Blockieren von Ladesäulen

  • Wie oft muss ich dir noch belegen, dass ein Supermarktplatz der öffentlichen Strassenverkehrsordung unterliegen und somit das Schild Gültigkeit hat.



    Ja, auf Supermarkt-Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern sie nicht durch Schranken oder andere bauliche Maßnahmen abgetrennt sind und somit als öffentlich zugänglich gelten.


    Grundlagen der StVO:

    Die StVO legt grundlegende Regeln für den Straßenverkehr fest, wie beispielsweise die Regeln für Vorfahrt, Geschwindigkeit, Parken und Halten, sowie die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme



    Hier noch was dazu.


    Wenn ein Fahrzeug eine Ladesäule auf einem Supermarktparkplatz blockiert, sollte das Ordnungsamt oder die Polizei informiert werden. Diese können dann einen Abschleppdienst beauftragen, um das Problem zu lösen

    Opel Mokka E Ultimate Voltaik Blau EZ 12/2022

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  • Gilt die StVO auch auf dem Supermarktparkplatz?

    Beispiele ...

    Zitat

    https://www.blitzeranwalt.com/…-dem-supermarktparkplatz/

    07.02.2023

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung auch auf einem Parkplatz gelten, der öffentlich befahrbar ist. Dazu muss der Betreiber diese nicht einmal ausdrücklich anordnen. Wenn die Gassen zwischen den Parkplätzen vor allem der Parkplatzsuche dienen und nicht dem Fahrverkehr, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Klargestellt wurde dies in einem Urteil (Az.: 17 U 21/22), das sich mit dem Fall eines großen Parkplatzes eines Baumarktes beschäftigte. Schilder wiesen darauf hin, dass die StVO hier gelte. Es kam zu einem Unfall an einer Kreuzung mit einer der Zufahrten, als sich zwei Autofahrer nicht auf die Vorfahrt einigen konnten. Der Fahrer in Richtung der Ausfahrt forderte Schadenersatz vom Zufahrenden, da er auf seiner bevorrechtigten Straße gewesen sei. Der andere berief sich auf die Rechts-vor-links-Regel der StVO. Die Gerichte entschieden letztlich, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung auch auf dem öffentlich befahrbaren Parkplatz gelten mussten.

    Zitat

    https://www.auto-motor-und-spo…-parkplatz-regeln-unfall/



    22.09.2016

    An vielen Supermarkt-Parkplätzen weist ein Schild auf die StVO hin. Die gilt dort aber gar nicht, weil es sich nicht um öffentliche Straßen handelt. Dererlei Schilder sind also mehr Dekoration als Anweisung, was manchmal erst nach einem Unfall auffällt.

    Wer beim Ausparken einen Unfall verursacht, trägt die Schuld. Wer von rechts kommt, hat in unbeschilderten Situationen Vorfahrt, und wer sich einordnen will, muss den Pfeilen auf der Fahrbahn folgen. Stimmt alles – wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße bewegen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nehmen auch viele Supermarkt-Parkplätze mit einem entsprechenden Hinweisschild für sich in Anspruch. Dabei vergessen sie allerdings, dass sie in Wahrheit gar keine Straße sind. Nun soll natürlich nicht der Anarchie Tür und Tor geöffnet werden, doch ein Überblick über geltendes Recht kann ja nie schaden. Wie auch der WDR kürzlich berichtete, gilt auf Parkplätzen lediglich Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Dieser Paragraf ist allerdings eher eine Empfehlung, wenn auch eine gute: Er legt den Verkehrsteilnehmern gegenseitige Rücksichtnahme nahe und umfasst immerhin eine Tempolimitierung auf Schrittgeschwindigkeit.

    Zitat

    https://www.adac.de/verkehr/re…ttel-supermarktparkplatz/


    13.03.2025

    Knöllchen für falsches Parken

    Der Parkraumbewirtschafter stellt für falsches oder zu langes Parken Knöllchen aus. Meist werden zwischen 15 und 30 Euro, manchmal aber auch 50 bis 60 Euro fällig. Weil das Ganze auf Privatgrund stattfindet, handelt es sich nicht um ein Bußgeld, sondern um eine sogenannte Vertragsstrafe. Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt nämlich einen Vertrag mit dem Eigentümer, Besitzer oder beauftragten Überwacher und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Und die enthalten Vertragsstrafen für den Fall, dass gegen die AGB verstoßen wird. Aus der Beschilderung am Parkplatz muss eindeutig hervorgehen, was Verstöße (beispielsweise kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten. Die Gerichte stellen an die Sichtbarkeit der Beschilderung aber meist keine großen Anforderungen. Wer sein Auto auf dem Parkplatz abstellt, sollte sich also nach entsprechenden Schildern umschauen und diese auch lesen. Denn der Inhalt der Schilder und der ausgehängten AGB werden Bestandteil des Vertrages.

    Zitat

    https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsregeln-parkplatz/


    Gilt auf Parkplätzen die StVO?

    Ja, grundsätzlich kommt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch auf öffentlichen Parkplätzen und in öffentlichen Parkhäusern zur Anwendung. Allerdings ist hier zu beachten, dass ein Parkplatz nicht als Straße bzw. Fahrbahn gilt. Daher greifen viele Regeln, die in der StVO festgelegt sind, hier nicht. In erster Linie müssen Sie auf Parkplätzen vor allem § 1 StVO einhalten: Bewegen Sie sich mit der gebotenen Vorsicht vor und verhalten Sie sich rücksichtsvoll.

