Moin,
viele von euch haben mitbekommen das wir uns einen Grandland 1.5 D Automatik gekauft haben.Das Auto stammt aus Italien.
Es lief so einiges schief bei dem Autokauf z.B. das Auto war trotz Termin nicht fertig,nicht mal ansatzweise.Wir wurden einfach vergessen.
- Kleine Lackstelle wurde nicht behandelt
- kleine Delle immer noch drin
- abnehmbare AHK noch nicht montiert
- Inspektion noch nicht erledigt
- Rückruf (Kühlerschlauch) noch nicht ausgetauscht
- COC-Papiere fehlen auch
Ach ja-kein Wort der Entschuldigung.Auch der zweite Abholtermin wurde verschoben.Unser Autoverkäufer war mittlerweile im Urlaub und keiner wusste so richtig bescheid.
Zu meiner eigentlichen Frage:
Wir haben das Auto mit Erstzulassung 17.10.2018 gekauft,so stands auf dem Verkaufsschild und so stehts auch im Kaufvertrag.Was auch komisch war,dass der Grandland im Juni 2021 zum Tüv hätte müssen.
Im Brief und Fahrzeugschein steht aber der 30.01.2018 als Erstzulassung.Im Serviceheft steht der 17.10.2018 als Übergabe.Der verbaute Motor wurde erst ab 04/2018 bei Opel in den Grandland Modellen verbaut.(Motorcode D15DTH(DV5RC)(S/S) 04/18 - (03/20)-Quelle Opel-info.de
Was zählt jetzt? Die Erstzulassung im Brief oder die auf dem Kaufvertrag? Ich soll sobald der Verkäufer wieder im Lande ist mit ihm Rücksprache halten,immerhin hätten wir noch bis Oktober Werksgarantie.
Denke ich bin mit meiner Frage hier falsch gelandet,sorry.Bitte einmal verschieben.Danke