Ich zitiere"
"Das Rückwirkungsverbot resultiert aus der Tatsache, dass das Vertrauen des Bürgers auf die bestehende Rechtslage bzw. die bestehenden Gesetze geschützt wird. Es kann nicht sein, dass er sein Verhalten daran ausrichtet und dieses plötzlich ganz anders gewertet wird. Dieser Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG."
Sollte die EU so etwas wirklich vorhaben, dann ist eine Flut von Klagen zu erwarten, denen schlussendlich stattgegeben wird.