Fehldiagnose Kfz Vertragshändler
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ZitatAlles anzeigenFolgendes Problem,
Ich besitze einen Fahrzeug mit welchen ich im Oktober liegen geblieben bin. Das Fahrzeug wurde in eine freie Werkstatt gebracht. Dort wurde festgestellt das der Motorsteuerkabelbaum defekt sei und ersetzt werden muss.(Nachweislich) Nach dem dies erfolgte sprang das Fahrzeug immer noch nicht an - bzw. nur ab und zu. Ich wurde an den Vertragshändler verwiesen, da die freie Werkstatt nur beschränkt Handlungsfähig ist.
Ich stellte das Fahrzeug am 5.11. beim Vertragshändler vor mit der Information Fehlerverlauf, gewechselte Teile, Fehlercode. Ich bekam einen Annahmeschein wo ersichtlich ist. Fahrzeug springt nicht an oder geht wärend der Fahrt aus.
Fehlersuche - Kurztest 15 AW zu 10 Euro -Reparatur nach Rücksprache.
Nach einer Woche bekam ich einen Anruf wo ausgesagt wurde es liegt an einem Bauteil am Getriebe (Anlasserkranz). Dort fehlte ein Zahn. Ich sagte das das Fahrzeug schon immer beim Anlassen Geräusche machte und ob Sie sich sicher sind das es daran liegt.
"Antwort war wortwörtlich"" Sie können uns doch nicht an die Wand nageln" Ich fragte also ob Sie andere Bauteile ausschließen könnten.
"Antwort war : es ist alles in Ordnung - das Steuerteil schliessen Wir aus"
Ich stimmte der Reparatur mündlichzu - in der Hoffnung das der Vertragshändler schon das richtige tut. Gesamtkosten mit Kurztest 800 Euro.
Eine Woche später dann der Anruf von MIR was denn nun ist. Die Aussage war - das Fahrzeug läuft nicht - aber es hätte damit zutun.
Sie müssten weiter suchen.
Wieder eine Woche später der Anruf ,das dass Steuerteil was vorher ausgeschlossen wurde zur Überprüfung eingeschickt werden muss.
Eine Woche später der Anruf Es ist defekt - Reparatur 600 Euro.
Ich fragte was den da mit der ersten Reparatur ist. Anwort war. Es hat schon damit zutun und Sie müßten nach Ihrem vorgegebenen Schema vorgehen.
Ich fragte also nach den gesamt Kosten.
Da wurde mir gesagt erste Reparatur 1200 Euro plus 600 Euro für das Steuerteil.
Ich fragte nach, wie es bei der ersten Rechnung aus 800 Euro nun zu 1200 Euro kommt.
Antwort war " Sie mussten ja weiter suchen und weil ich nun so lange warten muß erlassen Sie mir von der ersten Rechnung 200 Euro.(also 350 Euro Diagnose)
Zornig sagte ich Steuerteil instandsetzten!
Am 16.12.08 kam das Steuerteil wieder - Wieder mußte ich nachfragen was nun mit dem Fahrzeug ist. Mir wurde gesagt das dass Fahrzeug mit reparierten Steuerteil nun garnicht mehr läuft und es wieder eingeschickt werden muss. Wenn es nicht mehr zu reparieren geht würde ein neues für 2400 Euro nötig sein.(Vorher lief das Fahrzeug wenigsten bedingt) (Zeugen vorhanden)
Nun bin ich auf Januar vertröstet wurden.
Für mich liegt hier nahe das mir die unnötigen Kosten auferlegt werden sollen.
Auch kann ich als privat Person nicht wissen welche Vorgaben der
Händler bei Fehlersuche hat.
.
Meine Frage nun:
Muss ich weitere Kosten in Kauf nehmen wenn Die mein Steuerteil kaputt Reparieren.
Muss ich trotz des Annahmeschein mit 15 AW die weiteren Fehlerdiagnosen zahlen.(darauf hingewiesen hat mich keiner)
Muss ich die erste Rechnung so in Kauf nehmen obwohl es nicht der Fehler war.
Kann ich Anspruch auf Nutzungsausfall stellen.
Ist das so rechtlich in Ordnung das alles mündlich abgewickelt wird.
Das Fahrzeug ist ein gebrauchtes Fahrzeug der Oberklasse ohne Garantieanspruch. Da ich nicht weis ob ich den Hersteller hier öffentlich bekannt geben darf nur der Sitz "Stuttgart"
Ich würde mich freuen wenn Sie mir einen Rat geben könnten.
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragende,
was Ihnen passiert ist, ist sehr ärgerlich.
