…doch der Wagen wurde am 6.10.bestellt.
Mit Wunschliefertermin April.Da das Leasing meines jetzigen Fahrzeug im Mai ausläuft.
Verkäufer meinte das wird schon so klappen!
…doch der Wagen wurde am 6.10.bestellt.
Mit Wunschliefertermin April.Da das Leasing meines jetzigen Fahrzeug im Mai ausläuft.
Verkäufer meinte das wird schon so klappen!
ach sooo, mit soviel vorlauf bestellt, um diesen verbindlichen April-Termin zur Auslieferung zu bekommen.
Nun ja, dann wurde zwar unter alten Bedingungen bestellt. Aber die Produktion ist ja noch längstens nicht zwingend erfolgt.
Insofern könnte er dann um so wahrscheinlicher nach neuen Statuten gebaut werden.
Bei (kosten-/modell-)gravierenden Veränderungen (Farbe/Motor/Entfall/Serie...), kann und müßte es aber auch im Vorfeld eine Benachrichtigung geben -
weil es haben ja beide Seiten ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag !
Bei (kosten-/modell-)gravierenden Veränderungen (Farbe/Motor/Entfall/Serie...), kann und müßte es aber auch im Vorfeld eine Benachrichtigung geben -
weil es haben ja beide Seiten ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag !
Woher nimmst Du diese Erkenntnis, dass es ein Rücktrittsrecht gäbe?
Bei einem Kaufvertrag geht es doch um Leistung gegen Leistung: Bares gegen Ware, gem. Vereinbarung + Unterlagen etc.
Und wenn es davon entsprechende Abweichungen gibt, kann auch davon zurückgetreten werden.
Selbst der Hersteller kann das: Wenn ihm die Fabrik abbrennt, kann er den Vertrag nicht erfüllen und hat eben bei höherer Gewalt etc. seine Möglichkeiten dazu
Wenn ein Motor bestellt +angeboten, aber nach 1 Jahr Wartezeit noch immer das Fahrzeug nicht geliefert wird, der Motor vielleicht sogar aus dem Programm fliegt.
Dann muss/wird es auch für den Kunden entsprechende Möglichkeiten zum Rücktritt geben.
Etc.
Bevor wir zu weit abschweifen.........für mein Verständnis ist die Rücktrittsmöglichkeit das allerletzte Mittel. Vorher kommen noch Nacherfüllung, Minderung etc. in Betracht.
gewiss, das war jetzt nicht kaufmännisch/juristisch einwandfrei. nur grob was pot. möglich ist.
Ich habe inzwischen mit meinem Verkäufer gesprochen.Er meinte die Dispo hatte Kontakt mit Opel und da mein Wagen ja noch nicht gebaut wurde fließt die Änderung automatisch mit ein.Wird wohl auch in der Bestellung hinterlegt das es Modelljahr 22b wird.
fließt die Änderung automatisch mit
finde ich ja spannend, zumal es ja wohl nicht nur für den Kunden positive Änderungen gibt (z.B.
Entfall
* Serienausstattung Reifenreparatur Set bei Ausstattungsreihe Mokka (neu als Sonderausstattung erhältlich) ) Quelle: https://www.opel-niedersachsen.de/2022b.html
ok….wenn der Modelljahreswechsel sagt das es kein Pannenset mehr im Auto gibt…dann Kauf ich mir ein Pannenset im www.
Sowas kostet heute zw.25+30€.Neu mit Kompressor.
Pannenset mit 12V Kompressor Reifendicht PKW Reifenpannenset Tyre kit Repair
Meine persönliche Meinung dazu ist aber…..bevor ich mir sowas in den Reifen mache…ruf ich lieber den ADAC oder den Opel Pannenservice.
War es aber nicht so…das man entweder ein Ersatzrad oder das Pannenset dabei haben muss?
Wie sieht das der Gesetzgeber?
Fazit: Lenkradheizung nachrüsten ist viel teuerer als der Kauf des Pannenset!
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War es aber nicht so…das man entweder ein Ersatzrad oder das Pannenset dabei haben muss?
Wie sieht das der Gesetzgeber?
Gegoogelt:
Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Pflicht für ein Reserverad, weder in Deutschland noch für ein in Deutschland zugelassenes Auto im Ausland. Das Schließt das Reserverad sowie das Notrad ein. Auch ein Reifenreparaturset ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.