Alles anzeigenZum Ersten. Stimmt. (Da hätte man auch rechtzeitig unter Verzug setzen müssen.)
Zum Zweiten. Gott sei Dank ist in Deutschland der Kundenschutz recht gross geschrieben und ein Anwalt würde darauf pochen, dass natürlich vom Kunden angenommen wird, dass er überall Leder bekommt, wenn er es bestellt. Da sehe ich recht gute Chancen.
Weitere Änderungen, die bedingt sind durch den Wechsel auf Mj. 2014 sind dagegen nicht anzufechten. Das steht auch so in jedem Kaufvertrag ("Änderungen technisch/optisch" etc.).
Beispielsweise hat sich beim Beetle jetzt das Weiss geändert (ist einen Tick gelblicher, nicht mehr so reinweiss), da hat man keine Chance.
Lieferzeiten, habe ich schon mal an anderer Stelle geschrieben, waren/sind beim Beetle genauso undurchsichtig und hängen oft von der Ausstattung ab.
Das mit der Lieferzeit ist nervig, aber er kommt, dann ists vorbei.
Das mit der Lederausstattung ist nervig und wird auch nervig bleiben, wenn sich nichts daran ändert. Bei jedem Einsteigen...