Blockieren von Ladesäulen

  • Man zahlt teiweise schon Blokiergebühr während des Ladevorgangs ...


    Das kommt aber meistens erst nach 4 Stunden an den AC Säulen zum Tragen. An einer DC Säule steht man eh nicht so lange, da der Akku zumindest beim Mokka vorher voll sein sollte.


    Leider zahlt jemand, der gar nicht angestöpselt ist, überhaupt keine Blockiergebühr, obwohl er die Ladesäule ja blockiert. Es sei denn, man zeigt ihn beim Ordnungsamt an.


    Und genau das sollte viel mehr praktiziert werden, wenn man so einen sieht. Wenn das jeder machen würde, dann überlegt man sich, ob man das Risiko eingeht, angezeigt zu werden.


    Ich stelle mich mit meinem E Fahrzeug ja auch nicht vor die Zapfsäule an der Tanke und gehe in meine Wohnung.


    Michael Schmitts Kanal ist mir sehr wohl bekannt und da kann man teilweise ganz Dinge in Erfahrung bringen.

    Opel Mokka E Ultimate Voltaik Blau EZ 12/2022

  • Naja, man muss es auch mal rechtlich sauber trennen.

    Auf einen Parkplatz von einem Discounter, passiert einen als Blockierer erstmal gar nichts.

    Auch ist es keine Ordnungswidrigkeit, da der Parkplatz beim Discounter in der Regel nicht öffentlich ist.

    Ordnungswidrigkeiten können nur bei Verstößen auf öffentlichen Straßen oder Parkplatzen seitens des

    Ordnungsamtes verfolgt werden.

    Da müsste auf dem Parkplatz vom Discounter schon mal ein Hinweis mit Vertragsstrafe für das Blockieren auf

    dem E-Ladeparkplatz vorhanden sein. Und auch müsste jemand diese Vertragsstrafe geltend machen.


    Ich denke, man sollte das mal ganz locker sehen.

    Schließlich sind die Ladeparkplätze beim Discounter ein Serviceangebot, wofür normale Parkplätze der

    Verbrennerlobby weggemacht wurden.


    Munter bleiben. :danke:

    Bestellt am 09.06.2016 - Übergabe 04.11.16
    Opel Mokka X, INNOVATION,1.4 ECOTEC Direct Injection Turbo ecoFLEX, 112 kW (152 PS) Start/Stop, Automatik,Allradantrieb, Farbe Safran Orange 8o
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    Verkauft Anfang Oktober
    Nunmehr Mitsubishi-Outlander Diamant+ Fahrer (CTV)

  • reinhold


    Hast du alle Beiträge vorher gelesen?


    Wenn nicht, hier noch mal in aller Kürze.


    Er blockierte die Säule, obwohl direkt daneben mehrere freie PARKPLÄTZE zur Verfügung standen.


    In der Zeit, wo er da stand, wollten 2 andere laden, was natürlich nicht ging.


    Auf dem Parkplatz sind hunderte Parkplätze, da kann man wohl zwei abzwacken für Lademöglichkeiten.


    Alleine schon, wie du das rechtlich sauber trennen möchtest, offenbart doch, wie Verbrennerfahrer über das Thema denken. Ich finde sowas nicht besonders rücksichtsvoll.


    Man sollte euch die Zapfsäulen zuparken mit E Fahrzeugen. Mal schauen, wie du dann darüber denkst!


    Ladeplätze sind zum Laden da und nicht zum Parken. Und schon gar nicht, wenn zig andere Parkplätze frei sind.


    Und ich sehe das so, dass diese Ladeplätze öffentlich sind, da sie auch außerhalb der Öffnungszeiten frei zugänglich sind.

  • Mokka-MG1962


    Natürlich habe ich die vorherigen Beiträge gelesen.


    Ich habe das mal bewusst provokativ geschrieben.


    Wichtig ist, dass man sich nicht aufregt. Wir regen uns alle zuviel auf.


    Runterkommen!


    Verstehen, dass ein Discounterparkplatz kein öffentlicher Parkplatz ist!


    Hausrecht hat der Eigentümer.


    Dem obliegt es Regelungen zu treffen.


    Das da wären z.B. entsprechende Beschilderung mt androhen einer Vertragsstrafe.


    Sind keine Regelungen getroffen, so ist es nicht verboten auf den Platz mit der Ladesäule zu parken.

    Das gleiche gilt auch für sogenannte Sonderparkplätze wie "Eltern-Kind-Parkplatz".

    Diese Parkplätze kennt die Straßenverkehrsordnung nicht. Folglich kann dort jeder Parken.


    Moralisch gesehen ist das natürlich verwerflich, wenn man das ausnutzt - mache ich persönlich auch nicht.



    Munter bleiben. :auto:

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  • Mokka-MG1962


    Da Schild P - Verkehrszeichen 314 entfaltet auf privaten Grund keinerlei Rechtswirkung.


    Hier kann nur bei entsprechenden Hinweisen nur seitens des Eigentümers des Platzes eine "Vertragsstrafe" geltend gemacht werden.


    Man kennt ja die Parkplätze, wo beim Vergessen von Parkscheiben z.B. 29,90 EUR "Vertragsstrafe" seitens des Eigentümers oder der bewirtschaftenden

    Firma geltens gemacht werden. Die sind aber auch entsprechend beschildert.


    Also erstmal im Kopf zwischen privaten und öffentlichen Grund und Boden trennen.


    Munter bleiben. :saint:

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  • reinhold


    Eben wohl, weil das Ladesäulensymbol mit auf dem P steht.


    Zitat aus Google:


    Das Verkehrszeichen 314 „Parken“ hat auch auf privaten Grund Rechtswirkung. Es handelt sich um ein Verwaltungsakt, der an einen bestimmten Personenkreis gerichtet ist und eine Regelungswirkung hat.


    Wirkung des Verkehrszeichens 314

    • Das Verkehrszeichen 314 erlaubt das Parken.
    • Es wird dort eingesetzt, wo auf Parkflächen hingewiesen werden soll.
    • Es kann durch Zusatzzeichen (hier das Ladesäulensymbol) näher bestimmt werden, etwa hinsichtlich der Richtung des Parkplatzes, der Dauer des Parkens oder einer Gebührenpflicht.
    • Es gibt Varianten mit Pfeilen zur Kennzeichnung von Anfang, Mitte und Ende des erlaubten Parkens.


    Wenn du es nicht glaubst, dann google bitte selber mal danach.


    Aber ich merke schon, dass du auch so einer sein würdest, der sich da einfach hinstellt, weil er es kann und der Meinung ist, dass man das darf.


    Ich bin der Meinung, dass das absolut rücksichtslos ist. Genug freie Parkplätze waren vorhanden, aber es wird trotzdem vor der Säule geparkt.


    Da ist es für mich vollkommen unerheblich, ob das an einem Einkaufsladen oder an einer öffentlichen Strasse ist.


    Stell dir vor, du kommst mit leerem Tank zur Tankstelle und alle Säulen werden auf so eine Art und Weise blockiert. Dein Gesicht würde ich gerne sehen, wenn du nicht tanken kannst und warten musst, bis einer der Blockierer wegfährt.

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