@ Schleswig-Holstein
Das in sozialen Netzwerken verbreiten was sich dieser OH erlaubt wäre ganz gut.
Ich kann und werde es nicht tun weil:
Ich nicht bei facebook etc. angemeldet bin
Wenn ich das wäre und dort verbreiten würde und der OH ( der ist bei facebook ) das sehen würde, ich dann noch vielleicht eine Verleugnungsklage am Hals hätte.
Das ist mir die Sache nicht wert, denn der bekäme dann bestimmt auch noch Recht und ich wäre der Gef.....
Werde das aber mit Mundpropaganda verbreiten, Opel Rüsselsheim habe ich ja schon informiert.