Der Mokka-A Bestell und Wartesaal

  • Kopie der verbindlichen Bestellung und 3 Tage später hatte ich bereits eine schriftliche Bestätigung ! Dachte schon, dass dies überall so läuft...


    So sollte es sein, doch, wie so oft, Ausnahmen bestätigen die Regel.


    Der (Kauf-)vertrag kommt ja auch ohne diese Bestellbestätigung zustande, zumindest nach meinem persönlichen Rechtsempfinden.


    :thumbup:

  • Ach Jüwe Du Schlingel , jetzt haste mich ...auf´m linken Fuss erwischt !


    Bin selbst kein RA , kann Dir also keine absolut richtige und eventuell befriedigende Antwort geben , da sich meines Erachtens sogar die verschiedensten Juristen darüber nicht einig sind : :fechten:


    Also Ich probiers mal , auf diesem glatten parkett selbstverständlich ohne gewähr und sehr sehr Amateurhaft :
    :lehrer:

    In Deutschland ist das sehr speziell , weil ein kauf auf drei verschiedenen Einzelabläufen besteht :
    Beispiel Semmelkauf :
    Preisschild im Geschäft , Semmel 30 ct -------Phase 1 ---Angebot !
    Kunde sagt im Geschäft : die nehm ich einmal bitte :-------Phase 2 -----Annahme des Angebotes !
    Kunde gibt 30 ct und Geschäft gibt Semmel :-------Phase 3 -----Übergabe Zug um Zug Inbesitznahme des Eigentumrechts .


    Also habe ich -- glaube ich -- mit der verbindlichen Bestellung Phase 1 und Phase 2 ( Angebot und Annahme ) abgewickelt mit der Willenserklärung der zukünftigen Inbesitznahme des Eigentumrechtes an der Sache / Gegenstand also Phase 3 !


    Bei einem Kauf habe ich -- glaube ich -- schon die Eigentumsrechte in Besitz genommen aber die Sache noch nicht übernommen ?


    Verwirrend ............... :weinen:


    Habe im Netz , als ich mich gerade näher informieren wollte festgestellt , dass im Autokauf anscheinend der Kaufvertrag und die verbindliche Bestellung rechtlich fliessend ineinander übergehen und vieles auch an den AGB´s der einzelnen Händler liegt , der Unterschied also viel kleiner ist als ich dachte .. wenns denn überhaupt einen gibt !? ( Asche auf mein Haupt :rolleyes2: )


    Das einzige das ich 100%ig weiss , momentan ist mein rechtlicher Vertragspartner nur der Händler , später ab Übergabe zusätzlich auch OPEL !


    Mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen ohne mir selber mindestens zweimal ungewollt widersprechen zu müssen und mich im kreise zu drehen ...Amateur halt !
    Vielleicht ist ein Mokka - Kollege auf dem Gebiet der juris prudentia so bewandert , dass er uns das alles verständlich kurz und knapp erklären kann ohne dass wir zu sehr und zu lange vom Thema abkommen ????


    Hoffe dass ich jetzt nicht zu weit daneben lag und wenn doch ...bitte nicht steinigen :staunen: ( wattebällchen-ok ) .. ich nix Profi ....... :confu: andere baustelle :confu: ..


    UFF
    Eure Bohne007 :drink:












    Innovation 1,7 CDTI , 4x4, Schalter, rot, Premiumpaket, Stoff Morrocana schwarz/grau, Quickheat ,RFK , Spatzldach Bestellt: KW 14 ´13 /LT: KW (52 ´13) ( 45 `13) 44´13 ,Abgeholt :16.10.´13 und 07.12.´13

  • Genau so ist es verkehrt! Deswegen die vielen Missverständnisse:


    Das Preisschild ist ein imitation ad offerendum http://de.wikipedia.org/wiki/A…zur_Abgabe_eines_Angebots .


    Es fordert also nur auf ein Angebot abzugeben.


    Der Kaufvertrag besteht in sich aus zwei Teilen, dem Verpflichtung- und Verfügungsgeschäft.


    Verpflichtungsgeschäft:


    Du legst die Ware aufs Band (Angebot/Antrag)


    Kassiererin scannt die Ware, tippt die Preise ein (Annahme)


    Verfügungsgeschäft:


    Du bekommst die Ware und bezahlst.


    Deswegen hast Du auch kein Anspruch die Ware zum ausgezeichneten Preis zu bekommen, da das Verpflichtungsgeschäft erst mit der Annahme Deiner Willenserklärung durch eintippen der Preise zustande kommt. Wenn Sie das nicht macht, kommt der Kaufvertrag eben nicht zu stande, weil Sie nicht bereit ist, Deinen Antrag/Angebot anzunehmen.


