und diese haben nun mal kein Bestandsschutz.
Bestandsschutz bedeutet :
" Schutz für das Be stehenbleiben der ursprünglichen Gültigkeit, Form o. Ä. von etwas, bei nachträglicher Änderung bestimmter Rahmenbedingungen, Vorschriften oder Gesetze "
Der von Dir zitierte Bestandschutz gilt nur für die jetzt noch zugelassenen Fahrzeuge, denen vor in Kraft treten der EU-Verodnung
das amtliches Kennzeichen, noch ohne EU-Feld, zugeteilt worden ist.
Gruß
Helmut