Ich drücke dir auch die Daumen das alles in deinem Sinne verläuft! Ich würde genauso handeln wie du, weil das ist in meinen Augen Betrug total abgezockt!Wer weiss wie oft die das schon vorher gemacht haben ohne das es aufgefallen ist!
Rost am Mokka
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Also die Geschichte liegt gerade beim Anwalt. Ihr könnt euch sicher sein, dass ich mir das nicht gefallen lasse.
Ich werde dann zu gegebener Zeit nochmal einen Thread über das Thema öffnen......
Wie gesagt, will jetzt nicht zu viel hier Schreiben weils gerade allles über den Anwalt läuft.Das war der einzige und richtige Weg, den du jetzt beschreitest
Nachdem erwiesen scheint, dass dein Auto de facto nicht mehr viel wert ist, bleibt wohl nur der Versuch, einen möglichst hohen Schadenersatz zu bekommen. ..... sofern bei dem Verkäufer überhaupt noch was zu holen ist.
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Zitat
bleibt wohl nur der Versuch, einen möglichst hohen Schadenersatz zu bekommen. ..... sofern bei dem Verkäufer überhaupt noch was zu holen ist.
Bei einem solchen Fall der Arglistigen Täuschung ist der Kaufvertrag nichtig und man kann den Wagen zurückgeben. Es ist der volle Kaufpreis zurückzuerstatten.
Siehe: http://www.anwalt.de/rechtstip…trag-moeglich_062714.html
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Bei einem solchen Fall der Arglistigen Täuschung ist der Kaufvertrag nichtig und man kann den Wagen zurückgeben. Es ist der volle Kaufpreis zurückzuerstatten.
Siehe: http://www.anwalt.de/rechtstip…trag-moeglich_062714.html
Da gibt es allerdings einen kleinen, aber entscheidenden Unterschied - nämlich, dass hier im Kaufvertrag sehr wohl ein Vorschaden - wenn auch nicht das wirkliche Ausmass - ausdrücklich vermerkt ist. Wenn jetzt auch noch die explizite Zusicherung "Unfallfrei" fehlt, dann wars das wohl mit der Nichtigkeit.
Aber, selbst wenn der Kaufvertrag tatsächlich nichtig ist, ist die Sache noch lange nicht gebacken. Den Gebrauchsvorteil muss man sich auf jeden Fall anrechnen lassen. Vielleicht trägt der Verkäufer (was gar nicht so selten ist) schon längst die Hosentaschen nach aussen ..... dann bleibt im Endeffekt alles wie gehabt
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Fox, der Vertag ist Wasserdicht. Es steht explizit im Kaufvertrag nur der Frontschaden. Es ist sogar schriftlich vermerkt das es keine anderen Schäden gibt. Anwalt bestätigt das ich im Recht bin.
Hoffentlich zieht sich das nicht alles wie nen Kaugummi in die Länge.
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Fox, der Vertag ist Wasserdicht. Es steht explizit im Kaufvertrag nur der Frontschaden. Es ist sogar schriftlich vermerkt das es keine anderen Schäden gibt. Anwalt bestätigt das ich im Recht bin.
Hoffentlich zieht sich das nicht alles wie nen Kaugummi in die Länge.
Was ist da "wasserdicht" ? Doch eher für den Verkäufer, weil er mit Eintrag des "Frontschadens" schon mal keine Unfallfreiheit bestätigt und der Vertrag deshalb schon (auf das verlinkte Urteil bezogen) mal eher nicht unwirksam ist.
Natürlich hat der Verkäufer dich betrogen ; aber das fällt unters StGB (Strafrecht) , während alles rund um den Vertrag an sich BGB (Zivilrecht) ist.
Das Problem liegt darin:
Wenn du bzw. dein Anwalt jetzt die Strafrechtskeule auspackt, dann wird das tatsächlich eine unendliche Geschichte. Nachdem der Verkäufer wahrscheinlich wegen z.B. Betrug verurteilt wurde, sitzt du immer noch auf deinem Unfallauto.
Wenn du bzw. dein Anwalt aber gleich zivilrechtlich den Vertrag anfichst, dann stehen die Chancen ganz gut, relativ schnell zu einem Urteil oder zumindest einem Vergleich d.h. zu einem Schadenersatz zu kommen!Dein Anwalt wird das aber alles noch viel, viel besser wissen als ich; deswegen verlass dich auf den und alles wird gut
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Wenn du bzw. dein Anwalt jetzt die Strafrechtskeule auspackt,
Wenn du bzw. dein Anwalt aber gleich zivilrechtlich den Vertrag anfichst, dann stehen die Chancen ganz gut, relativ schnell zu einem Urteil oder zumindest einem Vergleich d.h. zu einem Schadenersatz zu kommen!
Die Drohung mit der "Strafrechtskeule" kann (muss nicht) manchmal Wunder bewirken.
Da werde manche richtig schnell - vor allem, wenn da schon eine "Vorbelastung" aktenkundig ist.Straf- und Zivilrecht sind übrigens "zwei Paar Stiefel". Das eine hat mit dem Verlauf und dem Ausgang des anderen nichts zu tun.
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Was ist da "wasserdicht" ? Doch eher für den Verkäufer, weil er mit Eintrag des "Frontschadens" schon mal keine Unfallfreiheit bestätigt und der Vertrag deshalb schon (auf das verlinkte Urteil bezogen) mal eher nicht unwirksam ist.
Natürlich hat der Verkäufer dich betrogen ; aber das fällt unters StGB (Strafrecht) , während alles rund um den Vertrag an sich BGB (Zivilrecht) ist.
Das Problem liegt darin:
Wenn du bzw. dein Anwalt jetzt die Strafrechtskeule auspackt, dann wird das tatsächlich eine unendliche Geschichte. Nachdem der Verkäufer wahrscheinlich wegen z.B. Betrug verurteilt wurde, sitzt du immer noch auf deinem Unfallauto.
Wenn du bzw. dein Anwalt aber gleich zivilrechtlich den Vertrag anfichst, dann stehen die Chancen ganz gut, relativ schnell zu einem Urteil oder zumindest einem Vergleich d.h. zu einem Schadenersatz zu kommen!Dein Anwalt wird das aber alles noch viel, viel besser wissen als ich; deswegen verlass dich auf den und alles wird gut
In erster Linie steht jetzt erstmal die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Natürlich möchte ich dabei keinen finanziellen Verlust erleiden. Ein bisschen bluten soll der Händler dabei aber auchDer soll nicht einfach nur das AUto zurücknehmen und dem nächsten unterjubeln.
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Hallo Mokkafahrer,
wie schon bei vielen Mokkas bekannt läuft nach dem Waschen längere Zeit ein Rinnsal aus der Heckklappe. ( unterhalb der Nummernschildbeleuchtung ).
Nun habe ich bemerkt, daß dieses Rinnsal sich braun verfärbt. (Rostbrühe).
Wer hat schon Ähnliches beobachtet, bzw wie wurde Abhilfe geschaffen. ( BJ.8.15).
M.f.G.
Uli
der Rentner -
Da gibt es eine Abhilfe von Opel.
Die Schräubchen die ab Werk verbaut sind um die Plastikleiste zu halten werden ersetzt durch neue Edelstahl Schräubchen.