Hier alle Angebote von Schreiber mit Alus und Rdks : http://stores.ebay.de/Reifen-S…ka+rdks+alu&_sid=57844095
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Schwarz und 16" gefallen mir jetzt nicht aber schon recht günstig
Die Michelin A5 kosten hier 107€: http://www.reifendirekt.de/cgi-bin/rshop…3&homologation=
Mr. Bean
ja Felgen sind für den Diesel zugelassen aber die Reifen darfste nicht auf dem Diesel fahren, siehe Reifenauflagen Punkt 51 G. Und dann ist es beim Diesel aus mit der Maus. Habe Gestern noch mit einem Tüvpürfer gesprochen und er sagte da besteht keine Chance die 215/65R16 einzutragen weil das mit der Euro 6 nicht geht.Ist egal was im Felgengutachten steht.
Gruß Uwe
ZitatDann war ich wie gesagt beim Reifenhändler wo gerade einer vom TÜV da war und ein Programm dabei hatte, in diesem Programm ist die Reifengröße (215/65/16) frei für den 1,6 CDTI. Natürlich nur mit der entsprechenden Fegenfreigabe.
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Warst du schon einmal woanders und hast nachgefragt?
Warum sollte es Räder mit ABE geben die vom TÜV genemigt worden sind und dann von "deinem" TÜV nicht abgenommen werden. Warum stehen sie dann in der Freigabeliste vom TÜV?
Ich habe mir jetzt, da meine Bohne wohl erst im November kommt beim FOH eine schwarze Felge von Platin in 16" mit Conti TS850 bestellt und zahle 990 EUR kompl. inkl dem Anlernen der Sensoren.
Und schwarz mit 16" sieht ok aus, da der kleine Felgendurchmesser durch die schwarze Farbe nicht so auffällt, der Gummi ist ja auch schwarz.
LG Ralph
Warum sollte es Räder mit ABE geben die vom TÜV genemigt worden sind und dann von "deinem" TÜV nicht abgenommen werden. Warum stehen sie dann in der Freigabeliste vom TÜV?
@Mr.Bean
1. ich habe keinen Tüv ,das war der TÜV Nord
2.
51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen
-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG
-Genehmigung des Fahrzeuges (EG
-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. DerLoadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S
-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten. so steht es im Gutachten. Da steht nirgendwo das die 215/65R16 erlaubt sind.
Woher stamm 51G?
Edit: Gefunden. Aus der ABE der oberen Felgen ...
Wo bitte steht in meinem Ausschnitt das 51G beachtet werden muss? ... Nirgends. 51G trifft nicht zu! Damit kannst du die Räder mit 215ern fahrdn. Sogar ohne Nachtrag da ABE.
Beachten muss man:
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Wo bitte steht in meinem Ausschnitt das 51G beachtet werden muss? ... Nirgends. 51G trifft nicht zu!
Mr.Bean
bei Reifengrösse 215/65R16 Auflagen für die Reifen steht 12A und dahinter 51G.
Oooooooops
ENTSCHULDIGUNG !!
Zitat215/65R16-95H
51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Man könnte aber 215/60R16 nehmen. Hier fehlt der Eintrag -> 215/60R16 95: 12A
[Blockierte Grafik: http://abload.de/img/screenshot_2015-08-31qcayb.png]
Unser Angebot für Michelin 215/60 16 95 Winterreifen
Mr. Bean
wenn aber der Eintrag fehlt sind diese Reifen auch nicht genehmigt. Ausserdem darf ich diese auch nicht fahren da sie leider im COC nicht stehen . Somit werde ich mir wie schon geschrieben die Dezent TD in 7,5x18 ET40 mit Conti 215/55R18 nehmen.Die 205 /70R16 die noch bei mir drinstehen gibt es im Moment nur von Falken und wollte ich mir nicht antun.Habe schon bei Reifen Schreiber nachgeschaut und der Satz Felgen und Reifen kostet dort 1381 Euros.
Gruß Uwe
Wenn der Eintrag fehlt darf man die 215/60/16 95 fahren. Das stimmt schon. Man muss nur das beachten was explizit angegeben ist.
Man könnte auch 205/65/16 95 fahren: http://www.reifendirekt.de/cgi…eis_bis=243&homologation=
Der Loadindex ist mit 96 höher als 95 und kann somit benutzt werden.