Hallo zusammen,
habe mir den Chatverlauf jetzt mal komplett durch gelesen und muss mit einem Grinsen feststellen, das ist ein sehr geringfügiges Problem gewesen.
Sei mal in Deutschland behindert, mache deinen Führerschein und der Prüfer knallt dir folgenden Satz als Bedingung in den Führerschein:
Anhängerbetrieb nur Begleitperson möglich, die Begleitperson ist verplichtet permanent einen sicheren Betrieb zugewährleisten.
DAS ist spannend, die Bedeutung des Wortes Permanent (in einer ununterbrochenen Folge bestehend) sorgt da für ganz großes Kopfkino.
Rein rechtlich betrachtet beim Mokka bietet sich da eventuell folgende Lösung:
Heckklappe auf, die Begleitperson mit einem Klettergurt + Helm ausstatten, am Iso-Fix-System sichern, damit die Begleitperson ununterbrochenen prüfen kann, das der Hänger nicht vom Kugelkopf rutscht.
Das nenne ich mal ein Problem
Also damals beim ersten Tüvtermin mit meinem Auto, den Prüfer gefragt, wie ich dieses Bild wieder aus dem Kopf bekommen kann.
Antwort des Prüfers, wer schreibt so einen Käse in den Führerschein? Jung, wenn du den Hänger nicht mit einer Hand auf den Kugelkopf bekommst, dann fährst du ohne Hänger, weil Strom und Abreissleine bekommt man mit einer Hand hin, ist doch logisch. Kurzum, der Satz wurde für 140 DM aus dem Führerschein gestrichen.