RDKS funktioniert nicht

  • Hallo Zusammen


    Mein Mokka hat eine Typengenehmigung vom 4.7.2013. Die Erstzulassung auf das Autohaus ist am 27.2.2015 erfolgt. Auf meinen Namen ist der Wagen am 29.4.2015 zugelassen worden.
    Das sind die Eckdaten.
    Die Typengenehmigung ist nach dem 1.11.2012 erstellt worden.
    Die Erstzulassung auf das Autohaus ist nach dem 1.11.2014 erfolgt.


    Jetzt überlegt mal ob er ein RDKS haben muß oder nicht. Ein anderer FOH hat mir gesagt das er ein RDKS haben muß.


    Mein Mokka hat einen Editionausstattung, Premiumpaket, Rückfahrkamera und hat gekostet 21490€. Für mich war das ein Schnapper, so wie er ist habe ich den auf der Opel Homepace mir zusammengestellt für 25800€. Das zum Thema Neupreis. Das er 16 Monate alt ist, ist für mich nicht unbedingt schlimm. Er hat ja so keine Mängel gehabt. Und das eine Tageszulassung älter sein kann ist mir vorher klar gewesen.


    Gruß Frank

    Opel Mokka Edition 1,4l mit 140PS. Premiumpaket mit Rückfahrkamera, 18 Zoll Alus in Seidengrau Metallic.
    Gekauf am 22.4.2015 mit Erstzulassung am 27.2.2015, abgeholt am 30.4.2015
    Meine Bohne hat kein RDKS aber dafür einen Sondergenehmigung :)

    Einmal editiert, zuletzt von Brummbär1 ()

  • Eben doch. Es geht um die Erstzulöassung von Neufahrzeugen.


    Stell die jetzt mal vor, ein FOH hat noch ein 10 Jahre altes Auto mit 5km auf der Uhr, und das wird nun zugelassen. Muss hier RDKS nachgerüstet werden? Nein! Es ist kein Neuwagen.


    Der Mokka auch nicht.


    Woraus schleißet Du, dass es sich nur um die Erstzulassung von Neufahrzeugen handelt.


    In der Verordnung ist nicht die Rede von Neufahrzeugen. Rechtlich relevant ist nur der Tag Erstzulassung.


    Deshalb haben viele "clevere" Autohäuser kurz vor dem Stichtag "Ladenhüter" auch noch kurz angemeldet.


    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
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    Einmal editiert, zuletzt von helmut10 ()

  • Mein Mokka hat eine Typengenehmigung vom 4.7.2013. Die Typengenehmigung ist nach dem 1.11.2012 erstellt worden.

    Das stimmt im Sinne der EU-Verordnung NICHT.


    Der Opel Mokka wurde NEU-Typengenehmigt, bevor das Modell, das es bisher so auch gibt, auf den Markt kam...ERSTMALIGE Typen-Genehmigung ist entscheidend.
    Also irgendwann VOR dem 1.11.2012


    Meiner hat laut Fahrzeugschein eine Typengenehmigung vom 03.01.2014, wurde am 08.05.2014 zugelassen und braucht kein RDKS.
    Hierbei handelt es sich nicht um die grundsätzliche, erstmalige NEU-Typengenehmigung für das grundlegende Modell Opel Mokka.


    Wenn der Mokka, seitdem er erstmalig genehmigt wurde, verändert (komplett neues Modell) wird, dann gibt es wieder ein NEUE Typengenehmigung.

    Viele Grüße, Christian :winkie:


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    bestellt am 02.12.13
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    - ICH BIN KEIN PESSIMIST, SONDERN OPTIMIST MIT ERFAHRUNG -


  • Ich gebe dem "anderen FOH" recht (siehe auch den Satz über die "cleveren" Autohäuser in meinen letzten)


    Gruß
    Helmut


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  • Mein Mokka hat einen Editionausstattung, Premiumpaket, Rückfahrkamera und hat gekostet 21490€. Für mich war das ein Schnapper, so wie er ist habe ich den auf der Opel Homepace mir zusammengestellt für 25800€. Das zum Thema Neupreis. Das er 16 Monate alt ist, ist für mich nicht unbedingt schlimm. Er hat ja so keine Mängel gehabt. Und das eine Tageszulassung älter sein kann ist mir vorher klar gewesen.

    Dann ist dieser Punkt für dich ja in Ordnung :thumbup:


    Wie geht es mit dem RDKS jetzt weiter? 8o

    Viele Grüße, Christian :winkie:


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  • Hallo Christian


    Woraus schließt du das? Wann ist den die erste Typengenehmigung für einen Mokka ergangen? Wenn die vor dem 1.11.2012 liegt könnte ich aus dem Schlamassel raus sein.


    Gruß Frank

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  • Woraus schließt du das?


    Ein Fahrzeug MUSS immer zuerst genehmigt werden, bevor es auf den Markt kommt.
    Das muss beim aktuellen Opel Mokka definitiv VOR dem 1.11.2012 gewesen sein.


    Du bist trotzdem nicht raus, da dein Auto nach dem 1.11.2014 erstmals zugelassen wurde.

    Viele Grüße, Christian :winkie:


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  • Hm, irgendwie hab ich das Gefühl, ihr dreht euch total im Kreis. Wäre es nicht am Besten, wenn Frank (Brummbär1) einfach mal direkt bei Opel nachfragt?

  • Sehe ich auch so....


    wir kommen nicht wirklich weiter.


    Ich persönlich würde an Franks Stelle dem Verkäufer (FOH) schriftlich eine zeitnahe (14 Tage) Frist setzen, eine rechtssichere, schriftliche Stellungnahme zur Problematik abzugeben.
    Zusätzlich würde ich mich bei einer Zulassungsstelle kundig machen.
    Außerdem würde ich einen anderen FOH aufsuchen, da das Auto ja die entsprechende Warnleuchte hat und hier irgendwas nicht funktioniert...also evtl. Garantie.

    Viele Grüße, Christian :winkie:


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    Einmal editiert, zuletzt von Christian2 ()

  • Hallo Christian


    Woraus schließt du das? Wann ist den die erste Typengenehmigung für einen Mokka ergangen? Wenn die vor dem 1.11.2012 liegt könnte ich aus dem Schlamassel raus sein.


    Gruß Frank


    Frank, das ist meiner Meinung nach der "springende" Punkt.


    Alle PKW, Geländewagen und Wohnmobile, welche nach dem 01.11.2014 erstmals zugelassen worden sind, müssen unabhängig davon, wann der Fahrzeug-Typ homoligiert worden ist, mit dem RDKS ausgerüstet sein.


    In der Praxis sieht das so aus, dass ein Fahrzeugtyp (Baureihe eines Fahrzeugherstellers) ohne RDKS in der EU seit dem 01.11.2012 keine Typen-Zulassung mehr bekommt. Das bedeutet, dass es keine "COC"-Urkunde gibt und ein solches Fahrzeug in der EU nicht (regulär) zugelassen werden kann.


    Wenn der Fahrzeug-Typ vor dem 01.11.2012 homologiert (Typenzulassung) worden ist, hätte die Erstzulassung eines Fahrzeug ohne RDKS vor dem 01.11.2014 erfolgen müssen.


    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
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