Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.
Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal
das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende
Bedingungen erfüllen:
1.Allradantrieb, der abschaltbar sein darf
2.Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung
3.Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %
4.und mindestens fünf der folgenden Forderungen
-vorderer Überhangwinkel > 25°
-hinterer Überhangwinkel > 20°
-Rampenwinkel > 20°
-Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm 160 + 20 (Gummilippe vorn) = 180 mm
-Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm ???
-Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm ???
Link: http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html
Gruß
Cherokee