Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz

  • Quelle: http://www.spiegel.de/auto/akt…chutzgesetz-a-985756.html


  • Hallo zusammen,


    das Urteil kann ich nur begrüßen.


    Zu Verfolgung von Verkehrsverstößen gibt es die Polziei.
    Wo kämen wir hin, wenn sich jeder x-beliebige Verkehrsteilnehmer dazu berufen fühlt, Verkehrsverstöße zu ahnden, bzw. zur Anzeige zu bringen .



    Aber das Problem mit dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung eines PKW wird erst noch richtig aktuell, wenn erst mal
    die von unserer EU beschlossene Pflicht für die automatischen Notrufmelder im PKW greift.
    Jeder PKW hat dann GPS an Bord und der Standort wird fortlaufend gespeichert und im Falle eines Unfall automatisch weitergleitet.


    Aus den aufgezeichneten Daten lassen sich dann so aufschlussreiche Vorgänge wie Geschwindigkeit und Bremsvorgänge usw. auslesen.
    Das sind Daten, die im Falle eines Unfalls mit Sicherheit Polizei, Staatsanwaltschaf tund Versicherungen intressieren.
    Wer bestimmt dann, ob, wann und vom wem die Daten ausgelesen und genutzt werden dürfen?
    Schließlich habe ich als Beschuldigter bzw. Betroffener in einem Straf- oder
    Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht, die Aussage zu Sachverhalten zu verweigern, die mich belasten würden.
    Wie schaut das zukünftig mit den Daten aus, die mein Auto aufzeichnet und die eventuell gegen mich sprechen?


    Ich bin froh, dass ich mein Auto noch in diesem Jahr bekommen habe.


    Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin mit Sicherheit kein Raser oder "Verkehrsrowdy" -
    aber jeder kann Fehler machen und was in diesem Fall mit meinen Daten geschieht, möchte ich selbst bestimmen!!



    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
    ecoFLEX, Start/Stop, graphit schwarz

  • Also ich kann das Urteil nicht begrüssen ,


    da es bewusst nur auf diesen Einzelfall bezogen ist und daher der Rest sehr schwammig bleibt !


    Wenigstens wissen wir jetzt , dass es verboten ist die dashcam vorsetzlich in Gebrauch zu nehmen um andere Verkehrsteilnehmer vor Dritten zu diskreditieren !--Recht so !!


    Die richterliche/polizeiliche Verwendung der "rein privat " gemachten Aufnahmen zum Zwecke einer Unfallanalyse bei eigener Beteiligung an einem Unfall ist weiterhin eine Grauzone und nicht entschieden !


    Ich bin für die Genehmigung der dashcam unter der Voraussetzung , dass es streng geahndet wird , damit aufgenommene Passanten-Videos ins Netz zu stellen und die Aufnahmen wirklich nur zur Beweislage/Beweissicherung im Falle eines Unfalles verwendet werden darf !


    Zum ach so gepflegten Datenschutz :
    Solange viele Bürger , in der Zwischenzeit anscheinend sogar die meisten mit irgendwelchen payback-karten bei jedem ihrer Einkäufe wertvolle Punkte sammeln , mit Kreditkarten im WWW einkaufen und dann alles bei facebook o.ä. posten kann ich dann die Bedenken dieses Klienteles nicht wirklich für ernst nehmen !!


    Ich will eigentlich ne dashcam und bin schon seit Längerem auf der Suche nach der Richtigen , aber noch nichts tolles gefunden -- nur die schwammige Rechtslage hält mich momentan noch etwas zurück !


    Momentan ..... :floet:


    LG
    Bohne007 :drink:


    .




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  • Also ich denke da wird es noch viele Diskussionen geben.


    Wenn es der Gerechtigkeitfindung dient ist aus meiner Sicht nicht dagegen einzuwenden.


    Veröffentlichungen um andere Verkehrsteilnehmer bloß zu stellen (z.B. You Tube) finden ja heute schon statt.
    Wie viele Menschen werden, ohne das sie zugestimmt haben in der Öffentlichkeit von privat Personen fotografiert bzw. gefilmt.


    Eine große deutsche Versicherung bietet seinen Kunden den Einbau einer "Blackbox" an und gewährt im Gegenzug einen Rabatt auf den
    Versicherungsbeitrag.
    Was geschieht mit diesen Daten?


    Ich denke hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.


    Fragen über Fragen.
    Ich freue mich schon auf die nächsten Beiträge zu diesem Thema.


    lg
    Alex

  • Hier in Bremerhaven sind alle Rettungswagen der Feuerwehr mit Kameras, die das Fahrzeug rundherum filmen, ausgestattet. Der Grund: Während der Einsätze sind die Fahrzeuge auf der Straße geplündert worden oder die Kollegen sind tätlich angegriffen worden....... :wall::kotz:


    Das gab im Senat einen riesen Trubel wegen des Datenschutzes. Letztendlich ist der Senat damit nicht durchgekommen und die Kameras an den RTWs können bleiben.



    .



  • Recht so!!!!!


    lg
    Alex

  • Film und Fotoaufnahmen in der Öffentlichkeit, die einzelne Persone (nicht die des öffentlichen Lebens!) zeigen, dürfen nicht ohne deren Zustimmung veröffentlich werden. Schon gar nicht, wenn diese geeignet sind, diese Person bloß zu stellen usw.
    Insoweit dürfte die Rechtslage klar sein.


