Rost am Mokka

  • Ich drücke dir auch die Daumen das alles in deinem Sinne verläuft! :thumbup: Ich würde genauso handeln wie du, weil das ist in meinen Augen Betrug total abgezockt!Wer weiss wie oft die das schon vorher gemacht haben ohne das es aufgefallen ist!

    Gruß Markus


    Einmal editiert, zuletzt von Balboa ()

  • Also die Geschichte liegt gerade beim Anwalt. Ihr könnt euch sicher sein, dass ich mir das nicht gefallen lasse.
    Ich werde dann zu gegebener Zeit nochmal einen Thread über das Thema öffnen.


    .....
    Wie gesagt, will jetzt nicht zu viel hier Schreiben weils gerade allles über den Anwalt läuft.

    Das war der einzige und richtige Weg, den du jetzt beschreitest 8)


    Nachdem erwiesen scheint, dass dein Auto de facto nicht mehr viel wert ist, bleibt wohl nur der Versuch, einen möglichst hohen Schadenersatz zu bekommen. ..... sofern bei dem Verkäufer überhaupt noch was zu holen ist.

    schöne Grüsse
    Thomas

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    Opel Mokka, INNOVATION,1.6 CDTI, 6-Gang-Schaltgetriebe
    Platin Anthrazit
    ; Leder Dunkelgr./Schwarz ; LM-Rad 7 J x 18, 10-Speichen ; Rückfahrkamera ; DAB+ ; Schmutzfänger ; Ladekantenabdeckung ; Climair Windabweiser
    Bestellt: 9. April 2015 Lieferdatum: 28kW 25kW Übergabe: 6. Juli

  • Zitat

    bleibt wohl nur der Versuch, einen möglichst hohen Schadenersatz zu bekommen. ..... sofern bei dem Verkäufer überhaupt noch was zu holen ist.


    Bei einem solchen Fall der Arglistigen Täuschung ist der Kaufvertrag nichtig und man kann den Wagen zurückgeben. Es ist der volle Kaufpreis zurückzuerstatten.


    Siehe: http://www.anwalt.de/rechtstip…trag-moeglich_062714.html

  • Bei einem solchen Fall der Arglistigen Täuschung ist der Kaufvertrag nichtig und man kann den Wagen zurückgeben. Es ist der volle Kaufpreis zurückzuerstatten.


    Siehe: http://www.anwalt.de/rechtstip…trag-moeglich_062714.html

    Da gibt es allerdings einen kleinen, aber entscheidenden Unterschied - nämlich, dass hier im Kaufvertrag sehr wohl ein Vorschaden - wenn auch nicht das wirkliche Ausmass - ausdrücklich vermerkt ist. Wenn jetzt auch noch die explizite Zusicherung "Unfallfrei" fehlt, dann wars das wohl mit der Nichtigkeit.


    Aber, selbst wenn der Kaufvertrag tatsächlich nichtig ist, ist die Sache noch lange nicht gebacken. Den Gebrauchsvorteil muss man sich auf jeden Fall anrechnen lassen. Vielleicht trägt der Verkäufer (was gar nicht so selten ist) schon längst die Hosentaschen nach aussen ..... dann bleibt im Endeffekt alles wie gehabt

    schöne Grüsse
    Thomas

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  • Fox, der Vertag ist Wasserdicht. Es steht explizit im Kaufvertrag nur der Frontschaden. Es ist sogar schriftlich vermerkt das es keine anderen Schäden gibt. Anwalt bestätigt das ich im Recht bin.


    Hoffentlich zieht sich das nicht alles wie nen Kaugummi in die Länge.


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    MfG Daniel
    VW Tiguan


    An Händler zurückgegeben:
    OPEL Mokka 1.4 Turbo ecoFLEX Start/Stop 4x4 - Elektropaket - Komfortpaket - Winterpaket - Sichtpaket - Radio CD 600 - Scheiben hinten nachträglich getönt - abnehmbare AHK verstauen
    EZ 05.2014


    Warum ich weg bin?!

  • Fox, der Vertag ist Wasserdicht. Es steht explizit im Kaufvertrag nur der Frontschaden. Es ist sogar schriftlich vermerkt das es keine anderen Schäden gibt. Anwalt bestätigt das ich im Recht bin.


    Hoffentlich zieht sich das nicht alles wie nen Kaugummi in die Länge.

    Was ist da "wasserdicht" ? Doch eher für den Verkäufer, weil er mit Eintrag des "Frontschadens" schon mal keine Unfallfreiheit bestätigt und der Vertrag deshalb schon (auf das verlinkte Urteil bezogen) mal eher nicht unwirksam ist.


    Natürlich hat der Verkäufer dich betrogen ; aber das fällt unters StGB (Strafrecht) , während alles rund um den Vertrag an sich BGB (Zivilrecht) ist.


    Das Problem liegt darin:
    Wenn du bzw. dein Anwalt jetzt die Strafrechtskeule auspackt, dann wird das tatsächlich eine unendliche Geschichte. Nachdem der Verkäufer wahrscheinlich wegen z.B. Betrug verurteilt wurde, sitzt du immer noch auf deinem Unfallauto.
    Wenn du bzw. dein Anwalt aber gleich zivilrechtlich den Vertrag anfichst, dann stehen die Chancen ganz gut, relativ schnell zu einem Urteil oder zumindest einem Vergleich d.h. zu einem Schadenersatz zu kommen!


    Dein Anwalt wird das aber alles noch viel, viel besser wissen als ich; deswegen verlass dich auf den und alles wird gut :D

    schöne Grüsse
    Thomas

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  • Wenn du bzw. dein Anwalt jetzt die Strafrechtskeule auspackt,


    Wenn du bzw. dein Anwalt aber gleich zivilrechtlich den Vertrag anfichst, dann stehen die Chancen ganz gut, relativ schnell zu einem Urteil oder zumindest einem Vergleich d.h. zu einem Schadenersatz zu kommen!


    Die Drohung mit der "Strafrechtskeule" :punsh: kann (muss nicht) manchmal Wunder bewirken.
    Da werde manche richtig schnell - vor allem, wenn da schon eine "Vorbelastung" aktenkundig ist.


    Straf- und Zivilrecht sind übrigens "zwei Paar Stiefel". Das eine hat mit dem Verlauf und dem Ausgang des anderen nichts zu tun.


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
    ecoFLEX, Start/Stop, graphit schwarz


  • In erster Linie steht jetzt erstmal die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Natürlich möchte ich dabei keinen finanziellen Verlust erleiden. Ein bisschen bluten soll der Händler dabei aber auch ;)


    Der soll nicht einfach nur das AUto zurücknehmen und dem nächsten unterjubeln.

    MfG Daniel
    VW Tiguan


    An Händler zurückgegeben:
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    EZ 05.2014


    Warum ich weg bin?!

  • Hallo Mokkafahrer,
    wie schon bei vielen Mokkas bekannt läuft nach dem Waschen längere Zeit ein Rinnsal aus der Heckklappe. ( unterhalb der Nummernschildbeleuchtung :( ).
    Nun habe ich bemerkt, daß dieses Rinnsal sich braun verfärbt. (Rostbrühe). ;(
    Wer hat schon Ähnliches beobachtet, bzw wie wurde Abhilfe geschaffen. ( BJ.8.15).
    M.f.G.
    Uli
    der Rentner