Adaptives Fahrlicht

  • .... ich will hier auch mal meinen "Senf" dazu geben


    Empfehlung: ohne Prüfgerät Hände weg von den Einstellschrauben - SW-Einstellung macht in der Regel jede Werkstatt kostenlos zwischendurch wenn man dort Kunde ist.


    Zur AFL+-Sache: während des Einbaus der SH stand das Auto ca. 30 Stunden mit abgeklemmter Batterie. Die erste Nachtfahrt danach brachte mir einige "freundliche" Lichthupen des Gegenverkehrs - hatte ich vorher nicht.


    Grund: mein AFL+ war ohne Funktion, die Scheinwerfer justierten sich nach dem Start nur in der Höhe. Also: ab in die Werkstatt meines Vertrauens.


    Mein freundlicher Meister schließt sein LapTop an und prüft alle Lichtarten - die sind einzeln für jeden Scheinwerfer separat aufrufbar! Danach alles wieder i.O. Noch schnell die Höheneinstellung geprüft und gut.


    Wenn ein FOH dieses nicht kann/weiß, würde ich dort noch nicht einmal das Öl wechseln lassen

  • Wenn ein FOH dieses nicht kann/weiß, würde ich dort noch nicht einmal das Öl wechseln lassen


    Die würde ich noch nicht mal die Batterie im Schlüssel welcheln lassen... Im Ernst: so eine Unkenntnis zeugt davon, dass die Mitarbeiter dieses Autohauses bzw. dieser Werkstatt nicht geschult werden. Sowas würde ich schriftlich an Opel Rüsselsheim melden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das dort gut heißt!

  • Manchmal möchte ich am liebsten mal aussteigen, um zu schauen, welches Licht nun an ist....trotz intensiven studierens der Anleitung bin ich mir nicht sicher, um welches Licht es sich nun in folgender Situation handelt....Ich gehe davon aus, das egal bei welcher Licht-Situation, grundsätzlich das Tagfahrlicht an ist, es sei denn ein anderes Licht ist an....also das Auto ist niemals dunkel...(Ja/Nein/Vielleicht?) Damit erfülle ich die Bedingungen in Ländern wie z. Bsp. in Polen mit der Pflicht mit Licht zu fahren? (oder muss Abblendlicht geschaltet sein?) Und um welches Licht handelt es sich, wenn in der Kontrollleuchte nur das Standlicht(grün) sowohl bei Fahrt und Stand leuchtet, aber trotz aktivierten Fernlichtassi die Kontrollleuchte des Abblendlichts nicht, gibtes also Lichtsituationen, die für das Fahren mit Standlicht in Frage kommen? ?(


    LG aus Berlin

    Bestellt am 19.07.2013 /Jungfreuliche Besichtigung 16.12.13 :love: Zulassung 19.12.13....Übergabe 20.12.13...
    1,4 Turbo Innovation, Automatik, Espresso Braun, kein Leder aber innen braun, 7Jx18,in Winter ein Zoll weniger, Frontkamera, Rückfahrkamera, Reifendruckkontrollsystem, Schiebedach, Premiumpaket, Raucherpaket

  • Manchmal möchte ich am liebsten mal aussteigen, um zu schauen, welches Licht nun an ist....trotz intensiven studierens der Anleitung bin ich mir nicht sicher, um welches Licht es sich nun in folgender Situation handelt....Ich gehe davon aus, das egal bei welcher Licht-Situation, grundsätzlich das Tagfahrlicht an ist, es sei denn ein anderes Licht ist an....also das Auto ist niemals dunkel...(Ja/Nein/Vielleicht?)


    Hallo,


    richtig, der Mokka ist niemals unbeleuchtet, wenn er in Betrieb ist. Zumindest das Tagfahrlicht ist an!


    Damit erfülle ich die Bedingungen in Ländern wie z. Bsp. in Polen mit der Pflicht mit Licht zu fahren? (oder muss Abblendlicht geschaltet sein?)


