RDKS funktioniert nicht

  • nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;

    das meine Bohne wohl am 23.12.2013 von Band gelaufen wäre und das Autohaus diesen wohl am 30.12.13 gekauft hat. Also ist mein Auto jetzt schon 16 Monate alt.

    Nun, also nicht neu. Danke!

    Mokka A von 2015 bis 2021: Mokka A Innovation 4x4 1.6 CDTI, Black Roof, Nachtblau, Opel Trittbretter

    Mokka B: Bestellt September 2021, Mokka-e Ultimate. Ankunft 25. Juli 2022. Matcha Grün, schwarzes Dach + Haube

  • Wo hast du diese Info her? So wie ich hier und an weiteren Stellen im Netz gelesen habe, ist dem nicht so.
    Bitte gib mal eine Quelle.

    Das ist einfach so :) So lange das Fahrzeug nicht erstmalig zugelassen ist, ist es neu ..... egal, wie man sich das aus irgendwelchen Urteilen rauspickt und diesen Einzelaspekt als allgemeingültig bezeichnet.
    Das bedeutet allerdings nicht, dass der Käufer später keinen Sachmangel mehr geltend machen kann, der im tatsächlichen Alter des gekauften Neuwagens begründet ist ..... das ist ein anderes Rechtsgebiet

    Laut EU-Verordnung geht es um neu zugelassene Fahrzeuge ab 1.November 2014.


    Diese müssen mit einem RDKS ausgestattet sein....

    So ist es ---- neu zugelassen im Februar 2015

    Nein, keinen Gebrauchtwagen, sondern ein "neuwertiges Lagerfahrzeug"...das, wenn es nur kurz zugelassen war, als NEU gilt.


    "Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als neu klassifiziert, wenn:

    • nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
    • er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
    • er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
    • das Modell noch unverändert hergestellt wird.

    Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.
    Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde (Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Januar 2005, Aktenzeichen: VIII ZR 109/04). Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, aber 12 Monaten gelagerten Fahrzeug aufgrund der Wertminderung und des Zustand des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen (Urteil des BGH vom 15. Oktober 2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02)." Quelle Wikipedia

    Nö, auch kein "Lagerfahrzeug" und auch nicht "neuwertig" - der Wagen war im Februar zugelassen und in diesem Moment gebraucht und mit 1 Vorbesitzer.


    - Mit Datum der (Tages)zulassung ist es raus aus dem Lager
    - Es war "zugelassen für den Strassenverkehr" und hatte ein Kennzeichen zugeteilt , damit durfte es am Strassenverkehr teilnehmen; egal ob es das tatsächlich getan hat oder nicht
    - Es ist auch nicht mehr neuwertig, weil es einen Vorbesitzer hatte und auf diesen zugelassen war; egal ob und wofür der es benutzt hat.


    Insgesamt ist die Rechtsprechung da sehr unterschiedlich und extrem vom Einzelfall abhängig. Insbesondere sind die BGH Urteile offensichtlich nicht allgemeinverbindlich ..... speziell das zur Eigenschaft "Neuwagen"

    schöne Grüsse
    Thomas

    -----------------------------
    Opel Mokka, INNOVATION,1.6 CDTI, 6-Gang-Schaltgetriebe
    Platin Anthrazit
    ; Leder Dunkelgr./Schwarz ; LM-Rad 7 J x 18, 10-Speichen ; Rückfahrkamera ; DAB+ ; Schmutzfänger ; Ladekantenabdeckung ; Climair Windabweiser
    Bestellt: 9. April 2015 Lieferdatum: 28kW 25kW Übergabe: 6. Juli

    Einmal editiert, zuletzt von Fox757 ()

  • Nun, also nicht neu. Danke!


    Nö, "nicht neu" weil es im Februar 2015 neu zugelassen wurde

    schöne Grüsse
    Thomas

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  • Wie auch immer.


    Fakt ist nun:


    Der wagen ist nicht nach dem 1. Nov 2014 als Neu zugelassen worden. Aus welchen Detailsgründen auch immer.


    Daher braucht er kein aktives RDKS.


    Dies hat er auch nicht.


    Passives RDKS gibt es im Mokka nicht.


    Alles in Ordnung.


    Damit ist doch alles gesagt, oder?



    Das ist einfach so So lange das Fahrzeug nicht erstmalig zugelassen ist, ist es neu ..... egal, wie man sich das aus irgendwelchen Urteilen rauspickt und diesen Einzelaspekt als allgemeingültig bezeichnet.

    Das ist deine persönliche Meinung. Die kannst du hier nicht als Fakt verkaufen.


    Meine sieht da anders aus. Ich würde kein Wagen der schon über ein Jahr beim Händler steht, als Neuwagen kaufen. Ist er meiner Meinung nach auch nicht.

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  • Der wagen ist nicht nach dem 1. Nov 2014 als Neu zugelassen worden. Aus welchen Detailsgründen auch immer.


    Daher braucht er kein aktives RDKS.


    Ich bin der Auffassung, dass der Wagen ein RDKS braucht.



