Die Bilder der Frontkamera kannst du leider nicht abgreifen. Die Bildverarbeitung /-erkennung geschieht direkt an der Kamera, sprich das Bildsignal wird gar nicht weitergeleitet, sondern nur ausgewertete Signale.
Kann man die Bilder der Frontkamera aufzeichnen?
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Zitat
Dashcam-Urteil
Filmen erlaubt, Upload verbotenhttp://www.br.de/nachrichten/m…enschutz-ansbach-100.html
ZitatDashcam-Urteil
Filmen erlaubt, Upload verboten
Bayerns Landesamt für Datenschutzaufsicht legt keine Berufung gegen das sogenannte Dashcam-Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach ein. Eine Windschutzscheibenkamera ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.Stand: 06.10.2014
Das Ansbacher Verwaltungsgericht hatte Mitte August entschieden, es sei unzulässig mit den Dashcams Aufnahmen zu machen, die später ins Internet gestellt, auf Youtube oder Facebook hochgeladen oder Dritten – etwa der Polizei vermittelt werden. Im konkreten Fall, einer Klage eines Nürnberger Anwalts, hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot auf. Grund dafür waren formale Fehler im Bescheid des Landesamtes für Datenschutzaufsicht.
Bei Verstoß droht Bußgeld
Autofahrer, die Dashcam-Videos ins Internet stellen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Darauf hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hingewiesen. In bestimmten Fällen sind den Angaben zufolge bis zu 300.000 Euro fällig.ADAC kritisiert "Rechtsunsicherheit"
Trotz des inzwischen rechtskräftigen Urteils sei die Rechtslage noch immer unklar, kritisiert der ADAC. So fehle etwa eine Differenzierung zwischen privaten und öffentlichen Aufnahmen. Außerdem sei unklar, was das Urteil für Helmkameras von Motorrad- und Fahrradfahrer bedeute, so ADAC-Sprecherin Katja Legner. Hier müsse der Gesetzgeber für Klarheit zu sorgen, forderte Legner.Dauereinsatz von Dashcams unzulässig
Das Landesamt sei davon ausgegangen, dass beim Verwenden einer Windschutzscheiben-Kamera grundsätzlich ein Verstoß nach dem Bundesdatenschutzgesetz vorliege. Dem sei aber nicht so, so das Gericht. Allerdings machten die Richter auch deutlich, dass der permanente Einsatz einer Dashcam, wie im vorliegenden Fall, nach dem Bundesdatenschutzgesetz unzulässig sei.Weitergabe verletzt Datenschutz
Der Kammervorsitzende Alexander Walk machte während der Anhörung deutlich: Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls.Datenschutz kontra Unfallbeweise
Auslöser des sogenannten Dashcam-Verfahrens war die Klage eines Nürnberger Anwalts, der seine Autofahrt mit der Kamera gefilmt hatte. Anschließend stellte er das Videomaterial der Polizei zur Verfügung. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte dem Mann daraufhin den Einsatz der Dashcam untersagt. Die Behörde sieht in der Benutzung einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Der Kläger hingegen betont, dass die Aufnahmen lediglich als Beweis im Fall eines Unfalls eingesetzt würden. Personen sind seinen Angaben zufolge auf den Videos nicht zu sehen.
Datenschützer sehen den Fall kritisch
Thomas Kranig, Präsident des Landesamtes für Datenschutz, sieht in den Dashcams eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung: "Es würde dazu führen, dass jeder jeden im Straßenverkehr beobachtet", so Kranig. Das Problem dabei sei, dass die gefilmten Menschen nichts von der Videoaufzeichnung wüssten. Bisher seien allein in Deutschland Hunderttausende dieser Kameras verkauft worden, sagte ein Verkehrsjurist des ADAC dem Bayerischen Rundfunk.