Ich habe hier mal einige Infos dazu zusammengetragen:
Ihr Recht in der Werkstatt: http://www.autobild.de/artikel…i-reparaturen_219400.html
Misslungene Kfz-Reparatur
Gewährleistung verlängert sich: http://www.n-tv.de/910522.html
Könne man ja mal oben verankern ...
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Ihr Recht in der Werkstatt
Ein Jahr Gewährleistung auf Auto-Reparaturen ist seit Anfang 2002 Pflicht. Aber viele Fragen sind noch offen.
Drei Möglichkeiten gibt es nach erfolgloser Reparatur. Weigert sich der Betrieb, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Die Pflicht der Werkstatt
Ärgern Sie sich über erfolglose Reparaturen am Auto? Wurde Ihnen ein Kostenvoranschlag einfach in Rechnung gestellt? Klappert das Handschuhfach nach einem halben Jahr schon wieder? Dann haben Sie jetzt gute Karten - und das Recht auf Ihrer Seite. Denn mit der Schuldrechtsreform und neuen Gewährleistungsfristen beim Autokauf hat sich auch beim Werkstattbesuch einiges geändert. "Kfz-Reparateure müssen sich jetzt warm anziehen", sagt ADAC-Anwalt Rolf-Peter Rocke. Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. "Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger", erklärt Rocke. Bedeutet: Wird schlampig gearbeitet, kann der Kunde Nacherfüllung fordern - die Werkstatt muss nachbessern.
Dabei hat der Betrieb die notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu übernehmen. Für die Nacherfüllung muss die Werkstatt eine angemessene Frist bekommen. Doch wie lange ist angemessen? Rocke: "Das lässt sich nicht pauschal sagen, kann je nach Aufwand zwischen einem und einigen Tagen liegen."
Die Rechte des Kunden:
Ist die Reparatur trotz Nachbesserungsversuch immer noch nicht vollständig oder erfolgreich ausgeführt, hat der Kunde drei Möglichkeiten: Erstens kann er den Schaden selber beheben oder von einem anderen Betrieb reparieren lassen. Die Kosten müssen von der ersten Werkstatt erstattet werden, gesetzlich könnte sogar ein Vorschuss gefordert werden.
Zweitens kann der Kunde vom Werkstatt-Auftrag zurücktreten oder den vereinbarten Werklohn mindern. Weil meist bei Abholung bezahlt werden muss, bleibt allerdings nachträglich nur die gütliche Einigung oder eine Klage vor Gericht. Drittens kann sogar Schadenersatz fällig werden, wenn trotz zweimaliger Nachbesserung die Reparatur immer noch erfolglos ist. Das ist zum Beispiel Verdienstausfall, weil das Fahrzeug nicht rechtzeitig eingesetzt werden konnte. Angemessene Fristen, Höhe der Minderung, Vorschuss - das klingt theoretisch gut, die Praxis sieht oft anders aus. Denn um diese Begriffe lässt sich streiten, Prozesse zwischen Werkstätten und Kunden sind programmiert.
"Es wird Jahre dauern, bevor wir wissen, wie was zu entscheiden ist", so Rocke. Erst wenn die Gerichte öfter in solchen Werkstatt-Streitigkeiten geurteilt haben, wird es mehr Klarheit für alle geben.
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Misslungene Kfz-Reparatur
Gewährleistung verlängert sich
Nach der erfolglosen Reparatur eines neuen Autos beginnt die zweijährige Gewährleistungsfrist stets wieder neu. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht verurteilte damit ein Autohaus zur Übernahme der Reparaturkosten für schadhafte Bremsen und gab der Klage eines Autokäufers statt (AZ: 32 C 1639/07-48).
Innerhalb mehrerer Jahre hatte die Vertragswerkstatt des Unternehmens sechsmal erfolglos versucht, den Bremsenschaden zu beheben. Immer wieder kam es bei höherer Geschwindigkeit zum sogenannten "Bremsrubbeln". Nach der letzten Reparatur weigerte sich die Firma, die Kosten zu übernehmen. Die zweijährige Gewährleistungsfrist seit der Übernahme des Wagens sei verstrichen.
Laut Urteil lag zwischen den einzelnen Reparaturen jedoch immer ein Zeitraum von jeweils weniger als zwei Jahren. Weil die Frist nach jedem Werkstattaufenthalt neu zu laufen beginne, könne sich der Kunde auch fast fünf Jahre nach der Übernahme des Wagens noch auf die Garantiefrist berufen. Voraussetzung sei allerdings die Tatsache, dass es sich jeweils um denselben Schaden handele, so die Entscheidung.