für die nachwelt poste ich es nochmal, kann ja sein irgendwer hat auch mal probleme mit Felgen/Reifengrössen
beim TÜV wurde mir gesagt:
es steht zwar:
"A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
aber durch diesen satz:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich."
bei mir war der aber erst auf 7ten seite der ABE.
bei den reifengrössen stehen dahinter natürlich auflagen die gegebenenfalls erfüllt werden müssen. bei mir nur eine einschränkung mit feingliedrigenschneeketten die wenn dann nur vorne drauf dürfen.