ZitatMein Mokka ist nun gerade ein Jahr alt geworden und hört sich mit rund 18.000 Kilometern echt schrecklich an nach dem Kaltstart.
Zitat- Bei so Geräuschen ist man ja schon fast auf die Kulanz von der Werkstatt angewiesen?!
So wie ich das bis jetzt gelesen habe handelt es sich um ein defektes Bauteil. Mit einem Jahr hast du zwar die Beweislast das du es nicht kaput gemacht hast sondern der Händler/Hersteller es schon mit den Anlagen dazu dir verkauft hat. Das sollte hier aber eindeutig sein. Du kannst also von der Gewährleistngspflicht deines Händlers gebrauch machen. Dafür ist sie da. Und mit einem Jahr muss man nicht auf Kulanz hoffen. Der Auspuff ist innen defekt und wenn er nicht durch äußere Einwirkungen beschädigt worden ist ist das ein Gewährleistungsfall!
Garantie und Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Recht in der Werkstatt bzw. beim Kauf: Garantien/Gewährleistung