..............d.h., Du hast keinen Brief und damit auch kein COC, bedauerlich.
Ich stelle mir weiterhin die noch unbeantwortete Frage, ob im Straßenverkehr die Zulassungsbescheinigung ausreichend ist, da im COC zusätzliche Größen aufgeführt werden.
Quelle GTÜ:
Kein Platz für Vorbesitzer und Reifengrößen
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) enthält
zusätzlich alle vom Auslieferungszustand des Fahrzeugs abweichenden
Daten. Probleme kann es bei einer Kontrolle besonders mit den zulässigen
Rad-Reifen-Kombinationen geben, da hier in der Regel nur noch eine
Rad-Reifen-Kombination aufgeführt wird. Die GTÜ rät daher allen
Autofahrern, neben der neuen Zulassungsbescheinigung bei Neufahrzeugen
auch eine Kopie des COC-Papiers (COC = Certificate of Conformity =
EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder bei Gebrauchtfahrzeugen eine
Kopie des alten Fahrzeugscheines mitzuführen.
Demnach ist die Zulassungsbescheinigung ausreichend und COC keine Plicht (kann bei der Kontrolle aber helfen...)
LG
zuendi