Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, würde ich doch einen Anwalt beauftragen. Zumindest wenn ihr euch sicher seid, dass der Schaden nicht selber verursacht wurde. Die deutsche Mängelgewährleistung unterstellt ja zunächst einmal, dass ein Schaden schon bei Erwerb vorlag und der Händler oder Produzent vor Gericht das Gegenteil beweisen muss (Gutachten, was auch immer). Selbst bei dem Erwerb von gebrauchten Gütern, gilt dies noch für das erste halbe Jahr (bei neuen meines Wissens ein Jahr). Erst dann tritt die Beweislastumkehr ein, sprich der Käufer muss beweisen, dass der Fehler schon bei Erwerb vorlag (was dann schwierig wird). Im übrigen trifft die abnehmende Kulanz auf alle Autohersteller zu, auch die Premiumhersteller. In vielen Fällen versucht man die Ansprüche zunächst abzubügeln.
Beheizbares Lederlenkrad hat Risse im Leder
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Hoffe ihr bekommt das so geregelt das ihr weiter Freude an eurem Fahrzeug habe und kein bitterer Nachgeschmack bleibt - drücke euch die Daumen
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Ich stimme Ghost voll zu, erstens sieht es nun wirklich nicht nach einem Produktionsfehler oder mangelhafter Qualität/Verarbeitung aus, zweitens kann ich auch keinen Grund außer natürlich Kulanz erkennen, weshalb Opel für diesen Schaden haftbar sein sollte.In solchen Fällen hilft meistens nur ganz nettes Nachfragen, kleine B"Brötchen" backen und hoffen, dass man erhört wird.
Eventuell doch mal versuchen, zu einem anderen Händler zu fahren und wirklich ganz nett den Sachverhalt erklären, eventuell ganz doof tun und nur Fragen, wie einem geholfen werden kann. Keine Forderungen stellen. Hilft meistens mehr als wenn man gleich wie die "Wickinger" einfällt...Ansonsten wie auch schon geschrieben, einen Sattler aufsuchen, die sind meistens gar nicht so teuer.
Viel Glück
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Opel hat die Kulanz bereits abgelehnt. Des Weiteren wird Opel nicht die Reparatur zahlen, die ein anderes Unternehmen durchführt. Dann müssten die das auch schon selber in Auftrag geben (quasi wie bei Lackierarbeiten, wenn der FOH keine eigene Lackierei vorhält). Die Beweislast liegt per Gesetz bei Opel, die müssen nachweisen können, dass man die Schäden selber verursacht hat. Die reine Behauptung von Opel reicht da nicht aus. Und wenn Opel den eindeutigen Nachweis nicht erbringen kann, dann müssen die reparieren. Das sieht der Gesetzgeber nun einmal so vor, dies ist Verbraucherschutz. Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist -so sieht es ja im Moment eher aus- dann würde ich einen Anwalt mit meiner Interessenvertretung beauftragen, zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Das Auto ist vier Monate alt. Wer schon einmal versucht hat, ein Montagsauto zu wandeln (heute heißt das glaube ich Rückabwicklung), der weiß, dass es meist ohne Anwälte nicht geht.
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Wie gesagt, ich hatte da keine Probleme, mein FOH ist da sehr hilfsbereit und kümmert sich mit sehr viel Geduld um seine Schäfchen...
Er steht mir auch immer mit Rat und Tat zur Seite.
So hat er mir auch zu meinem neuen Lenkrad ein Pflegemittel mitgegeben, das soll ich und habe ich bei jeder Innenraumreinigung aufgetragen.Bis jetzt ( klopf auf Holz ) ist alles gut mit dem Lenkrad, obwohl die ganze Zeit die Heitzung läuft...
Das erste war einfach ein Produktionsfehler. So meinte mein FOH !!!Ich war grade noch da und habe meinen Termin für die Jahresinspektion gemacht dabei einen Kaffee bekommen, wärend mein Auto gewaschen wurde.
Also bei mir klappt es ohne Probleme...Liebe Grüße
Jörg -
Zitat
Wie gesagt, ich hatte da keine Probleme, mein FOH ist da sehr hilfsbereit und kümmert sich mit sehr viel Geduld um seine Schäfchen...
Er steht mir auch immer mit Rat und Tat zur Seite.
So hat er mir auch zu meinem neuen Lenkrad ein Pflegemittel mitgegeben, das soll ich und habe ich bei jeder Innenraumreinigung aufgetragen.Bis jetzt ( klopf auf Holz ) ist alles gut mit dem Lenkrad, obwohl die ganze Zeit die Heitzung läuft...
Das erste war einfach ein Produktionsfehler. So meinte mein FOH !!!Ich war grade noch da und habe meinen Termin für die Jahresinspektion gemacht dabei einen Kaffee bekommen, wärend mein Auto gewaschen wurde.
Also bei mir klappt es ohne Probleme...Liebe Grüße
Jörg
So kenne ich es auch von meinem Händler, immer Kundenorientiert. Service wird gross geschriebenSent from my iPhone using Tapatalk
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Kleiner Tipp. Fahrt doch einfach mal zu einem Sattler und fragt ob man dies reparieren kann. Dabei kann man beiläufig fragen ob er sich erklären kann wie dieser Schaden enstanden ist. Vielleicht kann der Fachmann hier schon Aufklärung bringen.
In diesem Fall bleibt dennoch nur noch die Möglichkeit eines unabhängigen Gutachtens. Wenn darin ein Materialfehler festgestellt wird, muss Opel den Schaden regulieren. Wenn der Schaden jedoch tatsächlich durch Eigenverschulden enstatnden ist bleibt man eben auf den Kosten für das Gutachten sitzen und muss die Reperatur selber tragen.
Ein Anwalt macht genau das selbe. Auch mit Rechtsschutz muss man für das Gutachten in Vorkasse treten.
Die Bilder sind leider unscharf, aber auch für mich seiht es nach Reibungsschäden aus. Wenn Leder reißt bilden sich ind er Regel keine "Fussel" wie man sie auf den Fotos meiner Meinung nach erkennen kann. Zumal ist es selsam, dass sich die Schöden symetrisch auf der Unterseite beider Lenkradhälften befinden. Die Wahrsvcheinlichkeit dieser Symetrie bei Materialermüdung halte ich für sehr unwahrscheinlich
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So kenne ich es auch von meinem Händler, immer Kundenorientiert. Service wird gross geschriebenSent from my iPhone using Tapatalk
Ach Leute,das hilft doch Sonnenblume nicht weiter!Auch euer FOH wird euch nicht 870€ fürs Lenkrad + Einbaukosten abnehmen,wenn das Werk kein grünes Licht für die Kostenübernahme erteilt.
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Ach Leute,das hilft doch Sonnenblume nicht weiter!Auch euer FOH wird euch nicht 870€ fürs Lenkrad + Einbaukosten abnehmen,wenn das Werk kein grünes Licht für die Kostenübernahme erteilt.
Ich schrieb es schon einmal, versuche doch mal einen anderen Händler zu Kontaktieren. Mir hat das beim Adam weitergeholfen. Der eine lehnte ab, der andere hat sofort reagiert und auf Garantie erneuert...Es ist ein Versuch wert, oder? -
[quote='mm-mokka','index.php?page=Thread&postID=57566#post57566']Die deutsche Mängelgewährleistung unterstellt ja zunächst einmal, dass ein Schaden schon bei Erwerb vorlag und der Händler oder Produzent vor Gericht das Gegenteil beweisen muss (Gutachten, was auch immer).
Vorsicht!
Bei meinem letzten VW Golf stellte ich nach drei Wo. fest, dass an der hinteren Tür- im unteren Bereich - die Türkante leicht nach außen gebogen war.
Der Händler wollte kein neues Türblech einbauen , sondern die ganze Sache zurechtbiegen, Spachteln und Lackieren.Nachdem dann ein Gutachter( v. VW ) auch ein neues Türblech abgelehnt hat, bin ich zum Anwalt.
Klage eingereicht, und im Prozess kam es dann zu einem Vergleich - 50/50.
Richterspruch: Mir wurde unterstellt, ich wolle durch eine Wertminderung Profit machen.
Der gegnerische Anwalt hat uns dann - nach dem Urteil - eine kostenlose Reparatur angeboten, aber kein neues Türblech.
Resultat: Neues Auto, aber schon gespachtelt und nachlackiert, plus den Eigenanteil bei der Rechtschutzversicherung.Gruß Horex
P.S.: Der Schaden wurde nicht von mir verursacht, da der Wagen nach der Abholung in Wolfsburg für 3 Wochen in der Garage stand.
Es waren keinerlei Kratzspuren oder dergleichen zu sehen, also muß der Schaden schon bei de Produktion entstanden sein.