Ich glaube du verstehst die Rechtslage nicht.
Der Hersteller hat genau drei Versuche um den Mangel zu beseitigen. Sollte es nach der dritten Ausbesserung zu keinem positiven Ergebnis kommen, dann hat der Kunde das Recht die Ware bzw. das Auto Wandeln. Wandeln heißt aber nicht, dass du den vollen Betrag erstattet bekommst. Da kommt ein Gutachter und schätzt den Restwert (ohne den Mangel oder die Mängel) und dieser Betrag wird auch ausgezahlt.
Zu einem gerichtlichen Termin kommt es nur in seltenen Fällen, aber falls es doch dazu kommen wird und es zu gunsten von Gruppe Fan B ausgehen wird, dann kommt es zu dem, was ich im ersten Absatz geschrieben habe.
hahaha, stimmt, bin zwar nur im internationalem Recht ausgebildet aber ich habe keine Ahnung , ja das kann durchaus so sein. Da hoere ich doch lieber auf Dich und lasse mich ueberraschen, wie die Angelegenheit ausgeht. Mach es jut