Böser Mokka Dämpfer! Verschwiegener Unfall?

  • Hallo zusammen,


    unfallfrei kann der Mokka schon sein, da die Justiz hier ganz klar unterscheidet, wenn man mich fragt, auch zu Recht.


    Nehmen wir das bekannte Schadensbild: einen neuen Kotflügel, eine neue Tür, und eine Achsvermessung.


    Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Aber: Rechtlich wird feinsinnig zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden unterschieden. Auch ein Bagatellschaden wie ein Parkrempler entsteht durch einen Unfall, gilt aber nicht als Unfallschaden.


    Der Begriff „Unfallfrei“ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist.


    Der "Bagatellschaden". Im Werkstattjargon werden so Lack- und Karosserieschäden genannt, bei denen keine tragenden Teile des Autos verformt oder beschädigt worden sind.


    Aber erneut kommt es zu juristischen Spitzfindigkeiten: Obwohl kein "Unfallwagen" ist das Auto nicht "unfallfrei". Im Zusammenhang mit der Eigenschaft "unfallfrei" müssen Bagatellschäden echte Bagatellen sein, die nach Reparatur den Wert des Fahrzeugs nicht weiter herabsetzen. Dazu würde eine gesprungene Scheibe zählen, das Ausbessern von Lackkratzern oder das Ersetzen eines Scheinwerfers.


    So einen ähnlichen Unfall habe ich mal in einer Tiefgarage gesehen, das Auto stand in einer Parklücke. Links hinten war ein Pfeiler. Der Fahrer schlug zu früh das Lenkrad nach rechts ein. Ergebnis: Türe kaputt, ist ja kaum noch Blech vorhanden, Kotflügel beschädigt, Felge beschädigt und im Scheinwerferglas war ein Riss. Kurzum ein „Bagatellschaden“, weil kein tragendes Teil betroffen war.


    Nehmen wir jetzt mal zwei nagelneue Mokka, selbe Farbe und man tauscht jetzt den Kotflügel und Tür der beiden Mokka aus. Ist ein Schaden entstanden, der den Wert des Mokka mindert?


    Kurzum, versuche zum Vorbesitzer Kontakt auf zu nehmen und dann kann man sich ein genaueres Bild machen, ob man sich rechtlichen Beistand suchen sollte.

    Liebe Grüße


    Gérard

    Mokka (A) INNOVATION, 1.6 CDTI, 6-Stufen-Automatik: Am 16.07.2015 bestellt, Anlieferung beim FOH: 10.12.2015, Übergabe 16.12.2015

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  • Die richtige frage ist, da stehen zwei Mokka, gleiche farbe, gleiche ausstattung, und km, der eine 15t€ ohne vorschaden, am anderen steht Unfallschaden ohne weiter eleuterung und auch 15t€ welchen würdest du kaufen?
    Schon das wort Unfsallschaden der ja angegebwen werden muss, macht einen PKW heute fast unverkäuflich!

  • Da ich immer noch nicht weiß, was der Vorbesitzer zu dem Schaden sagen kann, kommt es darauf an.


    Da der Verkäufer die Unfallfreiheit als unbekannt angegeben hat, kann man nicht pauschal sagen, dass der Händler nicht wahrheitsgemäß geantwortet hat, es muss nachgewiesen werden, ob es sich hierbei um eine arglistige Täuschung gehandelt hat, oder der Verkäufer tatsächlich nichts von den Unfallschäden wusste. Der Händler hat den Gebrauchtwagen beim Ankauf einer Sichtprüfung zu unterziehen, mehr nicht.



    Nun zu meiner persönlichen Meinung (Die hilft hier aber auch nicht wirklich weiter):



    Ich kaufe mein Auto und fahre es ca. 200.000 - 250.000 KM lang. Da fragt keiner mehr, ob am Anfang nen Kotflügel und oder Tür getauscht wurden. Da wird eine Sichtprüfung gemacht. Ich als Privatperson kann aber auch gar nicht feststellen, war es die Türe, der Kotflügel ab Werk. Ich kann nicht beurteilen, ist der Mokka ohne Transportschaden vom LKW gerollt, ich war bei Anlieferung nicht persönlich anwesend und kann nur dem Kaufvertrag vertrauen, dass der Neuwagen unfallfrei war.



    Wenn aber ein Schaden an der A-Säule ist, diesen Schaden hätte der Händler bei einer Sichtprüfung sicherlich erkennen müssen. Dir wird um das Abschliessend zu klären, wohl nur der Weg über einen Anwalt und Gutachter übrig bleiben.


    Aber ich bin auch nur eine Privatperson und hier gibt es im Netz einschlägige Urteile:


    "Anders verhält es sich, wenn Sie den Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen. Garantiert Ihnen dieser die Unfallfreiheit des Autos, gilt diese Garantie nur für die Zeit, in der dieser selbst der Besitzer war. Für Unfallschäden des Vorbesitzers kann er nicht haftbar gemacht werden. Gerichte gehen nämlich davon aus, dass er weder die Möglichkeiten, noch den ausreichenden Sachverstand hat, um die eventuell vom Vorbesitzer verschwiegenen Unfallschäden zu erkennen."