    Wie passt das zum Thema:


    Mit der Bestellung machst Du quasi einen Antrag, dessen Annahme noch durch den FOH bestätigt werden muss. Das ist die Bestätigung. Ich selber habe auch keine schriftliche Bestellbestätigung bekommen, aber durch die Bestelleingabe ins System und der Nennung eines Liefertermins und ggfs. Abschluss des Finanzierungsvertrages ist dann irgendwann auch ohne Bestätigung konkludent ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.


    Ich bin selber auch kein Jurist, ist nur das was aus dem Studium noch da ist! Wenn etwas falsch ist, mag mich bitte jemand korrigieren!


    Also macht Euch keine Gedanken!


    Grüße Björn

    Opel Mokka 1,7 CDTI AT-6 Innovation, India Orange, Leder Dunkelgrau/Schwarz
    bestellt 07.02.2013, gebaut 01.07.2013, versandt 13.07.2013, Ankunft Antwerpen 25.08.2013, Lieferdatum: 05.09.13, Auslieferung: 14.09.13

  • Björn
    Danke ...

    Zitat

    Genau so ist es verkehrt! Deswegen die vielen Missverständnisse:

    Du hast da vollkommen Recht , habe mich falsch ausgedrückt , es ist die Aufforderung , dass der Käufer zu diesem Preis ein Angebot/Antrag machen kann ...
    Sonst würde die Preisfindung zu lange dauern ....


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    Zustande-
    kommen
    des Kauf-
    vertrages
    Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft bei dem zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden müssen. Die zuerst abgegebene Willenserklärung bezeichnet man als Antrag, die Zustimmungserklärung heißt Annahme. Sowohl der Antrag als auch die Annahme können vom Käufer oder Verkäufer gestellt werden

    Und :
    Eine Bestellung ist die verbindliche Willenserklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, Waren zu festgelegten Bedingungen zu kaufen.



    Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist es, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft streng unterschieden werden (Trennungsprinzip) und sogar in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig sind (Abstraktionsprinzip). Das Eigentum an der Kaufsache geht nicht bereits durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) über, sondern muss durch einen gesonderten Vertrag, das dingliche Verfügungsgeschäft, übertragen werden. Entsprechendes gilt für den Kaufpreis. Nach deutschem Recht kommt es daher bei der Abwicklung eines normalen Barkaufs zu drei Verträgen: (schuldrechtlichem) Kaufvertrag, (dinglicher) Übereignung der Kaufsache und (dinglicher) Übereignung des Geldes. Dabei ist denkbar, dass allein das Verpflichtungsgeschäft (Kauf) unwirksam ist, das Verfügungsgeschäft (Übereignung) aber wirksam. Der Käufer kann dann wirksam Eigentümer geworden sein, wegen Fehlens eines Rechtsgrundes (wirksamer Kaufvertrag) kann aber ein Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums aus ungerechtfertigter Bereicherunggegen ihn bestehen.
    In anderen Ländern gilt das Einheitsprinzip: Kauf und Eigentumsübergang bilden eine Einheit ( Wikipedia)
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    Das meinte ich mit " in Deutschland sehr speziell -- hatte es nur sehr laienhaft ausgedrückt --sorry


    Ist halt auch schon sooooooooooooooo lange her , dass ich das mal gehört hatte und im Vergessen war ich immer der erste ...! :floet:


    Mehr kann ich dazu leider mit meinem vergessenen Halbwissen nicht beitragen , mehr weiss ich nicht und sonst wirds auch zu speziell ??? :gruebel:


    Eure Bohne 007 :drink:




    Innovation 1,7 CDTI , 4x4, Schalter, rot, Premiumpaket, Stoff Morrocana schwarz/grau, Quickheat ,RFK , Spatzldach Bestellt: KW 14 ´13 /LT: KW (52 ´13) ( 45 `13) 44´13 ,Abgeholt :16.10.´13 und 07.12.´13

  • :sa: Man möchte nicht glauben, was man mit einer naiven Frage für eine Wissensabschöpfung lostreten kann. :hurra:


    Danke Bartolo


    Ja, dieses Forum bewirkt schon einiges.


    Früher hatte ich von Allem keine Ahnung
    und jetzt,
    jetzt habe ich keine Ahnung von Allem.


    Habe alle diesbezüglichen posts aufmerksam gelesen und bin mir nicht mehr sicher, ob ich den Mokka jetzt gekauft habe, kaufen werde oder ob ich verkauft wurde.


