Nummernschildaufkleber

  • und diese haben nun mal kein Bestandsschutz.


    Bestandsschutz bedeutet :
    " Schutz für das Be stehenbleiben der ursprünglichen Gültigkeit, Form o. Ä. von etwas, bei nachträglicher Änderung bestimmter Rahmenbedingungen, Vorschriften oder Gesetze "

    Der von Dir zitierte Bestandschutz gilt nur für die jetzt noch zugelassenen Fahrzeuge, denen vor in Kraft treten der EU-Verodnung
    das amtliches Kennzeichen, noch ohne EU-Feld, zugeteilt worden ist.


    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
    ecoFLEX, Start/Stop, graphit schwarz

  • Eigentlich wollte Frank nur wissen ob schon jemand diesen Aufkleber verwendet hat.
    Man könnte jetzt noch seitenweise schreiben ob es erlaubt oder verboten ist.


    Letztendlich sollte das jeder für sich selbst entscheiden.

    Grüße Frank :auto:


    Opel Mokka X 1,4 Innovation in Seide braun Metallic mit OPC Line Sport Paket , Bi Color Alufelgen , Rückfahrkamera , Kollisionswarner , Spurhalteassistent.



  • Ja, ich werde sie wieder verwenden,Beweis Foto kommt diese Woche.
    Muss die Bohne ja erst am Donnerstag holen.

    "Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben."...oder..."Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

  • So, trotz aller Belehrungen und Diskussionen....ich habe es wieder getan ! :P
    Rahmenloses Kennzeichenhalter und Kennzeichen Aufkleber in schwarz.
    Bin dann gestern zur Örtlichen Polizeidienststelle gefahren.
    Rein in die Hütte, gefragt ob sich einer der Herren mal was anschauen kann, einer kam mit....hat sich das Kennzeichen angesehen, und die Schriftstücke dazu...
    ging wieder rein....kam wieder mit drei zusätzlichen raus....alle erstaunt geschaut....gelesen...dann meinte der Oberste: " Alles gut Herr Sommer "...nur das " >D " muss !!!!
    erkennbar sein, und keine verbotenen Symbole dürfen aufgeklebt werden,zb. Nazi Logos oder sonstiges.
    Das ist momentan stand der Dinge, bei mir im Sauerland. Sollte dann eigentlich in ganz Deutschland gelten, aber wie uns das Leben gelernt hat....Wenn 2 das gleiche tun, ist es noch lange nicht das selbe !
    In diesem Sinne ;)

  • Sieht super aus! :thumbup:
    Nur wenn die Herren der örtlichen Polizeidienstelle schon zu dritt kommen müssen um sich die angebliche Abe anzuschauen,die kennen sich in meinen Augen nicht mit der genauen Eu Verordnung aus!


    Wenn mal was ist wird sich jedes Gericht diese Eu Verordnung von 1998(die noch gültig ist)zur Ansicht nehmen!Dann interressiert keinen was diese 3 Polizisten gesagt haben!


    Aber ich möchte kein Spielverderber sein :) Wie schon gesagt,das soll jeder für sich selbst entscheiden. :thumbup:

    Gruß Markus


  • Hallo Markus,
    das ist mir relativ Schnuppe ! Bis jetzt bin ich nur 1 mal angehalten worden, mit dem Calibra und auch nur in einer allgemeinen Kontrolle, und dort haben die Ordnungshüter auch nichts gesagt. Selbst beim Umschreiben vor 3 Wochen auf dem Straßenverkehrsamt, hat man mir die Schilder so gestempelt.
    Aber wie du schon sagst, muss jeder selber wissen was man macht, oder nicht.
    Damit dürfte das Thema dann auch durch sein, denke ich.


    Gruß
    Thomas

    "Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben."...oder..."Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

  • Der Aufkleber ist jetzt 2 Wochen drauf. Bis jetzt noch keine Kontrolle auch wie der Streifenwagen hinter mir an der Ampel stand. Mal abwarten wann das erste mal Angehalten werde.


    Jetzt müsste es nur noch einen schwarze TÜV Plakette geben :think:

  • In Duisburg parkt regelmäßig in der Nähe vom Rathaus ein schwarzer MB CLS, der vorne wie hinten diesen schwarzen Aufkleber, auf dem oben der türkische Halbmond in weiß mit weißem Stern und unten weißes "D" steht, daneben dann das Kennzeichen DU .. .... in schwarz auf weißem Feld.
    In der Frontscheibe hat er vorne rechts die grüne Euro 4 Plakette, aber ohne eingetragenes Kennzeichen. Und innen dahinter klemmt ein amtlich Duisburger Anwohnerausweis "B" für die innerstädtische Parkerlaubnis am Straßenrand.


    Geht alles, man muss sich nur trauen.

    Mokka A (bis 12-19) und X (ab 01-20) bringen uns gut von A nach B, recht komfortabel mit guter Übersicht. Flott unterwegs, wenn auf Autobahn und Bundesstraße einigermaßen frei. Fährt meine Frau den X, braucht die Bohne weniger als 6 l/100, fahre ich das Ding, sind es meist mehr als ...., denn der Turbo muss pfeifen. Ein Mokka B (e) wird jedenfalls nicht in unsere Garage kommen, weil 2 e-Bike auf AHK nicht mehr möglich ist. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Omeganer ()