Wieschon so oft beschrieben wurde, eine Eintragung ist dann nötig wenn es in der abe steht. Steht dort eine Eintragung ist nicht notwendig, reicht es die abe mit sich zu führen.
Sollte es eingetragen werden müssen dann ab zur Zulassung. Je nach Zulassungsstelle wird dann mit Gutachten oder ohne die Räder, reifenKombination eingetragen.
Wir haben immer direkt die Größe aus der abe gesucht und eingetragen solange das Fahrzeug eine Ewg bzw TypgenehmigungsNummer hat und wir somit klar aus der abe erkennen konnten das sie auch für das Fahrzeug des Halters gilt.
Lieben Gruß
Folia
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