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Rechtsanwaltskanzlei Tarneden & Inhestern
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ZitatGeschrieben von Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Autokauf: Rückgaberecht bei Mangel am Auto?
Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
Mangel beim Autokauf: Rückgaberecht des Käufers? Ist der Traumwagen mangelhaft, kann der Autokauf zum Alptraum werden. Gerade, wenn die Verkäufer ein Auto eines Herstellers verkauft rcktritthaben, für den sie keinen Wartungsvertrag haben, kann die Reparatur für den Verkäufer sehr schwierig werden. Der Ersatz nur eines Teiles (z.B. Getriebe) kann für den Verkäufer das ganz Verkaufsgeschäft zu einem großen Verlust werden lassen. In solchen Konstellationen versuchen Verkäufer jeden Reparaturwunsch abzuwimmeln. Nach dem Gesetz hat der Käufer starke Rechte. Vorrangig Reparatur. Schlägt diese fehl oder wird sie abgelehnt, hat der Käufer das Rücktrittsrecht. Nach dem Rücktritt muss der Verkäufer den defekten Wagen zurück nehmen. Der Käufer erhält sein Geld zurück. Gerade bei schwierigen Reparaturen ist dies für den Käufer die beste Lösung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Problemkreis:
1. Wann gibt es ein Rücktrittsrecht wegen Mangel nach Autokauf?
2. Nachbesserung oder Rücktritt?
3. Muss eine Entschädigung für die bisherige Nutzung gezahlt werden?
4. Anwaltskosten / Rechtsschutzversicherung1. Wann gibt es ein Rücktrittsrecht wegen Mangel nach Autokauf?
Ausgangspunkt ist, dass das Auto einen Mangel haben muss. Der ist nur dann möglich, wenn• der Verkäufer zur Reparatur aufgefordert worden ist unter Fristsetzung
• und die Fristsetzung erfolglos blieb, §§ 323, 437 BGB
Eine Fristsetzung ist in folgenden Fällen (§ 440 BGB) nicht erforderlich:
• der Verkäufer hat die Reparatur endgültig verweigert
• der Verkäufer hat die Reparatur vergeblich versucht (es genügen 2 fehlgeschlagene Reparaturversuche)
Seitenanfang2. Nachbesserung oder Rücktritt?
Nach dem Gesetz gilt: erst nachbessern. Nur wenn dies scheitert ist der Rücktritt möglich.
Insofern hat der Käufer keine Wahlmöglichkeit.
Wichtig ist, den Verkäufer unter Druck zu setzen. Gerade Verkäufer, die keine eigenen Werkstätten unterhalten oder Fahrzeuge verkaufen von Herstellern, für die Sie keinen WArtungsservice anbieten, können schnell überfordert sein mit der Reparatur. Es kann dann vorkommen, dass die Käufer in Mängelfällen immer und immer wieder vertröstet werden.
Nach dem Gesetz können Sie eine Frist setzen. Erfolgt binnen der gesetzten Frist Reparatur bzw. eine verbindliche Reparaturzusage, kann der Rücktitt ausgesprochen werden.
Vorteil nach Rücktritt: Der Käufer trägt nicht das Risiko einer billigen oder schlechten Reparatur. Beispiel: wird als Mangel ein Getriebeschaden geltend gemacht, kann die Reparatur für den Verkäufer bedeuten, dass durch die hohen Reparaturkosten der gesamte Autoverkauf für ihn zum einem Verlustgeschäft wird. Der Verkäufer kann motiviert sein, eine möglichst billige Reparatur vorzunehmen, z.B. durch die Verwendung gebrauchter Teile.
Dieses Risiko ist aus meiner Sicht besonders groß, wenn der Verkäufer kein Markenhändler ist und / oder keine eigene Werkstatt unterhält.
Seitenanfang3. Muss eine Entschädigung für die bisherige Nutzung gezahlt werden?
