Innerhalb der Werksgarantie ist doch noch keine Kulanzregelung notwendig. Dann dürfte eine vollständige Kostenübernahme wie bei mir doch eigentlich kein Problem sein.
Hallo,
bei mir kommt erschwerend dazu, dass mein Mokka, aus der Familie einer Mitarbeiterin eines Autohauses(nicht Opel) nach 1 Jahr wohl in Zahlung gegeben wurde.
Dort wartete er über den Winter in einem Showroom nach 6 Monaten auf mich.
Ich hatte dann beim Kauf festgestellt, dass die einjährige Inspektion nicht durchgeführt wurde, habe ich direkt danach durch meinen FOH durchführen lassen.
War ziemlich blauäugig von mir.
Mein FOH sagt mir zwar, dass ich alles richtig gemacht habe, aber er sagte mir auch, dass es Fakt ist, dass die Inspektion nicht Termingerecht durchgeführt wurde.
Deshalb bin ich auf Kulanz seitens Opel angewiesen.
Sollte sich Opel querstellen, habe ich noch die Gebrauchtwagengarantie, das würde aber ein steiniger Weg werden , da kann ich es auch bei Opel auf dem Rechtsweg probieren.
Die Anzeichen sprechen für einen Produktmangel und das Softwareupdate zeigt dass es sich nicht mehr um ein paar wenige Enzelfälle handeln kann.
... aber noch warte ich auf die Antwort von Opel.
VG
hucky