Jetzt gehts zur Sache

  • Ich glaube du verstehst die Rechtslage nicht.
    Der Hersteller hat genau drei Versuche um den Mangel zu beseitigen. Sollte es nach der dritten Ausbesserung zu keinem positiven Ergebnis kommen, dann hat der Kunde das Recht die Ware bzw. das Auto Wandeln. Wandeln heißt aber nicht, dass du den vollen Betrag erstattet bekommst. Da kommt ein Gutachter und schätzt den Restwert (ohne den Mangel oder die Mängel) und dieser Betrag wird auch ausgezahlt.


    Zu einem gerichtlichen Termin kommt es nur in seltenen Fällen, aber falls es doch dazu kommen wird und es zu gunsten von Gruppe Fan B ausgehen wird, dann kommt es zu dem, was ich im ersten Absatz geschrieben habe.


    hahaha, stimmt, bin zwar nur im internationalem Recht ausgebildet aber ich habe keine Ahnung , ja das kann durchaus so sein. Da hoere ich doch lieber auf Dich und lasse mich ueberraschen, wie die Angelegenheit ausgeht. Mach es jut

  • Dann sollte dein Beitrag besser nicht von deinem Arbeitgeber gelesen werden. :whistling:


    Habe schon eine Wandlung im Bekanntenkreis erlebt und er hat definitiv Verluste gemachte.
    Er musste für jeden Kilometer, den er gefahren ist, ein bestimmten Betrag bezahlen.
    Den genauen Betrag kann man dem Internet entnehmen. Sollten noch Steinschläge/ diverse andere Schäden vorhanden sein die nichts mit der Garantie oder
    dem Wandlungsgrund zutun haben, dann werden diese ebenfalls in Kosten gestellt.


    Eine Wandlung ist trotz all der genannten Umkosten auf jeden Fall der besser Weg, wie selbst verkaufen oder in Zahlung geben.


    Schleswig-Holstein: Mit dir kann man ja sehr professionel diskutieren :thumbup:

  • Mit mir kann man sehr gut Diskutieren, aber ich will Selbstdarstellern, Klugscheissern und Wichtigtuner keine Platform bieten. Hab ja geschrieben, ich habe von dieser Materie keine Ahnung, lass es doch gut sein. So jetzt kannst Du noch einmal Antworten, damit Du das letzte Wort hast. :thumbup:

  • Naja, wenn du schon beleidigend wirst, dann fällt dir wirklich nicht mehr viel ein. Bleib ruhig auf deinem Niveau :thumbup:
    Kannst von da unten sicher gut auf mich hochschauen.


    Da du anscheinend nicht in der Lage bist zu googlen habe ich das für dich getan.
    Ein Beispiel: http://www.kfz-tech.de/KaufvertragWandlung.htm


    Letzten Absatz lesen und jetzt ist das Thema für mich beendet, weil es respektlos gegenüber Gruppe Fan B ist, der auf Hilfe und Rat hofft
    und nicht auf solche dummen und sinnlosen Antworten wie deine. :thumbdown:

  • Ich bin sehr dankbar an alle die mir mit Rat und Tat zur Seite stehen.
    Aber bitte kriegt euch wegen mir bzw. den Mängeln an meinem Mokka nicht in die Haare !!!

  • Oh shit Stephan das darf doch wohl nicht wahr sein :-o

    Liebe Grüße aus Bremen
    Florian


    P.S. Meine Wunschbohne, eine Platin Anthrazit
    1,6 CDTi Innovation, AUTOMATIK, Premiumlederpaket, 950er Navi mit BOSE, Standheizung, Front und Heckcamera und allem was Spass macht :thumbup: :thumbup:


    und natürlich mit HängerKupplung weil flexibler als FlexFix

  • Ich glaube Gruppe-B-Fan ist am besten beraten, wenn er bei keiner gütlichen Einigung (danach sieht es im Moment aus), zunächst mal das mögliche Prozessrisiko gegen den Wertverlust bei Verkauf und der Einschränkung der Lebensqualität bei einem Gerichtsverfahren realistisch abschätzt!


    Den Rat einiger User hier direkt zum Anwalt zu laufen halte ich für falsch! Vor allem halte ich diesen Ansatz dann für besonders falsch, wenn man das nur macht, weil man eine Rechtsschutzversicherung hat! :cursing:


    Grüße Björn

    Opel Mokka 1,7 CDTI AT-6 Innovation, India Orange, Leder Dunkelgrau/Schwarz
    bestellt 07.02.2013, gebaut 01.07.2013, versandt 13.07.2013, Ankunft Antwerpen 25.08.2013, Lieferdatum: 05.09.13, Auslieferung: 14.09.13

  • Björn, die Rechtslage ist Eindeutig. Kunde hat Anspruch auf Mangelfreies Fahrzeug, Verkäufer wie Hersteller versuchen erfolglos Nachzubessern, Erfolg = Produkt ist immer noch Mangelhaft. Beim Verkauf müsste unser Gruppe B Fan den Käufer, ob nun Gewerblich oder Privat, über den Sachstand informieren. Macht er es nicht und es kommt raus, so nennt sich das arglistige Täuschung, die Folge der Vertrag ist nichtig, er muss das Biotop zurücknehmen, das Geld zurückzahlen und vllt noch Schadenersatz leisten, nebenbei ist das ein Straftatbestand.


    Wenn er, wovon ich ausgehe, die Mängel am Fahrzeug nennt wird manch ein Käufer gewerblich wie Privat Abstand vom Kauf nehmen. Fast alle um genau zu sein. Der Händler wird den nicht nehmen, da er beim Verkauf die Gewähr geben muss, das wird teuer. Und Privat vergiss es. Klartext seine Bohne ist so gut wie unverkäuflich mit den Mängeln, einzig über den Preis würde da was gehen und das kann auf den unteren 4 Stelligen Bereich hinauslaufen.


    Aus dieser Sache kommt er nur auf die HARTE Tour raus und das heißt einen fähigen Anwalt nehmen (einen bissigen Terrier und kein Schoßhündchen) und klar und deutlich eine Klage formulieren lassen. Nur so wird er mit möglichst geringem Schaden aus der Nummer kommen.


    Ich wünsche im Erfolg dabei, sogar viel Erfolg dabei. Nein kein Glück, in dieser Sache braucht er keines.

    Liebe Grüße aus Bremen
    Florian


    P.S. Meine Wunschbohne, eine Platin Anthrazit
    1,6 CDTi Innovation, AUTOMATIK, Premiumlederpaket, 950er Navi mit BOSE, Standheizung, Front und Heckcamera und allem was Spass macht :thumbup: :thumbup:


    und natürlich mit HängerKupplung weil flexibler als FlexFix