    Und das ist auch gut so, ich hätte ansonsten den Transport meines Mokkas ab Werk begleiten müssen.

    Liebe Grüße


    Gérard

    Mokka (A) INNOVATION, 1.6 CDTI, 6-Stufen-Automatik: Am 16.07.2015 bestellt, Anlieferung beim FOH: 10.12.2015, Übergabe 16.12.2015

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  • Habe gestern Abend ein schreiben bekommen, in dem der Händler sich entschuldigt das er vergessen hat im Opel Computer genau nach zu schauen was der wagen für ein Historie hat, und mir 490€ angeboten, und eine genaue Rep Beschreibung was gemacht wurde, es war sogar das außen Blech der A Säule erneuert worden und die Frontscheibe weil gerissen. Ich denke mal da ist der Preisunterschied zu einem nicht unfaller wohl etwas höher als 490€. Zumal mir diese Entscheidung genommen wurde mich für oder gegen eine Unfaller zu entscheiden.
    Fakt ist auch das der Händler das Auto mit dem Vorschaden nicht für 15T oder 14500 (abzüglich seines Preisnachlass Angebotes) losgeworden wäre.
    Wenn ich die 450€ angenommen hätte, wäre das ein Prima Geschäftsmodell für den Händler, sich hinterher zu entschuldigen, und guten Gewinn mit so einem Wagen zu machen, denn ich glaube ihm noch immer nicht das er beim Ankauf nicht in die Opel Historie geschaut hat, das war als ich ihm meine Papier zur Inzahlungnahme meines Karl gegeben hatte das erst was er gemacht hat!

  • Moin,


    bei dem Schaden, wo die A Säule etwas abbekommen hat und die Scheibe gerissen war, würde ich den Wagen nicht wollen.


    Andererseits ist es so eine Sache mit den Unfallschäden, unser Mokka hat sich am Torpfosten verletzt, eine Macke in der Tür und ein Kratzer im Kotflügel waren der Erfolg dieser leichten Berührung.
    Hätte ich zahlen müssen, wäre es ausgebeult und lackiert worden, da der Hobel aber noch fast neu war und eine VK besteht, wurden die Teile durch Neuteile ersetzt.


    Mal abgesehen davon dass ich beim Verkauf alles was mir bekannt ist angebe, sehe ich in diesem Schaden eigentlich keine Wertminderung, wohl aber ein Hindernis beim Verkauf.


    Willy

  • Also eine Achsvermessung macht man ja nicht nach einem Parkrempler. Die Angabe im Vertrag "unbekannt" zu Vorschäden ist auch übel, wenn man als FOH die Fahrzeugreparatur einsehen kann. Rund 500 EUR wäre mir zu wenig als Nachlass. Bei 1.000 oder 1.500 EUR würde ich schon eher nachdenken. Das Fahrzeug ist ja offensichtlich professionell repariert worden. Aber wenn der Schaden vorher bekannt gewesen wäre, hätte man vermutlich den Wagen auch nicht für 1.000 oder 1.500 EUR weniger gekauft. Insofern wäre die Rückabwicklung meine erste Wahl. Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat sollte dies auch kein Kostenrisiko sein. Vermutlich aber auch ohne eine solche Versicherung nicht, die Gegenseite wird sich nicht auf guten Glauben berufen können und wenn der Prozess verloren geht, müssen die auch die Anwaltskosten zahlen. Den nächsten Wagen würde ich vermutlich auch bei einem anderen Händler kaufen.


    Gruß
    MM

    Viele Grüße


    mm-mokka ;)


    Opel Mokka 1.4 Turbo Edition in Snow-Flake-White mit Edition+ Paket, Winterpaket, AGR-Sitz, abnehmbarer AHK


    Bestellt am 25.1.2014, Lieferzeit angabegemäß rd. drei Monate...; update: Liefertermin 22.5.2014, update vom FOH am 28.3.2014: Code 42 Versand ab Produktionswerk, Liefertermin Ende Mai.


    Update 15.05.2014 vom FOH: Liefercode jetzt 43; Ankunft FOH weiterhin 22 KW


    Update 23.05.2014: Die Bohne ist heute beim FOH eingetrudelt


    Übergabe 3.6.2014

  • Zitat


    Da der Verkäufer die Unfallfreiheit als unbekannt angegeben hat, kann man nicht pauschal sagen, dass der Händler nicht wahrheitsgemäß geantwortet hat, es muss nachgewiesen werden, ob es sich hierbei um eine arglistige Täuschung gehandelt hat, oder der Verkäufer tatsächlich nichts von den Unfallschäden wusste. Der Händler hat den Gebrauchtwagen beim Ankauf einer Sichtprüfung zu unterziehen, mehr nicht.

    Ist zwar nun schon recht spät für eine Antwort hierzu, aber:


    Es ist ein Händler. Der muß, ob er will oder nicht, für jeden Vorschaden gerade stehen. Er muß herausfinden was Sache ist. UNBEKANNT geht auf jeden Fall überhaupt nicht. Hier geht nur Schwarz oder Weiß, Ja oder Nein.