Hallo Miteinander,
wenn man sich für einen Mokka X interessiert der schon aus der Werksgarantie raus ist, dann hat man das Problem, dass das Wunschfahrzeug möglicher Weise nicht um die Ecke steht.
Wenn ich der JwiO (Ganz weit im Osten) mir ein Auto kaufe möchte, dass beim Händler in Saarbrücken steht, habe ich das Problem, wenn icheine gebrauchtwagengarantiepflichtige Reparatur habe, dass ich eigentlich anden Kaufort (Saarbrücken) muss um die Reparatur durchführen zu lassen.
Hat jemand schon eine Möglichkeit gefunden, Reparaturenvor Ort durchführen zu lassen und die dann mit dem verkaufenden Händlerabzurechnen?
Die zweite Frage bezieht sich auf die Beweislastumkehr.
Nach einem halben Jahr muss ich ja als Käufer dem Händler nachweisen, dass esein versteckter Mangel war der schon beim Kauf vorlag.
Es gibt ja beim Neuwagenkauf (BMW) den Verzicht auf die Einrede des Beweislastumkehr zu vereinbaren.
Habt Ihr sowas auch schon mal auf dem Gebrauchtwagensektor gehört?
Netter Gruß Olaf