Hinweis auf die EU Verordnung!!


    Habe heute sogar bei einem Bekannten bei der Zualssungsstelle nachgefragt. Selbt von dort habe ich bislang noch keine verbidliche Auskunft erhalten.



    Somit ist klar-----schwarze Farbe ist ordnungswidrig und kann verwarnt werden.


    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
    ecoFLEX, Start/Stop, graphit schwarz

    Einmal editiert, zuletzt von helmut10 ()