    Das lässt sich so einfach und pauschal leider gar nicht sagen. In einigen Ländern reicht das Tagfahrlicht aus, in anderen muss laut den Buchstaben des Gesetzes das Abblendlicht eingeschaltet sein, allerdings wird das Tagfahrlicht weitestgehend in allen Ländern akzeptiert. Vor einer Reise ins Ausland notfalls mal beim ADAC nachfragen um auf Nummer sicher zu gehen.


    Und um welches Licht handelt es sich, wenn in der Kontrollleuchte nur das Standlicht(grün) sowohl bei Fahrt und Stand leuchtet, aber trotz aktivierten Fernlichtassi die Kontrollleuchte des Abblendlichts nicht, gibtes also Lichtsituationen, die für das Fahren mit Standlicht in Frage kommen? ?(


    Bei der Frage muss ich passen, weil ich ganz ehrlich nicht so ganz kapiere was Du meinst :rolleyes:

  • ... gibtes also Lichtsituationen, die für das Fahren mit Standlicht in Frage kommen?

    Wie der Begriff Standlicht es schon ausdrückt, ist das Fahren mit Standlicht allein nicht gestattet. Es ist laut Straßenverkehrsordnung die Umschreibung für das (ehemalige) Begrenzungslicht besser bekannt als Parklicht.


    VG
    Cleholtie :winkekke:

    Opel Mokka INNOVATION, 1.4 Turbo, LPG-Werkseinbau, 6-Gang-Manuell

    Espresso Braun, Kaffee-Braun/Cocoa
    Navi 950
    , FK, RFK, Quickheat, Premium, 19-Zöller

    BD: 15.11.2013

    EZ: 03.04.2014


  • ...also nochmals zur Erklärung: Fernlichtassi ist aktiviert, Motor läuft....sowohl im Stand als auch während der Fahrt leuchtet nur die grüne Anzeige (in der Anleitung als Standlicht oder auch Außenbeleuchtung bezeichnet, die Kontrolleuchte für Abblendlicht oder Fernlicht sind aus....bei Tunnelfahrt geht wie beschrieben Abblendlicht an und wieder aus, die grüne Kontrolle bleibt an...


    dieser Zustand ist übrigens kein Dauerzustand, es muss sich wohl um eine automatische, gewünschte Lichtsituation handeln?

    Bestellt am 19.07.2013 /Jungfreuliche Besichtigung 16.12.13 :love: Zulassung 19.12.13....Übergabe 20.12.13...
    1,4 Turbo Innovation, Automatik, Espresso Braun, kein Leder aber innen braun, 7Jx18,in Winter ein Zoll weniger, Frontkamera, Rückfahrkamera, Reifendruckkontrollsystem, Schiebedach, Premiumpaket, Raucherpaket

  • Ahhh ich glaube ich weiß jetzt, was Du meinst.


    Da bist Du ein "Opfer" der Betriebsanleitung geworden. Auf Seite 109 sind oben rechts Symbole für Standlicht und Abblendlicht. Diese Symbole beziehen sich NUR auf den Lichtschalter und nicht auf die Anzeige im Armaturenbrett!!!


    Die Anzeigen im Display sind auf Seite 91 beschrieben.


    Beide Seiten im Anhang, damit niemand wild blättern und suchen muss.

  • Tagfahrlicht im Ausland:


    Hier einen interessanten Artikel gefunden, zwar von Auto-Blöd, aber trotzdem ganz gut :D http://www.autobild.de/artikel…ht-in-europa-1792728.html


    Ein paar Länder verlangen ausdrücklich Abblendlicht, etwa Ungarn, Kroatien und Slowenien.


    In
    Griechenland ist zwar Licht am Tag für Personenkraftwagen verboten,
    davon ausgenommen sind aber Fahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht.


    Sprich bis auf Ungarn, Kroatien und Slowenien ist man mit dem Tagfahrlicht bestens bedient.

  • Zitat von »Cleholtie«
    ist das Fahren mit Standlicht allein nicht gestattet.




    Nicht aber tagsüber


    Beim Mokka ist das Standlicht und das Tagfahrlicht identisch! Sind ein und dieselben Lampen!