Tablet montieren

  • Habe gerade wegen dem Urteil nachgeschaut. Es bezieht sich darauf das eine Person das Handy aus der Brusttaschen genommen hat um damit zu navigieren. Dadurch hatte er es in der Hand. Er meinte er habe nicht telefoniert sondern nur navigiert.


    Wer es in der Halterung gewesen wer nichts passiert.


    Allerdings bei einem Unfall bekommst du eine Teilschuld wenn sie Nachweis das du es auch in der Halterung benutzt hast. Das gilt aber auch für alles andere im Fahrzeug sei es Radio Essen Rauchen etc. und laut einem Vorfall sogar wo ein Mann mit seiner besseren Hälfte gestritten hat und so abgelenkt war das er an einem Unfall beteiligt war.

  • Richtig. Denn ansonstren dürfte man absolut Nichts im Auto wärend der Fahrt bedienen. Und moderne Touch Geräte schon mal gar nicht. Denn das ist ja auch nichts anderes


    Handynutzung im Auto: Tippen auf dem Display erlaubt?
    Autofahrer dürfen kein Handy halten, aber darauf tippen – sofern es in einer Halterung steckt. Der Anwalt und frühere Richter am Oberlandesgericht Detlef...
    www.test.de


    Allgemein - Fakten für Autofahrer
    Das unabhängige, kritische und kompetente Informationsportal für Autofahrer. Wir fördern den freien Markt, damit Sie von Unabhängigkeit, Kompetenz und Fairness…
    www.autofahrerseite.eu



    Edit:



    Zitat

    Nicht erlaubt: Navi-App beim Fahren bedienen


    Eindeutig verboten wäre es demnach, sich zum Beispiel während der Fahrt das Handy ans Ohr zu halten und zu telefonieren. Wenn das Handy in einer Halterung an der Wind­schutz­scheibe steckt und etwa eine Navi-App läuft, darf diese zum Beispiel nicht über das Berühren des Displays bedient werden. Denn dafür ist in der Regel mehr als nur ein „kurzer Blick“ auf das Gerät notwendig. Welche Bedienung im Einzel­fall noch erlaubt oder schon verboten ist, müssen die Gerichte klären.
    Erste Urteile zur neuen Rechts­lage sind inzwischen ergangen (siehe unten). Das neue Nutzungs­verbot gilt nicht nur für externe Geräte wie Smartphones oder Navigationsgeräte, sondern auch für ins Auto einge­baute Musik-, Navigations- und sons­tige Geräte.

    Oh: Viel Spaß mit den Touch Geräten :D




    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

  • vw-volkswagen-up-handy-radio-smartphonehalterung.jpg


    So ein Mobile Navi, also eine solche Halterung, würde sich durchaus gut vor der Lüftung machen!


    Das Kabel müßte man dann mit einem Winkelstecker ordentlich verlegen. Oder man hat eine Induktive Ladeschale.

  • Moin,


    die durch diese tollen Bildschirme verursachten Unfallzahlen dürften erschreckend hoch sein.


    Willy

  • Nö. Warum auch. Also Navi benutz ist es das Selbe wie ein Festeinbau oder jedes andere Navi. Und kauf dir bloß kein Mokka X: Oh hast ja schon einen :D Der hat auich so einen Bildschirm ;( ... :D


    Wie beurteilst du dann den Tesla ganz oben? Da gibt es Nichts auper den großen Bildschirm ...