Folgender Fall: Die Vertragswerkstatt stell fest, daß die Batterie einen Zellenschluß hat; Ausstausch der Batterie ist unumgänglich.
Der Batterie-Hersteller gibt auf sein Produkt eine Garantie von 24 Monaten.
Nach 8 Monaten ist die ausgetauschte Batterie widerum defekt!
Garantiefall ?
Nein, es gilt hier folgendes: der Austausch wurde von der Werkstatt vorgenommen, somit erlischt die Hersteller-Garantie und es gilt die Reparatur-Garantie = 6 Monate.
Erkenntnis: lieber die Batterie selber austauschen, somit hat man die Hersteller-Garantie
Liebe Grüße Aloria