Rechtsanwalt werde ich jetzt wohl doch mal in Anspruch nehmen.
Nix überstürzen Frank,
erstmal brauchst du zeitnah von deinem FOH oder Opel ein klare Aussage, ob dein Fahrzeug über ein RDKS verfügt oder nicht.
Falls nicht, muss eindeutig gesagt werden, ob eine Nachrüstung möglich ist.
Nur im Streitfall würde ich einen Anwalt bemühen....schont deine Nerven und die des FOH.
Ich würde die Bohne gegen ein Leihfahrzeug beim FOH lassen, bis geklärt ist, was passieren soll.
Du hast zwei Rechtsgrundlagen, um die Sache zu klären:
Herstellergarantie, die greift, wenn ein vorhandenes RDKS nicht funktioniert.
und unabhängig davon die GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT des Verkäufers im gleichen Fall.
D.h, wenn dein FOH versucht, das auf Opel und die Herstellergarantie abzuwälzen (im Defekt-Fall), kannst Du diesen direkt über die gesetzliche, 24 monatige Gewährleistung festnageln.
Das hat dann mit Opel direkt nix zu tun.