Zunächst zur rechtlichen Einordnung:
Sie haben einen Werkvertrag über die Reparatur des Fahrzeuges abgeschlossen - Werkvertrag deshalb, da nun der Erfolg geschuldet werden soll: Sie haben stets neue Aufträge erteilt:
1. Anlasserkranz (Zustimmung mündlich, das ist ausreichend)
2. Steuerteil instandsetzen
Die Werkstatt, die den Auftrag angenommen hat, ist folglich verpflichtet, den Erfolg herzustellen: d.h. obige beiden Punkte einwandfrei zu erledigen.
Die Werkstatt muss daher alles unternehmen (aber eben auch nicht mehr) als den vorliegenden Fehler zu beseitigen und die Teile zu reparieren.
Dabei haben Sie als Laie keinen Überblick und müssen sich auf die Kommentare verlassen, welche Teile genau denn nun fehlerhaft sind.
Problematisch ist jedoch, dass Sie zu den einzelnen Aufträgen stets das Einverständnis ausdrücklich gegeben haben, auch, wenn Sie sich auf die Aussage verlassen haben.
Daher handelte die Werkstat auftragsgemäß.
Fraglich ist, was genau der Fehlertest ergeben hat und was Basis der Absprachen war (ggf. sollte näher vorgetragen werden).
Wenn Sie jedoch jedes Mal der Reparatur kurz zugestimmt haben, so haben Sie auch hierfür die Kosten zu übernehmen, wenn die Reparatur einwandfrei ausgeführt werden würde.
Jedoch müssen Sie nicht für unnötiges „Herumsuchen“ die Kosten übernehmen, sprich wenn diese Kosten auf mangelndem Wissen der Werksatt zurückzuführen sind (also Fehlversuche). Dies gilt auch für erfolglose Reparaturen, die gar nicht den Fehler enthielten. Allerdings ist hier problematisch, inwieweit beweisbar ist, dass diese Reparaturen sinnlos sind oder Ihnen falsche Informationen gegeben bzw. richtige vorenthalten wurden.
Des weiteren müssen Sie nicht für Schäden, die durch die Reparatur entstanden sind, Kosten übernehmen, können sogar eigene Ansprüche auf Schadensersatz stellen (wenn das Steuerteil also nach Ihrer Frage „kaputtrepariert“ wird, dafür haftet die Werkstatt).
Einen Anspruch auf Nutzungsausfall haben Sie nur, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Verschuldens der Werkstatt länger als notwendig dort verblieben wäre. Oft stellen die Autohäuser aber auf Kulanzbasis ein Ersatzfahrzeug für kurze Zeit.
Ich würde Ihnen raten, morgen einen Kostenvoranschlag für alle noch ausstehenden Arbeiten sich schriftlich geben zu lassen und nur diese Reparaturen einzeln freizugeben. Dann dürfen auch nur diese abgerechnet werden. Ich würde keine mündlichen Abreden mehr vornehmen, da auch hier die Beweisproblematik bestehen könnte, falls tatsächlich mehr erledigt wurde.
Auch sollte der Werkstatt schriftlich eine Frist gesetzt werden, bis wann die Reparatur fertig ist und sie auffordern genau mitzuteilen, was sie als Reparatur und warum vorschlägt – dann können Sie nämlich die Werkstatt auch hierauf festnageln und bei Fehlern/Verzug zusätzlichen Kosten Ansprüche geltend machen bzw. die Bezahlung zu Recht verweigern!
Letztendlich kann dies aber nur, wenn Sie meinen, dass eine Fehlreparatur vorliegt, ein Gutachter entscheiden. Dann steht der Werkstatt ggf. ein Teil der Vergütung nicht zu und Sie könnten unter diesen Umständen auch Nutzungsausfall bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zudem ist zu beachten, dass Sie das Werk abnehmen müssen, d.h. überprüfen Sie nach Übernahme des Wagens auf Fahrtüchtigkeit, d.h. die Vergütung wird auch dann erst fällig, wenn Sie das Werk abgenommen haben, d.h. wenn der Erfolg der Reparatur eingetreten ist.
Achtung: Falls Sie einen teil der Rechnung nicht bezahlen wollen, weil Sie die Kosten als zu hoch ansehen, könnte es passieren, dass die Werkstatt ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht und den Wagen nicht herausgibt (abhängig von der noch offenen Höhe der Rechnung).
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Bei einem derart komplizierten Sachverhalt würde ich jedoch, falls Sie nichts schriftliches erhalten oder die Rechnung tatsächlich zu hoch ausfällt, einen Rechtanwalt beauftragen. Gerne stehe ich Ihnen diesbezüglich im Rahmen eines neues Auftrages zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Corina Seiter
- Rechtsanwältin -