Ja. Das ist eine wichtige Regelung. Wer ein Auto für 10.000,00 € gekauft und ist mit ihm 3000 km gefahren, muss beim Rücktritt eine Entschädigung für die gefahrenen 3000 km zahlen. Diese Regelung liegt auf der Hand und ist berechtigt: Denn der Wagen ist weniger wert durch die weitere Nutzung.
Seitenanfang4. Anwaltskosten / Rechtsschutzversicherung
4.1. Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert, hier dem Kaufpreis: Beispiel: Hat das Auto 10.000,00 € gekostet, so kostet der Anwalt (ohne Gericht) ca. 750,00 €. Regelmäßig muss der Gegner die Anwaltskosten erstatten, wenn der Rücktritt berechtigt ist.4.2. Rechtssschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn Sie Verkehrsrechtsschutz versichert haben. Schauen Sie in Ihre Police. ADAC, allianz, DEVK, RechtssschutzUnion, ARAG, VHV... Sie alle versichern Verkehrsrechtsschutz.
Wenn Sie Interesse haben mailen Sie mir ( buschmann@tarneden-inhestern.de) oder rufen mich an: 0511. 220 620 60. -
Hallo,
also, wenn ich mir die Historie von " Gruppe-B Fan" ansehe und feststelle, dass sein Mokka Ende des 1. Quartals 2013 ausgeliefert und im November 2014 (1 1/2 Jahre nach Auslieferung) erstmalig mit Rechtsanwalt gedroht wurde dann stelle ich mir die Frage, "Gruppe-B Fan" möge mir verzeihen, ob eine jetzige Drohung mit Rechtsanwalt nicht einem Fechten mit stumpfen Waffen ähnelt.
Am Ende des Tages ist es an "Gruppe-B Fan" zu entscheiden, wie es weiter geht. Shit happens, allerdings hätte mein Counterpart schon vor mehr als einem Jahr gewusst, wo der Barthel den Most her holt!
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@Gruppe-B Fan
hat sich in Deiner Sache schon wieder etwas getan. Ist ja schon ein bischen her das Du Deine Bohne wieder geholt hast. Wie sieht es denn mit den Mängeln aus, haben die im Werk tatsächlich nichts festgestellt und wurde überhaupt etwas an Deiner Bohne gemacht?
Grus Uwe -
@ hoppi
Es hat sich nichts bzw. nicht viel getan.
Angebot vom OH, aber uninteressant.Christian 2 weiß darüber Bescheid und kann / darf wenn er möchte euch gerne informieren.
Das die in Werk was gemacht haben bezüglich dem Feuchtigkeuts Problem bezweifle ich.
Und nach den anderen Sachen wurde ja erst gar nicht geschaut, das wurde mir ja unter einem Zeugen mitgeteilt. -
Na dann mal eine Kurzfassung...
Das Angebot von Stefan's OH ist indiskutabel.
Vom Neumann gibt es noch keine Nachricht.Stefan hat Interesse an einem Subaru XV.
Ich kannte dieses Auto bisher nicht, habe mich vorhin mal auf der Seite von Subaru informiert und bin sehr neugierig geworden.
Ich werde im Januar mal bei Subaru vorbeischauen, um dieses Auto probezufahren.Das war kurz und bündig...
So long....... -
@Christian2
bis Du auch mit Deiner Bohne nicht zufrieden das Du den Subaru Probefahren willst?
Gruss Uwe -
bis Du auch mit Deiner Bohne nicht zufrieden das Du den Subaru Probefahren willst?
Hi Uwe,
nö, bin grundsätzlich zufrieden.
Aber es schadet nie, sich auch mal bei den Mitbewerbern umzusehen.
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Gerade auf die schnelle gefunden:
http://www.autobild.de/artikel…xv-dauertest-5257749.html
Habe es mir nicht alles durchgelesen. Dort wird aber ansch. wie überall auch nur mit Wasser gekocht.
Wie sah denn das Angebot vom FOH aus?
Warum will er es denn nicht mal mit dem Kummerkasten der AB versuchen?
Immer nur meckern hilft auch nicht weiter! da muss Druck von außen kommen!
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Danke RuHe,
interessanter Bericht....wenn auch von der AB.