    Zitat

    https://www.ruv.de/kfz-versich…auf-einem-kundenparkplatz


    Allgemein gelten andere Verkehrsregeln auf Parkplätzen von Supermärkten als auf der Straße. An der Einfahrt von manchen Supermarkt-Parkplätzen steht allerdings das Kundenparkplatz-Schild “Hier gilt die StVO”. Diese legt die Geschwindigkeit fest, Vorfahrtsregeln, Fahrtrichtung und wie man sich im Straßenverkehr korrekt verhält. Sind entsprechende Schilder vorhanden, können Sie sicher sein, dass die gewöhnlichen Regelungen auch auf dem Parkplatz gelten. Trotzdem müssen Sie einige Sonderfälle beachten: So dienen die Fahrspuren auf den Parkplätzen lediglich zur Aufteilung des Parkplatzes in Parkflächen und leiten nicht den fließenden Verkehr. Sie geben auch nicht die Fahrtrichtung vor oder kennzeichnen Vorfahrtstraßen. Sie dienen ausschließlich als Fahrichtungsempfehlung. Das Schild an der Einfahrt des Supermarkt-Parkplatzes “Hier gilt die StVO” bedeutet somit, dass sich die Regeln uneingeschränkt nur auf den §1 der StVO beziehen: Da Supermarkt-Parkplätze außerdem in privater Hand sind, kann der jeweilige Inhaber eigene Regeln aufstellen – so lange diese mit der StVO vereinbar sind.

    Diese muss er allerdings durch Verkehrsschilder oder Hinweise anzeigen.

    Zitat

    https://www.kreiszeitung.de/ve…e-parkplatz-93179353.html

    Rewe-Parkplatz entfacht wilde Debatte:

    Der Anbieter der Ladesäulen auf dem Rewe-Parkplatz kann den Unmut der Autofahrer jedenfalls nachvollziehen. Das Parkraummanagement liege allerdings beim Eigentümer des Parkplatzes, teile ein EnBW-Sprecher auf IPPEN.MEDIA-Anfrage mit. Die Ladestationen seien dabei so ausgestattet, dass „die verfügbare Ladeleistung zur durchschnittlichen Einkaufszeit passt“ – ebenso wie die maximale Parkdauer. Ob die Parkregelungen eingehalten oder Bußgelder für Falschparker verhängt werden, liege dabei im Ermessen des Eigentümers.

    Zitat

    Zugeparkte Ladesäule


    Leider schon öfter so gesehen, und Freunde die mich mit Auto mit Stecker besuchen kommen können dann nicht laden. Gestern aber zufällig Polizei ein Stück die Straße runter getroffen. Die sagten, sie seien nicht zuständig. Das wäre ein von einer privaten Firma installierter Ladepunkt und damit wäre die auch verantwortlich, dass der befahrbar bleibt. Die Polizei sei nicht für den Umsatz der Privatwirtschaft verantwortlich

    Zitat

    https://www.24auto.de/news/aut…-elektro-zr-91906366.html

    Falschparker blockiert Lademöglichkeit: Was dürfen Elektroauto-Fahrer?

    Daraus: Das einzige korrekte, wenn auch aufwendige Mittel ist es, das falsch abgestellte Fahrzeug entfernen zu lassen. Selbst, wie bei einem blockierten Privatparkplatz, darf man den Abschleppwagen allerdings nicht rufen. Das muss man dem Besitzer der Stellfläche überlassen – also etwa dem Supermarkt, wenn man an einer Säule auf seinem Parkplatz laden möchte. Ob der sich auf den Battle gegen seinen falsch parkenden Kunden einlässt, ist freilich fraglich.



    Diese Seite ist sehr informativ:


    Beschilderung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge


    @ Mokka-MG1962: Moralisch muß ich dir natürlich zustimmen. Die Antwort des Tesalafahrers sagt ja schon alles über ihn aus ...

  • Moin,

    ich habe hier mal ein wenig aufgeräumt und die Streiterein gelöscht.

    Streitet euch bitte via PN.


    Gruß Ulli

  • Ok, da hier kein Mod einschreitet, der sowas hier anmahnt und Diskussionen von den Usern hier scheinbar unerwünscht sind, verabschiede ich mich hier aus dem Forum.


    Wenn es andere User nervt, sind Beiträge zu Themen wohl nicht gewünscht. Sowas macht ein Forum eigentlich aus, aber sowas wie hier habe ich noch nirgendwo erlebt.


    Werde hier nichts mehr schreiben und wünsche den anderen Usern noch ganz viel tote Hose hier im Forum.


    OPEL Blitz


    Du brauchst es doch nicht zu lesen, wenn es dich nicht interessiert.


    Mich nerven zum Beispiel auch die ewigen Postings zu den Lieblingsliedern, weil mich Musik überhaupt nicht interessiert.


    Schreib ich da, es nervt obwohl ich sowas überflüssig finde? Nein, tue ich nicht.

    Opel Mokka E Ultimate Voltaik Blau EZ 12/2022

    Einmal editiert, zuletzt von Mokka-MG1962 ()

  • Wie oben schon einmal erwähnt,

    tragt euren Streit bitte via PN aus.


    Ich räume jetzt noch einmal auf und schließe das Thema........

  • Helg-Adm

    Hat das Thema geschlossen.