Ich stehe mit meinem Fahrzeug in einer Tiefgarage, Erstbezug 09/2019. Dort gibt es keine Lademöglichkeiten und der Vermieter genhmigt keine Wallboxen......
Da muss, meiner Meinung nach, gesetzlich was passieren.
Gruß Ulli
Das darf er aber nicht verbieten.
Seit dem 01. Dezember 2020 gilt: Auch als Mieter*in haben Sie das Recht auf eine eigene Wallbox an Ihrem gemieteten Stellplatz. Nur in äußerst seltenen Fällen, beispielsweise wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann der Vermieter die Installation einer Wallbox verbieten. Dennoch gibt es einiges, was Sie beachten sollten, bevor Sie sich Ihre eigene Ladestation zulegen, nicht zuletzt, weil Sie als Mieter*in die Kosten für die Wallbox tragen.