Neue Vorschriften für Neufahrzeuge

  • Ich habe heute folgende neuen Vorschriften gefunden: Quelle H I E R


    Euro 6-Abgasnorm für Autos


    Neuwagen mit Benzin- oder Dieselantrieb müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm "Euro 6" erfüllen. Allgemein gilt: Liegt der CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen über 95 Gramm pro Kilometer, wird eine Umweltsteuer fällig – die CO2-Steuer. Laut Kraftfahrsteuer-Gesetz errechnet sie sich aus Kohlendioxid-Emissionen und Hubraum.


    Abgesehen von der CO2-Steuer fällt für jeden Halter eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor – ob Diesel oder Benziner, Neuwagen oder älteres Fahrzeug – der Kfz-Steuergrundbetrag an. Dieser Betrag berechnet sich nur nach dem Hubraum: Die entsprechende Zahl wird durch 100 geteilt und bei einem Diesel mit 9,5 multipliziert, bei Benzinern mal zwei genommen. Das Ergebnis ist der steuerliche Grundbetrag, der jedem Autobesitzer einmal im Jahr automatisch vom Konto abgebucht wird.


    Mit der neuen Abgasnorm "Euro 6" wird daher die Kfz-Steuer für Fahrzeuge, deren Erstzulassung ab September 2015 erfolgt, teurer. Die gesamte Steuer für alle Autos mit Verbrennungsmotor setzt sich aus dem Kfz-Steuergrundbetrag und gegebenenfalls der CO2-Steuer zusammen.


    Neben dem Ausstoß von Kohlendioxid schreibt die Schadstoffklasse bei neuen Diesel-Pkw einen erheblich geringeren Ausstoß von Stickoxiden vor. Bislang waren 180 Milligramm pro Kilometer erlaubt, jetzt sind es nur noch 80 Milligramm. Bei Benzinern liegt der Grenzwert bei 60 Milligramm pro Kilometer.


    .