entweder selbst oder über die dann erhöhte Rate (SF17).
Ich habe einen Schaden im Jahr frei ohne hochgestuft zu werden Habe ich noch nicht gebraucht aber für so einen Fall könnte man es gut nutzen.
Gruß
Ulli
entweder selbst oder über die dann erhöhte Rate (SF17).
Ich habe einen Schaden im Jahr frei ohne hochgestuft zu werden Habe ich noch nicht gebraucht aber für so einen Fall könnte man es gut nutzen.
Gruß
Ulli
Einen pro Jahr hätte ich auch frei. Die Sache ist, du kannst jetzt noch Anzeige gegen unbekannt stellen aber das wird höchstwahrscheinlich im Sande verlaufen.
Gab es auf dem Parkplatz evtl. Kameraüberwachung die man prüfen könnte? Wobei das mittlerweile vielleicht auch zu lang her ist?
Einen pro Jahr hätte ich auch frei. Die Sache ist, du kannst jetzt noch Anzeige gegen unbekannt stellen aber das wird höchstwahrscheinlich im Sande verlaufen.
Gab es auf dem Parkplatz evtl. Kameraüberwachung die man prüfen könnte? Wobei das mittlerweile vielleicht auch zu lang her ist?
Habe das alles schon abgeklärt, leider keine Kamera. In der Tat ist es auch schon zu lange her, ich wusste ja nicht dass das Auto einen Schaden hatte. Und ich möchte jetzt auch nicht jedesmal wie so ein paranoider Wahnsinnger das ganze Auto nach Schäden absuchen, nachdem ich irgendwo geparkt habe.
Als Konsequenz habe ich eine dashcam mit Parküberwachung bestellt. Vielleicht hilft das beim nächsten Mal .
Als Konsequenz habe ich eine dashcam mit Parküberwachung bestellt.
Moin,
ich glaube das Filmen des Fahrzeugumfeldes ist verboten. Da würde ich mich lieber erkundigen bevor du dafür auch noch zahlen musst.
Gruß
Ulli
Das verdachtsunabhängige Filmen mit Dauerschleife ist eine Grauzone, aber geduldet. Im Zweifel wiegt das Recht auf den Schutz meines Eigentums schwerer als der vermeintliche Datenschutz einer Person oder eines Kennzeichens mit dem ich praktisch nichts anfangen kann, außer es den Behörden zu übergeben.
Das mit der Dashcam ist ne Grauzone, kann vor Gericht zugelassen werden, muss aber nicht.
Solange die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden kann er auch den Parkraum filmen.
Tesla macht mit dem Wächter ja nichts anderes.
zum Tesla Wächtermodus
ZitatVerbaut werden darf die Technik des „Wächter-Modus“ allerdings – den Grund dafür verrät das Kraftfahrtbundesamt (KBA) auf Anfrage von „Auto Mobil“: In Europa haben die Hersteller demnach die Wahl, in welchem Mitgliedsstaat sie ihr Produkt genehmigen lassen – und Tesla hat sich seine Typgenehmigung in den Niederlanden geholt. Dort hatte man offenbar keine Einwände gegen die Technik.
Ich habe beruflich mit Baumusterprüfungen zu tun, darum weiß ich, das jedes Mitgliedsland das anerkennen muss, aber immer die Möglichkeit einer Verschärfung hat.
Bedeutet, die Aussage ist scheinheilig, Deutschland hätte aufgrund der DSGVO Tesla zwingen können in D den Wächtermodus zu deaktivieren.
Die winken soviel durch. Siehe Dieselgate...