Ich weiß nicht, ob das hier jemanden betrifft, aber ein Auto, das vorher auf den Händler angemeldet war, gilt doch auch als Gebrauchtwagen, oder?
Garantieklausel unwirksam: Gebrauchtwagen darf auch in freie Werkstatt
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Hallo Fex ,
will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber so viel ich weiss , ist zwar der Vorführer vom FOH ein Gebrauchtwagen aber es gilt weiterhin die ersten 2 - 3 Jahre die Neuwagengarantie bzw verlängerte Garantie - welche eventuell dazu gekauft wurde - , da sie Fahrzeug bezogen ist und der Käufer in diese einsteigt !??
Bei nem 7 Jahre alten KFZ vom Händler zB -( welches aus der Werksgarantie raus ist ) -gilt das obige Urteil .
LG
Bohne007 -
ok, kann sein, damit hab ich mich noch nie befasst. Eine Freundin von mir wohnt weit auf dem Land, hat keine Ford Werkstatt in der Nähe, aber eine zuverlässige Wald-und-Wiesen-Werkstatt, auf die sie schwört. Die hat immer Tobsuchtsanfälle bekommen, weil wie beim gebrauchten Neuwagen kilometerweit fahren musste zum nächsten Ford Händler... die hätte sich damals über so ein Urteil gefreut.