Hallo zusammen,
unfallfrei kann der Mokka schon sein, da die Justiz hier ganz klar unterscheidet, wenn man mich fragt, auch zu Recht.
Nehmen wir das bekannte Schadensbild: einen neuen Kotflügel, eine neue Tür, und eine Achsvermessung.
Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Aber: Rechtlich wird feinsinnig zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden unterschieden. Auch ein Bagatellschaden wie ein Parkrempler entsteht durch einen Unfall, gilt aber nicht als Unfallschaden.
Der Begriff „Unfallfrei“ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist.
Der "Bagatellschaden". Im Werkstattjargon werden so Lack- und Karosserieschäden genannt, bei denen keine tragenden Teile des Autos verformt oder beschädigt worden sind.
Aber erneut kommt es zu juristischen Spitzfindigkeiten: Obwohl kein "Unfallwagen" ist das Auto nicht "unfallfrei". Im Zusammenhang mit der Eigenschaft "unfallfrei" müssen Bagatellschäden echte Bagatellen sein, die nach Reparatur den Wert des Fahrzeugs nicht weiter herabsetzen. Dazu würde eine gesprungene Scheibe zählen, das Ausbessern von Lackkratzern oder das Ersetzen eines Scheinwerfers.
So einen ähnlichen Unfall habe ich mal in einer Tiefgarage gesehen, das Auto stand in einer Parklücke. Links hinten war ein Pfeiler. Der Fahrer schlug zu früh das Lenkrad nach rechts ein. Ergebnis: Türe kaputt, ist ja kaum noch Blech vorhanden, Kotflügel beschädigt, Felge beschädigt und im Scheinwerferglas war ein Riss. Kurzum ein „Bagatellschaden“, weil kein tragendes Teil betroffen war.
Nehmen wir jetzt mal zwei nagelneue Mokka, selbe Farbe und man tauscht jetzt den Kotflügel und Tür der beiden Mokka aus. Ist ein Schaden entstanden, der den Wert des Mokka mindert?
Kurzum, versuche zum Vorbesitzer Kontakt auf zu nehmen und dann kann man sich ein genaueres Bild machen, ob man sich rechtlichen Beistand suchen sollte.