Hi Mokka Gemeinde
Das nächste Problem ist ja auch beim wieder Verkauf des Mokkas wird immer gefragt Hagel ja oder nein . Und bei der Versicherung wurden schon einmal bezahlt .
LG,
Stefan
Hi Mokka Gemeinde
Das nächste Problem ist ja auch beim wieder Verkauf des Mokkas wird immer gefragt Hagel ja oder nein . Und bei der Versicherung wurden schon einmal bezahlt .
LG,
Stefan
Und bei einem evt. Wiederverkauf darfst du den Hagelschaden auch nicht verschweigen ,was natürlich
auch zu einer Preisminderung führt.Es gibt doch sicher noch andere Vorführwagen .
Außer du bekommst so einen super Preisnachlass, auch nach erfolgter Beulenrep.daß es sich
rechnerisch für dich lohnt.Der Dachhimmel und die Seitenverkleidung kann beim Mokka
problemlos wieder eingepasst werden,da klappert oder knarzt danach nichts.
Diese Teile wurden bei meinen Mokka wegen eines Antennenaustausches schon mal abgehängt.
Guß aus Bayern
herbie45
-
INNOVATION - 1,4 T 140 PS - Automatik - Espresso Braun - LM 18"
Reserverad Stahl - Navi 950 - Rückfahrkamera - Digitaler Radioempfang DAB +
Premium Paket - Laderaumschale
best.: 10.01.2014 in meinen Händen 25.04.2014
2.Mokka-Treffen in Suhl ,ich bin auch dabei
Mein Mokka ist wie ich : OK
Hallo Tom,
sei froh, dass der Hagelschaden noch dem Händler passiert ist.
Wenn du das Fahrzeug erst am 01.09. bekommst, gehe ich davon aus, dass du wahrscheinlich noch gar keinen Kaufvertrag sondern eher lediglich einen Vorvertrag mit dem Händler geschlossen hast. Vielleicht sogar nur ein mündliche Absprache ?
Dieser Hagelschaden berechtigt dich jetzt, diesen Mokka nicht mehr zu kaufen, wenn du nicht willst.
Vorschlag: Rede mit deinem Händler und erwirke eine Lösung die ausschließlich deinem Wunsch entspricht. Im Zweifel Händlerwechsel, denn Mokka ist grundsätzlich gut
Viel Erfolg.
Also ,ich schließe mich euch ,auch an.
Ich würde den Wagen nicht annehmen.
Auch ,wenn der Wagen in top Zustand ausgehändigt worden wäre, die Tatsache ,das er was hatte,würde mich nie in Ruhe lassen
Ich würde vom Vertrag zurücktreten, da kommt sicher mit der Zeit der ein andere Frust auf. Das Auto ist nicht in dem Vertrag beschriebenen Zustand und entspricht damit nicht mehr dem Kaufvertrag (falls du schon weiter bis als Vorvertrag).
Eine Beratung beim Rechtsanwalt ist nicht teuer. Ich würd das erstmal machen und dann mit juristischen Fachbegriffen beim FOH rumschmeißen.
Einziger Nachteil: mit dem 01.09. kannst du dann wohl knicken.
Hallo Tom ,
du hast ja ein neues Auto bzw. einen Vorführwagen bestellt ich würde dieses Auto nicht übernehmen den nicht einmal wenn im der Händler den Preis senkt . Er soll dir ein anderes Auto geben denn keiner kann dich zwingen ein beschädigtes zu übernehmen auch wenn es repariert wird . Und las dich nicht einschüchtern.
erich47
Finger weg von dem Auto. So zumindest meine Einstellung. Der Händler kann nix für den Hagelschaden. Kein Thema. Aber was ist mit eventuellen Folgeschäden? Werden die dann großzügig beseitigt? Viele Fragen, die da offen bleiben.
...keiner kann dich zwingen ein beschädigtes zu übernehmen auch wenn es repariert wird...
....das mag schon sein. Allerdings kann man Ihn zwingen, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen! Kaufvertrag, Eigentumsübergang & höhere Gewalt!
Die Angelegenheit bleibt binär, gütliche Einigung oder anwaltliche Berücksichtigung. Keiner, auch kein Jurist, kann eigentlich ohne Kenntnisse des zu Grunde liegenden Vertragswerks etwas zum Sachverhalt beitragen!
Das Vertragswerk bezieht sich auf ein Schadenfreies, nicht repariertes Fahrzeug, dieses ist eindeutig nicht mehr gegeben.
Der Eigentums wie auch der Gefahrenübergang soll, wie man es eindeutig der Schilderung erkennen kann, am 01.09. stattfinden.
Ohne den erfolgten und eindeutig nachvollziehbaren Übergang des Eigentums wie auch der Gefahr liegt das Risiko klar und eindeutig beim Verkäufer und dabei ist es unerheblich ob der Schaden als Elementarschaden, fahrlässiger Kaltverformung durch Verkäufer oder Kunde bei Probefahrt (was bei einem Vorführwagen ja passieren kann) auftritt, das Risiko hat nicht der Käufer zu tragen, nicht vor Eigentums und Gefahrübertraung.
Der Fall ist also weder als binär oder sonst was zu betrachten, sondern auch ohne Kenntnis des Vertragswerkes als eindeutig zu werten.
Fakt, kein Übergang kein Risiko.
Er kann weder zu Übernahme noch zu Zahlung gezwungen werden, da die Eigenschaften nicht mehr dem Verhandlungsgegenstand entsprechen.
Liebe Grüße von der Weser
euer Florian
Ich würde auch alles möglich tun, damit ich das Auto nicht nehmen MUSS. Wer kauft schon ein Auto mit (gerichtetem) Hagelschaden ? Und wenn, dann muss ein ordentlicher Preisnachlass dabei herausspringen. Aber selbst dann.... ich würd's nicht tun.