    Ebenso klar dürfte sein, dass die Beweissicherung zur Verfolgung von Rechtsverstößen in der Öffentlichkeit ausschließlich Aufgabe der Verfolgungsbehörden (staatlich oder kommunal) oder von dort beauftragten Institutionen ist.
    Hier liegt die Betonung auf "Öffentlichkeit". Auf Privatgrund ist die Rechtslage anders.


    Aber abgesehen davon würde ich mir nie freiwillig ein Gerät zur Datenaufzeichnung ins Fahrzeug einbauen (lassen), so lange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist, was mit meinen Daten z.B. im Falle eines Unfalls geschieht.


    Ein Beispiel als Denkanstoß:
    Man ist an einem schweren Verkehrsunfall beteiligt. Die Ursache hat ein anderer gesetzt - z. B. Vorfahrt, Rotlichtverstoß, Überholen.
    Die Staatsanwaltschaft ordnet die Sicherstellung der beteiligten Fahrzeuge an und es wird ein Gutachter bauftragt, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
    Der Gutachter wird natürlich die Unfallspuren auf der Fahrbahn, an den Fahrzeugen und evtl. den verletzen Personen, aber auch den technischen Zustand der Fahrzeuge vor dem Unfall genau dokumentieren und auswerten.
    Sollten andere Beweismittel, wie z.B. der gesetzlich vorgeschriebene Fahrtenschreiber in LKW, vorhanden sein, dann wird er natürlich auch diese auswerten und zur Klärung des Sachverhalts heranziehen.
    Sind jetzt private Bildaufnahmen (Dashcam), oder andere Garäte zur Datenaufzeichnung über Geschwindigkeit, Fahrverhalten usw (Stichwort "Blackbox") vorhanden , werden diese natürlich auch zur Klärung des Sachverhalts verwendet.
    Darauf hat der Fahrzeugeigentümer in diesem Moment keinen Einfluss mehr. Das Fahrzeug (und die darin befindlichen Geräte) ist ja sichergestellt und steht z.B. in einer Halle, zu welcher der Fahrzeughalte keinen Zutritt hat.


    Und plötzich hat der Verkehrsteilnehmer, der z.B. geringfügig zu schnell unterwegs , aber sonst am Unfall nicht ursächlich (schuldhaft) beteiligt war, eine "Mitschuld", was nicht nur rechtliche Konsequenzen
    nach sie ziehen kann, sondern bei der gegnerische Versicherung mit Sicherheit mit Freude zur Kenntnis genommen und bei der Schadensregulierung "gewürdigt" wird.


    Der rechtliche Grundatz, dass sich niemand selbst belasten muss, bleibt somit unberücksichtig!


    Ich freue mich auf weiter Beträge zu diesem Thema


    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
    ecoFLEX, Start/Stop, graphit schwarz

  • Hallo zusammen,
    Ich habe in beiden Autos jeweils eine HD Dashcam mit GPS. Es gab früher genug Situationen, wo man sich sowas gewümscht hätte, ich will nichtmehr drauf verzichten.


    Gruss
    Silvio

    Live aus Russland
    - Opel Mokka 1.8 AT 4x4, deep espresso brown metallic, Cosmo, Innovationspaket, Lederaustattung
    - Tiguan Sport & Style 2.0 TSI 6 AT 180PS, 03/2016 schwarz,Xenon, Leder mit Sportsitzen, Xenon mit Dynamic Light Assist, Discover Media mit Rückfahrkamera usw.....

  • Hallo Silvio ,


    habe Dein video angeschaut , :du:


    Hast Du jetzt die neue iTracker im Mokka oder die alte (cam.....)??
    Und ist die nicht sehr auffällig ?
    Mich würde ja die Blackvue interessieren , da sie unauffällig installiert werden kann .(Schweine Preis !)
    Scheint aber nicht für W-phone gemacht !?


    Hast Du einen Tip ?


    LG


    Bohne007 :drink:







    Innovation 1,7 CDTI , 4x4, Schalter, rot, Premiumpaket, Stoff Morrocana schwarz/grau, Quickheat ,RFK , Spatzldach Bestellt: KW 14 ´13 /LT: KW (52 ´13) ( 45 `13) 44´13 ,Abgeholt :16.10.´13 und 07.12.´13

  • Hi Bohne 007,
    Ich hab im Tiguan ne V1000gs und im Mokka ne Texet DVR 5gp. Die Cam im Tiguan ist klein und ohne Display, hat aber nen externen Gps sensor, auch hat die olle V1000gs bei Nacht nicht die beste Qualität. Die Texet im Mokka ist im Vergleich dszu genial. Bildqualität am Tage ein bisschen besser, Nachts sind das Welten! Die Texet kostet gut 120 euro und ist imho jeden cent wert.
    Die V1000gs kam vor 3,5 Jahren aber auch 145eur direkt aus CN


    Gruss
    Silvio

    Live aus Russland
    - Opel Mokka 1.8 AT 4x4, deep espresso brown metallic, Cosmo, Innovationspaket, Lederaustattung
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