    :starts:


    In diesem Sinne - oder ist das Unsinn - egal.


    Nachtrag: Den Begriff "Wissensabschöpfung" habe ich in meinem Wortfindungszentrum abgespeichert.

  • Ich hatte nach meiner Bestellung nur die Unterlagen meiner Bestellung in der Hand. Auf Nachfrage bei meinem FOH habe ich dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail bekommen. Bezahlt haben wir erst nach Eintreffen der Bohne und Besichtigung beim FOH.


    Wenn wir das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen nicht genommen hätten, wäre er es auch so los geworden.


    Ich muß zu geben, wenn man seine Bohne im Verkaufssaal stehen sieht (bei Abholung) und Fremde Leute fingern noch an ihm rum, ist das schon komisch.


    PS: Leute macht euch nicht selber verrückt :S . Ich für meine Verhältnisse war auch 9 Monate aufgeregt, kannte dieses Forum erst nach dem Erhalt meiner Bohne.


    Ich habe damals von meinem FOH einen Termin bekommen, ich gebe zu, den habe ich auch des Öfteren hinterfragt, er änderte sich auch immer wieder, aber an diesen Termin habe ich mich geklammert, und was soll ich sagen, er kam sogar 4 Wochen früher als erwartet. Was ich damit sagen möchte, klammert euch nicht unbedingt an evtl. Aussagen und Termine, ob eure Bohne nun auf dem .... Schiff ist oder nicht, kann man schlecht verfolgen, also sind das nur Mutmassungen, (meine Meinung). Wenn euer FOH anruft und sagt eure Bohne ist da, :hurra: freut euch und nehmt sie genau unter die Lupe, es wurden ja hier schon mal so einige Themen angesprochen, worauf man achten sollte. Also lehnt euch zurück trinkt eine Tasse Tee oder nen Bier, aber macht euch bitte nicht Verrückt. Das wollte ich nun noch loswerden.


    Gruß

    Schwarze 1,4l Turbo 4x4 Innovations Bohne mit allem was das Herz begehrt. ;)


    Seit 21.06.´13 die Bohne unterm Hintern :D Ab 30.01.2016 bei 38600km Friedrich Motorsport Gr.A Duplex kompl. Anlage drunter. :thumbup:

  • Also lehnt euch zurück trinkt eine Tasse Tee oder nen Bier, aber macht euch bitte nicht Verrückt. Das wollte ich nun noch loswerden.

    Doch, wir machen uns weiter verrückt, doch anders, als befürchtet.


    Freudige Erregung, Zeitvertreib. viele Nebensächlichkeiten, Spaß, Ironie, Ablenkung, Austausch.....alles das ist dieses Forum für viele von uns.


    Keine Angst, der Medizinmann kann in seinem Zelt bleiben.


    Hier schreiben mehr oder weniger erwachsene Menschen, mehr oder weniger vernünftige Menschen aus Spaß an der Kommunikation, aus Spaß an der gemeinsamen Sache.


    Der große instinktive Wunsch nach Gemeinsamkeit geht hier zu einem Stück in Erfüllung.


    Etwas verrückt zu sein, schadet nicht, nutzt vielleicht sogar.



    Du wolltest sicherlich garnicht so tiefgründig das Thema behandeln oder behandelt wissen, doch ich wollte einfach gerne "meinen Senf dazugeben"


    - verrückt wie ich nun einmal bin.

  • Hier schreiben mehr oder weniger erwachsene Menschen, mehr oder weniger vernünftige Menschen aus Spaß an der Kommunikation, aus Spaß an der gemeinsamen Sache.


    Der große instinktive Wunsch nach Gemeinsamkeit geht hier zu einem Stück in Erfüllung.


    Etwas verrückt zu sein, schadet nicht, nutzt vielleicht sogar.

    Das weiß ich doch ;) , aber manche Posts lesen sich so, also ob die 11 schon gewählt ist und der Finger schon an der 2 ist, wenn eine Verzögerung in Anmarsch ist. :D


    Wollte nur mal zur allgemeinen Beruhigung beitragen, da es mir so vor kam, das es gerade sehr aufgewühlt hergeht. ;)


    Jeder bekommt seine Bohne rechtzeitig und wird sie lieben und schätzen lernen. ;)

    Schwarze 1,4l Turbo 4x4 Innovations Bohne mit allem was das Herz begehrt. ;)


    Seit 21.06.´13 die Bohne unterm Hintern :D Ab 30.01.2016 bei 38600km Friedrich Motorsport Gr.A Duplex kompl. Anlage drunter. :thumbup: