Wenn da im Kaufvertrag Juni 22 drinsteht er aber schon einen anderen Wagen kaufen mußte dann hätte das doch niemals geklappt. Denn wie er schreibt hat er den anderen doch schon. Somit kann man sich doch eigentlich nicht beklagen wenn man sich selber so unter Druck gesetzt hat .
Die Alternative wäre gewesen den alten Wagen so lange zu fahren bis der Neue da ist. So hätte ich das zumindest eingeplant. Alles andere wäre mit dem Risiko des Totalaufalls des Fortbewegungsmittels behaftet gewesen. Und das wäre doch bei Vertragsabschluss schon realistisch gewesen