@Alle
so war eben mal beim TÜV , es kann nur das gefahren werden was in den Papieren drin steht und nichts anderes.Es gäbe keine möglichkeit andere Reifengrössen einzutragen wie Opel vorschreibt.
Danach habe ich dann bei Opel angerufen und eine sehr nette und kompetente Dame am Telefon gehabt. Habe Ihr mein Anliegen erklärt und Sie hat meine Daten aufgenommen und wollte schauen ob sich etwas bei den Daten im COC geändert hat und es mir dann per E-Mail schicken.Da leider schon Freitag und Wochenende ist und Sie sich noch schlau machen müsste bei Ihren Kollegen , könnte ich bis spätestens Donnerstag mit Antwort rechnen.Veilleicht stehen ja dann die 215/60 R17 drin und es wäre etwas leichter Winterreifen zufinden. Melde mich sofort wenn ich etwas von Opel höre,
Gruß Uwe
Winterreifen 16"Zoll: Wegfall 215/65 R16 98H dafür nur noch 205/70 R16 in COC und Fahrzeugschein / Update : 1.6 CDTI COC wurde erweitert
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Wenn du Felgen vom Nachrüstmarkt kaufst, da natürlich deinen Wagen beinhalten müssen, kannst du die Reifen fshren die darin aufgeführt sind. Evtl. mit Auflagen und mit einer Eintragung in die Papiere. Aber nur das was in den Opelpapieren steht stimmt nicht.
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@Mr.Bean
wie schon geschrieben war ich Heute beim TÜV und der Mensch sagte das es nicht ginge eine andere Reifengrösse wie die in den COC- Papieren einzutragen. Da ist es auch egal welche Reifengrösse in dem Gutachten von den Felgen drinsteht, so hat er es gesagt.
Gruß Uwe -
Schau mal hier nach: http://www.enzo-wheels.com/508_DE.htm
Da wird keine Einschränkung vonwegen dem 1,6er gemacht
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Na ja, Enzo-Wheels macht evt. keine Einschränkung. Aber Fakt ist das nur die Reifen/Felgen in unserer 1,6 CDTI COC zugelassen sind und werden
Gerd
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http://www.reifen.com/de/RimAL…riceMin=0&RimAlPriceMax=0
Kannst ja mal in den Gutachten suchen ...
Die Felgen/Reifen im Gutachten werden auch eingetragen. Unabhängig von der COC! Wäre ja auch komisch wenn es nicht so wäre.
Infos dazu: Reifen und Felgen für den Mokka ( incl. Felgenkonfiguratoren)
Hier ein Gutachten von RH:
http://docs.reifen.com/gutacht…4a~op-5-105-56_5-et35.pdf
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Schaue mal in den Beitrag 173 von "hoppi" : Das wird nichts mit nachträglich eintragen. Schade eigentlich.
Bin kein Experte, aber ich denke es geht echt nicht
Gerd
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Für meine Sommerfelgen gibt es ABE bei der ich sogar ohne Eintrag 235/45er fahren darf. Das dem so ist haben mir 2 TÜV Beamte bestätigt. Für die 215er habe ich das Gutachten von Continental (R70)
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Ist korrekt. Denn Du hast den Benziner.
Aber "hoppi", ich und viele andere haben den 1,6 CDTI und da sieht die Sache ganz anders aus. Ist leider so.
Gerd
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Schau mal oben: Die ABE von RH. Hier wird nur noch der Leistungsbereich von 85 bis 103 KW angegeben. Der 1,6CDTI hat 100 und paßt!
Die Felge: http://www.reifen.com/de/RimAL…156351/15156351?Mode=main
[Blockierte Grafik: http://www.reifen.com/de/RimAL/GetBmfFelgenImage?productId=15156351&kwNr=89527]
Alu-Felge
RH-Alurad AR4
6,5 x 16 ET35
Farbe Sport Silber lackiertZitat
[Blockierte Grafik: http://abload.de/img/unbenannt4xurl.png]Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).Hier die für 17 Zoll: http://docs.reifen.com/gutacht…1a~op-5-105-56_5-et35.pdf
Zitat[Blockierte Grafik: http://abload.de/img/unbenannt3rssm.png]
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.