Entschuldigung, dass ich das Thema, obwohl "off topic", noch einmal aufgreife. Da ich hier öffentlich als Besserwisser bezeichnet werde, habe ich ja wohl auch das Recht, mich genauso öffentlich dazu zu äußern.
Was Suggl da behauptet, ist falsch, ein Supermarktparkplatz ist kein rechtsfreier Raum, egal ob dort die StVO gilt. Wer dort einen Schaden verursacht, haftet selbstverständlich auch dafür. Es haften: 1. der Fahrzeughalter, 2. der Fahrer und 3. der Haftpflichtversicherer. Gesamtschuldnerisch, das heißt, der Geschädigte kann von jedem einzeln Schadenersatz verlangen. Auch dann, wenn kein Versicherungsschutz im Innenverhältnis besteht.
Gründe für mangelnden Versicherungsschutz können z. B. sein: Alkohol, Unfallflucht, keine gültige Fahrerlaubnis, fehlenden Beitragszahlung und eben auch ein Verstoß gegen die "Verwendungsklausel". In all diesen Fällen reguliert der Versicherer und prüft ggf. die Regressmöglichkeit gegen Fahrer, Halter oder auch beide.
Eine Versicherungsschutzversagung wegen Verstoß gegen die Verwendungsklausel kommt in der Praxis allerdings so gut wie gar nicht vor.
Soviel zum Thema, das eigentlich gar nicht unser Thema ist.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Wer mehr dazu wissen möchte, kann ja einen neuen Thread eröffnen. Dort (und nur dort) können wir das gerne weiter diskutieren, aber bitte in einem sachlichen Ton.
Bevor mich nochmals jemand als Besserwisser bezeichnet, sollte er wissen, dass ich seit über 20 Jahren Schadenregulierer bei einer Autoversicherung bin.
Für deinen rüden Ton kannst du, Suggl, dich jetzt gerne bei andi-wi entschuldigen. Das wäre wohl angebracht.