Sry hab heute schon meinen zweiten Clown intus:D:D
Hui die Dinger schmecken aber:D
Liegen nur etwas schwer im Magen
Sry hab heute schon meinen zweiten Clown intus:D:D
Hui die Dinger schmecken aber:D
Liegen nur etwas schwer im Magen
in einigen ländern ist das bei uns übliche tagfahrlich nicht ausreichend, da fährt man dann eben mit ganz normalem abblendlicht.
Ich meine herausgelesen zu haben,
dass sich die Frage von ´OrangeRock´ auf das reine Tagfahrlicht und
nicht auf x-beliebige Lichteinstellmöglichkeiten bezogen hat.
VG
Cleholtie
Gut das wenigstens einer RICHTIG mitliesst...
Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen…..
Ja richtig, mir geht es nur um das Tagesfahrlicht in Kombination mit den Hecklichtern.
Wieso: Sicherheit….. man wird auch auf weitere Distanz etwas besser gesehen.
Zudem, wenn vorne kein Licht brennt ist das eher erkennbar (für mich) bzw. durch hinweise der Entgegenkommenden. Wenn hinten kein Licht brennt (wieso auch immer die Elektronik aussetzt) sehe ich das nicht.
Ausserdem ist der Verbrauch bei den Minilämpchen vernachlässigbar und durch häufiges Ein-/Ausschalten (Tageslicht, Normallicht) gehen die eher noch kaputt.
Ich denke ich habe die Antworten auf meine Frage erhalten, wenn auch nicht die die ich wollte.
ZitatLiegen nur etwas schwer im Magen
Das ist wahr
Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
Auf der Verpackung steht ja auch: Zu den Mahlzeiten einnehmen. Das ist Magenfreundlicher. Ausserdem die rote Nase weglassen wenn man ein bisschen empfindlich ist. Danach noch einen Hörnerwiskey und alles wird gut.
Hehehe
Na der Hörnerwhiskey muss ohnehin jeden Tag sein, schön mit Nescafe frappe Pulver drin. Da hab ich einen Verbrauch auf 100km da ist manches V8 Eisenschwein ein Sparmodell gegen:D:D
Gesendet von meinem GT-P7500 mit Tapatalk
Man könnte auch nur mit Standlicht fahren. Belastet den Generator auch nicht mehr als nur Tagfahrlicht.
Ist nur mal eine Idee, wenn*s hinten leuchten soll.
Grüße, Frank
Mit Standlicht fahren ist vom Gesetzgeber nicht erlaubt.
Genau so wenig wie das parken in zweiter Reihe mit Warnblinkanlage um Brötchen beim Bäcker zu holen.
Mit Standlicht fahren ist vom Gesetzgeber nicht erlaubt.
Stimmt genau, mein Lieber! Aber schon irgendwie lustig, wenn Stand- und Tagfahricht ein und die selbe Lampe sind, wie beim Mokka Dann ist es erlaubt, weil das Standlicht während der Fahrt nicht als Standlicht sondern als Tagfahrlicht brennt