Hallo ichkannnixx,
hier mal was das Gesetz dazu sagt:
Im § 19 der Straßenverkehrsordnung heißt es, die Betriebserlaubnis erlischt, wenn:
1. die genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern besteht
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das heißt im Klartext: Jede Änderung wird vom TÜV als Gefährdung wahrgenommen, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist. Also benötigt dein Fahrzeug in jedem Fall eine Abnahme von einer anerkannten Prüfstelle. Erklärt der Prüfer die Änderungen am Fahrzeug für zulässig, steht einer neuen Betriebserlaubnis nach Vorlage des Gutachtens nichts mehr im Wege.
Die Leistungsänderung muss nicht nur von einer Prüfstelle abgenommen werden, sondern auch deiner Kfz-Versicherung mitgeteilt werden. Ansonsten verfällt im schlimmsten Fall dein Versicherungsschutz. Eventuell erhöht sich dadurch auch dein Versicherungsbeitrag, da Tuning-Maßnahmen aus Sicht der Versicherung eine Gefahrenerhöhung darstellen können.
Auch wenn eine Leistungssteigerung weder Abgasverhalten noch Verkehrssicherheit beeinträchtigt, greift § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. In Abschnitt 2. und 3. ist festgelegt, dass die:
“Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle, [sowie die] Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit”
Was du jetzt mit dieser Information machst, kannst du selbst entscheiden. Man muss es halt für sich beurteilen, ob es einem das wert ist.