Also ich verstehe diese/solche Dinge immer ganz schlecht. Wenn ich einen Mangel habe, dann fahre ich in die Werkstatt. Wenn die Werkstatt mir nicht hilft, wieso, weshalb auch immer, dann fahre ich eventuell auch noch zu einer anderen Werkstatt. Wenn das auch nicht hilft, dann kommt der Rechtsanwalt in Spiel, der schöne Schreiben aufsetzt, die bis zur Wandlung gehen. Ich bezahle mit gutem , ehrlichem Geld und verlange auch eine enstsprechende Gegenleistung. Wenn ich mir ein neues Fahrzeug kaufe, dann kann ich doch wohl erwarten, das dieses funktioniert. Wenn dies nicht der Fall ist, kommt erst die Werkstatt, dann ggf. eine weitere Werkstatt und dann der Rechtsanwalt. Ganz einfach...oder?
Grüße in den Norden,
Schleswig-Holstein, völlig richtig, genau so würde es jeder, auch ich tun.
Das wären aber Einzelschicksale und auf Einzelschicksale wird keine Rücksicht genommen.
Bohne007's Mokka ist von der Vertragswerkstatt ins Technikzentrum überführt worden. Daher bei mir die orange Warnlampe. Dem Fehler wurde vermutlich sehr gründlich auf den Grund gegangen und das Ergebnis fließt vermutlich in den Herstellungsprozess ein. Es sei denn...
Getriebe haben immer einen Ausschuss, Wen es erwischt, der muss sich ärgern und warten.
Wenn es hart auf hart kommt, ist ein Zivilprozess sehr aufwändig und langwierig. Je nach dem, wie die gegnerische Partei sich verhält, kann der Prozess über Jahre gehen. Spreche da aus Erfahrung, war aber kein Auto. Glücklich ist derjenige, der einen Vertragsrechtsschutz sein eigen nennt. Recht haben und Recht bekommen hat immer zwei Seiten, und der Klagende muss nach Streitwert tief in die Tasche greifen. Oft endet ein solcher Rechtstreit im Vergleich.
Das war mein kurzer Ausflug in die Rechtsprechung nach dem bürgerlichen Gesetzbuch, Bismarck sei Dank.
Bei Opelneufahrzeugen sehe ich da kein großes Problem. Dahinter steht die Weltfirma und wie tönt es aus Dortmund. "Der Bergabfahrassistent ist über, es geht nur noch bergauf!"
So und jetzt positiv ins Neue Jahr.
Grüße aus dem tiefen Westen, Frank