    Laut EU-Verordnung gilt:


    Zeitliche Vorgaben für die Ausstattung mit einem RDKS:

    • Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.


    • Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.





    Viele Grüße, Christian :winkie:


    1.7 Innovation 4x4
    Weiß Perleffekt
    Leder
    bestellt am 02.12.13
    seit 08.05.2014
    :auto:


    - ICH BIN KEIN PESSIMIST, SONDERN OPTIMIST MIT ERFAHRUNG -

    Einmal editiert, zuletzt von Christian2 ()





  • Hallo Christian,


    Du musst dir keine Sorgen machen :av:


    Beide zeitlichen Vorgaben gelten nur zusammen.


    Typengenehmigung ab 01.11.2012 + :!: Erstzulassung 01.11.2014 und später


    D.H. in der Praxis:


    - Typgenehmigung ab 01.11.2012 und Erstzulassung vor dem 01.11.2014 = keine RDKS-Pflicht (dürfte für Deinen Mokka zutreffen)


    - Typgenehmigung vor dem 01.11.2012 und Erstzulassung nach dem 01.11.2014 = keine RDKS-Pflicht.


    (Diese letztgenannte Konstellation dürfte für den Mokka aber nicht zutreffende sein, sondern betrifft wohl eher ältere Fahrzeugmodelle, die immer noch hergestellt werden)



    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
    ecoFLEX, Start/Stop, graphit schwarz

  • Du musst dir keine Sorgen machen


    Beide zeitlichen Vorgaben gelten nur zusammen.


    Hallo Helmut,


    ich habe den betreffenden Teil aus meinem Beitrag wieder gelöscht, da ich da was falsch interpretiert hatte...


    Es geht grundsätzlich um NEU-Typengenehmigte Fahrzeuge, also um die 1.Typengenehmigung....der aktuelle Mokka wurde deutlich früher NEU-Typengenehmigt, da dieser VOR dem 1.11.2012 auf den Markt kam.


    Allerdings bin ich NICHT der Auffassung, dass beide Punkte GLEICHZEITIG zutreffen müssen.

    Viele Grüße, Christian :winkie:


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  • Hallo Christian,


    ich muss Dir recht geben - :agr: (Asche auf mein Haupt)


    Nach allem was ich über die EU-Norn ECE-R 64 in den "Weiten" des WWW gefunden habe,
    ist es wohl so, dass ab dem 01.11.2012 in der EU nur noch solche Fahrzeugmodelle (betrifft nur PKW, Geländewagen und Wohnmobile)
    homologiert werden können ( = Typenzulassung), die serienmäßig mit einem RDKS ausgestattet sind.




    Seit dem 01.11.2014 müssen sämtliche PKW, Geländewagen und Wohnmobile mit einem RDKS ausgerüstet sein, wenn sie nach diesem Stichtag "erstmals in den Verkehr gekommen (zugelassen worden) sind" .
    Das betrifft jetzt also auch solche Fahrzeugtypen, die vor dem 01.11.2012 homologiert worden sind.


    Zu Brummbärs Problem: Von "Neufahrzeug" ist nirgendwo die Rede - was zählt ist ausschließlich der Tag der ersten Zulassung.




    Gruß


    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
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  • Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.

    Genau das ist falsch.


    Es geht um Neuwagen die ab dem 1. November 2014 Ihre Erstzualssung bekommen.


    Der Mokka um den es hier geht, kann aufgrund des alters keine Erstzualssung als Neuwagen bekommen. Das ist kleiner aber wichtiger Unterschied.

    Zu Brummbärs Problem: Von "Neufahrzeug" ist nirgendwo die Rede - was zählt ist ausschließlich der Tag der ersten Zulassung.

    Eben doch. Es geht um die Erstzulöassung von Neufahrzeugen.


    Stell die jetzt mal vor, ein FOH hat noch ein 10 Jahre altes Auto mit 5km auf der Uhr, und das wird nun zugelassen. Muss hier RDKS nachgerüstet werden? Nein! Es ist kein Neuwagen.


    Der Mokka auch nicht.

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  • Zitat von »DerGrosseZampano«




    Der wagen ist nicht nach dem 1. Nov 2014 als Neu zugelassen worden. Aus welchen Detailsgründen auch immer.


    Daher braucht er kein aktives RDKS.


    Ich bin der Auffassung, dass der Wagen ein RDKS braucht.


    Laut EU-Verordnung gilt:


    Zeitliche Vorgaben für die Ausstattung mit einem RDKS:
    Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.
    Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.


    HAllo Christian


    DAnke für diesen Kommi. Ich sehe das genauso. DAs Problem ist, das der FOH wohl keine Ahrnung davon hat. Ob es der Verkäufer war oder der Meister sowie der oberste Boß.


    Gruß Frank

    Opel Mokka Edition 1,4l mit 140PS. Premiumpaket mit Rückfahrkamera, 18 Zoll Alus in Seidengrau Metallic.
    Gekauf am 22.4.2015 mit Erstzulassung am 27.2.2015, abgeholt am 30.4.2015
    Meine Bohne hat kein RDKS aber dafür einen Sondergenehmigung :)