Habe heute vom Mitarbeiter der Opel-Hotline erfahren, dass eine Selbstabholung unter keinen Umständen möglich ist. Nur der Händler hätte die Möglichkeit, Fahrzeuge im Werks- oder Zwischenlager abzuholen. Und da haben wir das Problem: auch die Zentrale kann nicht sagen, ob sich der Mokka noch im Werkslager oder bereits in einem Zwischenlager befindet. Ich müsse also abwarten, bis er an der Reihe ist ... Für mich unglaublich, da man heutzutage jeden Brief bis ins Lieferfahrzeug verfolgen kann.
Der Bestell- und Wartesaal für den neuen Opel Mokka B ab 2020
-
-
Lieferverzug beim Fahrzeugkauf von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle
Lieferverzug beim Fahrzeugkauf: Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo Neuner-JehleLieferverzug beim Fahrzeugkauf: 0711-820 340-0 Kompetente und spezialisierte Beratung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehlewww.unfallrechtler-stuttgart.deKanzlei Kotz: https://www.ra-kotz.de/lieferv…lche-rechte-haben-sie.htm
ZitatGrundsätzliches zum Lieferverzug
Ein Händler bzw. Kaufmann ist verpflichtet, die bestellte Ware fristgerecht zu liefern, andernfalls gerät er unter Umständen gemäß § 286 BGB (Verzug des Schuldners) in Lieferverzug. Ob ein Lieferverzug eintritt, hängt aber grundsätzlich zunächst erst mal davon ab, ob ein unverbindlicher Liefertermin oder ein fixer Liefertermin vereinbart wurde.
Wenn Sie Waren vor Ort beim Händler kaufen, für die nur ein ungefährer Liefer- oder Abholtermin vereinbart wurde, z. B. Lieferung in circa oder ungefähr zwei Wochen, müssen Sie zunächst die gesamte Frist verstreichen lassen und dann den Verkäufer anmahnen und ihm eine Frist zur Nachlieferung setzen. Damit setzen Sie den Verkäufer in Verzug. Ist auch diese Frist verstrichen, können Sie Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz geltend machen.
Neuwagen wird nicht geliefert – Rechtslage bei Lieferverzug
ZitatFesthalten am Vertrag über den Neuwagen-Kauf
Sollten Sie trotz der anhaltenden Verzögerung der Lieferung an dem Vertrag festhalten wollen, können Sie von dem Verkäufer Schadensersatz für etwaige Verzögerungsschäden verlangen.
Voraussetzung dafür ist neben Vorliegens von Verzug das Bestehen eines Verzögerungsschadens. Bei einem Neuwagenkauf kann dieser durch Kosten für einen Mietwagen oder sonstige Mobilitätskosten wie Bus- oder Bahn-Tickets entstehen, wenn nicht der Verkäufer selbst einen Leihwagen zur Verfügung stellt.Beachten Sie allerdings, dass Verkäufer oftmals in ihren AGB Haftungsbeschränkungen regeln. So auch in den Regelungen der NWVB. Für Verzugsschäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Verkäufers verursacht wurden, wird Ihr Schadensersatzanspruch auf 5 % des Kaufpreises beschränkt. Für alle übrigen Formen der Fahrlässigkeit besteht allerdings keine Haftungsbeschränkung.
https://www.finanztip.de/kaufr…er%20zur%C3%BCckverlangen.
ZitatMit Deiner Mahnung kommt der Händler in Lieferverzug. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du den Schaden ersetzen lassen, der Dir durch den Verzug entstanden ist (Verzugsschaden). Geregelt ist das in den Paragrafen 280 und 286 BGB. Musst Du Dir einen Leihwagen mieten bis der Neuwagen da ist, dann solltest Du die Kosten dafür vom Händler zurückverlangen.
Kann der Händler höhere Gewalt durchbringen müßt ihr noch mal bis zu 4 Monate warten ...
Ist natürlich alles geregelt. Solange ihr aber nichts macht freut sich der Händler ...
-
dann bekommst Du diese Informationen…..
nett. und dein bildchen/pfeil endet genau da, wo es dann interessant wird !
ZitatWichtig zu wissen: Nicht jede Überschreitung des Auslieferungstermins führt auch zum Verzug. Vielmehr hängt der Verzugseintritt vom jeweiligen Vertrag ab. Entscheidend ist, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Termin vereinbart wurde.
Bei einer verbindlichen Terminsvereinbarung - was die Ausnahme sein dürfte - gerät der Verkäufer mit Überschreitung des Auslieferungstermins in Verzug.
Bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Termins - der Regelfall - ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Verkäufer nach den regelmäßig genutzten Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) den Auslieferungstermin um sechs Wochen überschreiten darf. Erst nach Ablauf der sechs Wochen muss der Käufer den Verkäufer eine angemessene Nachfrist - regelmäßig zwei Wochen - zur Lieferung des Fahrzeugs setzen. Mit Ablauf der Nachfrist befindet sich der Verkäufer im Verzug.
....
II. Möglichkeit des Rücktritts und des Schadensersatzes
Mit Verzugseintritt kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ebenso kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Verkäufer/Händler in der Regel einen Halbleitermangel auf Seiten des Herstellers nicht zu vertreten hat und ihm daher ein Verschulden nicht vorzuwerfen sein wird. Etwas anderes dürfte allerdings bei konzerneigenen Händlern gelten.
Sofern Sie am Kaufvertrag nicht mehr festhalten möchten oder Schadensersatz verlangen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Praxis zeigt, dass vertragliche Regelungen häufig falsch verstanden werden oder dass Händler gelegentlich unzulässige Klauseln zum Lieferverzug verwenden und der Käufer hierdurch von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.
...da sind also schon noch ein paar Dinge dem vorgeschaltet. Der Leihwagen nach 6 Wochen längstens nicht/geschweige automatisch vor der Tür
-
-
ja nu - wo ist dort der Leihwagen nach 6 Wochen ??
-
Der ganze Artikel direktverlinkt:
-
-
Der Originallink geht nur auf die Homepage, nicht zum Artikel
-
Mittlerweile ist das Chaos perfekt. Zu Jahresbeginn werden die (alten) Opel IT-Systeme auch noch auf die Stellantissysteme umgestellt.
Mein FOH ist seit ca. 2 Wochen offline und kann gar nix mehr sagen.
Ab dem 10.02 sind 6 Wochen seit dem ersten unverbindlichen Liefertermin (KW52/2022) verstrichen. Gemäß Kaufvertrag werde ich ihn dann schriftlich anmahnen und in Verzug setzen.
Er hat ab dann auch schon eine Mobilitätslösung angeboten.
Zum Glück läuft mein jetziger Leasingvertrag noch bis Ende März 2023. -
Bei mir siehts genauso aus. Keinerlei Infos vom FOH.
Nach wie vor keine FIN, nur ob die PA überhaupt noch aktuell ist weiß kein Mensch